Hallo an Alle,
habe hier geduldig so gut wie alles zum Thema gelesen und möchte auch mal die Seite eines Vaters darlegen. Will mich aber kurz fassen, was wohl nicht so möglich ist, denn es ist einfach ein zu umfangreiches Thema.
Sorgerecht:
Bei Geburt allein bei Mutter, es sei denn es wurde voher beim Jugendamt gemeinsam beurkundet.
Später kann der Vater das geteilte Sorgerecht beantragen. Dem wird stattgegeben, wenn Mutter keine wichtigen Gründe dagegen vorbringen kann. "Er hat ne Freundin, oder ähnliches" reicht Gott sei Dank nicht mehr aus. Väter bekommen immer mehr Rechte zugesprochen, auch wenn Mutter das nicht will.
Väter im 21 Jahrhundert können sich auch um ihren Nachwuchs kümmern!!!!!! Auch wenn es noch ein Kleinkind ist.
Leider hat sich im 21 Jahrhundert einiges zu Ehe oder Lebensgemeinschaften geändert. Wer will schon heiraten???? Bei "kleinen" Problemen trennt man sich dann eben.
Aber wer bleibt auf der Strecke?????? Der Nachwuchs!!!!
Nur zur Info: bin Vater eines seid gester 4 Jährigen. Habe Umgang erkämpfem müssen. Als er ca. 1 Jahr konnte ich begleiteten Umgang erwirken, jedoch immer durch Störungen der Mutter begleitet. Zu erwähnen ist, die Grundlage für begleitetem Umgang (Kindeswohlgefährdung, Gewalt, Alkohol etc.) lag nicht vor.
Empfehlung im Laufe des Umgangs durch Jugendamt und Beratungstelle an mich war, ich muss einen Gerichtsbeschluss erwirken. Ging auch, dabei habe ich sogar mehr Umgang durch das Gericht incl. Übernachtung bekommen, als der Anwalt meines Sohnes in einer Stellungnahme vorgeschlagen hatte.
Trotz Beschluß kein Umgang..............2. Schritt Zwangsgeld bzw. Ordnungshaft beantragen. Dann gings. Ihr Wierspruch vor dem Landgericht wurde abgewiesen.
Mein allererste Umgang mit meinem Sohn war entgegen des Beschlusses sogar so, daß ich Fr.-Sa.-So. hatte. Nach Beschluß nur Sa.-So.!!!!!
Natürlich hatte ich noch keine Erfahrungen mit dem zu Bett bringen, Essen und alledem. Nichts wurde mir von der Kindsmutter mitgeteilt. Ist das Sorge um das Wohl des Kindes???
Aber hat alles ohne Probleme erstaunlich gut geklappt.
Jetzt sind die Umgänge (Sohn und ich) einfach nur toll. Sohn ist betrübt bzw. weint, wenn die Zeit um ist.
Nun habe in vor kurzem 2 WE Termine aus wichtigem Grund abgesagt. Was passiert? Die Mutter geht zu Gericht, obwohl ich Alternativtermine vorgeschlagen habe. Diverser. gerichtliche Schriftverkehr mit anschließendem Gerichtstermin als Vermittlungsversuch. Aber deutlicher Hinweis auf die Folgen, wenn Vater und Mutter nicht kommunizieren können oder wollen. ACHTUNG! Das kann gefährlich für das Kind werden. Es geht doch um das Kind, oder?
Zum Thema anderer Partner.
Vgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Teil des Sorgerechts) derjenige der gerade den Umgang hat, bestimmt auch mit wem er zusammen ist. Es gibt überhaupt eine Befugnis den oder die NEUE kennenlernen zu müssen oder können.
Das Kind kann als Spielball zwischen den Parteien hin- und hergespielt werden. Wollen wir das?
Eigentlich wollten wir doch eine ganz normale Familie. (natürlich gibt es auch Extremfälle, da kann es keine Familie geben)
Scheiß 21. Jahrhundert!!!!!
Was tun W I R unseren Kindern an?????
Unterstützung bei Notfällen
wenn doch schon keine normale Umgangsregelung geschaffen werden konnte, wie soll das denn gehen?????
Sorry!!!!! Die Mutter hat es doch so gewollt, also machen............ (meine Situation)
Es gäbe jetzt hier noch sehr sehr viel und auch auf aktuelle Situationen betreffend zu schreiben, aber lasst uns doch einfach mal die Anderen lesen.............
Wer an Details (natürlich anonym, sonst gibt es Ärger) interessiert ist, der kann gerne qualifiziert schreiben. Auch als P/N. Ich bevorzuge aber dann doch dieses Forum.
Ein kämpfender Vater
:FOU: