Hallo liebe community,


Hab eine kurze frage im bezug auf das gesetzliche was den feiertag und freien tag angeht. Ich arbeite in einem unternehmen von Mo-Sa mit einer 40 std woche und einem freien Tag mit Sonntag also praktisch 5 tage woche. So, die arbeitspläne wurden gemacht und in der woche am 5. Juni ist der feiertag. Mein chef meint, der feiertag ist der freie tag von allen so dass kein zusätzlicher -der eigentlich "freier tag" da ist. Ist das überhaupt erlaubt?


Wäre nett wenn ich schnellstmöglich eine antwort bekommen würde, ich danke schonmal & liebe grüsssee:FOU:

5 Tage später

Meines Erachtens ist nicht erlaubt. Gesetzliche Feiertage sind für alle angedacht, genau so wie Ostern / Weihnachten usw. Aber kommt drauf an, wo du arbeitest.

6 Tage später

Also, gem. Paragraph 11 Abs. 3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag (Mo-Sa) fällt, ein Ersatzruhetag zu gewähren. Der Ersatzruhetag muss innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen gewährt werden.


Von der Regelung kann abgewichen werden, wenn es einen Tarifvertrag gibt.


Grundsätzlich soll die freien Tage aber ohne Berücksichtigung des Feiertags verplant werden.
Also, jemand der am 05.06 seinen freien Tag gehabt hätte (Feiertag außen vor gelassen) hat Pech. Jemand dessen freier Tag auf z.B. heute (08.06) gefallen wäre, hat Glück.


Dennoch muss (soweit ich das Gesetz richtig verstanden habe) dein Chef dir einen weiteren freien Tag oder 8 Stunden Überstunden gutschreiben und die Stunden/den Tag darfst du dann innerhalb von 8 Wochen als zusätzlichen Tag verplanen.



Bei und gibt es z.B. in der Woche von Ostermontag nur einen freien Tag, weil der zweite freie Tage sozusagen am Karsamstag vorgezogen wird.
Da Karsamstag ein ganz normaler Werktag ist, müssten wir da arbeiten. Aber Cheffe meint, dass es so besser ist wenn wir 4 Tage am Stück frei haben. Dafür gibt es halt in der darauffolgenden Woche nur 1 freien Tag statt 2.
Für uns auch in Ordnung. Wer trotzdem frei haben will nimmt Überstunden oder Urlaub.


LG