Hallo zusammen. Ich habe grad den Antrag für den steuerklassenwechsel ausgefüllt. Bin frisch schwanger und das EG wird ja nach dem netto berechnet.
Nun meine Überlegung, ich möchte eigentlich noch nicht dass mein Arbeitgeber von der ss weiß. Es ist ein kleiner Betrieb mit nur wenig Mitarbeitern und die Abrechnung macht die Chefin selbst. Sie wird sich aber sicher denken können dass der Wechsel im Normalfall keinen Sinn macht. Sie bekommt aber doch sofort eine Info darüber oder? Wie würdet ihr den Wechsel begründen ?

    Es würde helfen zu wissen welche Steuerklasse ihr jetzt seit und ob ihr Verheiratet seit.


    Wir sind z.b. Verheiratet und haben Steuerklasse 5 und 3 , mein Mann hat unser Kinde auf der Steuerkarte.


    Und ja, sie bekommt da info drüber, muss das ja berücksichtigen!

    Verheiratet . 3/5 und wechseln auf 5/3 damit mein Nettolohn die nächsten Monate höher ist. Bedeutet jetzt dann eine finanzielle Einbuße für unsre Familie aber macht sich beim eg doch deutlich bemerkbar.

    tovia_12702519

    sinn macht ja nur der wechsel von 4 zu 3 für die Frau und 4 zu 5 für den Mann. Bzw eben 3 zu 5 für den Mann und 5 zu 3 für die Frau. Weil es ja ums Nettogehalt geht. D.h. mit der SK 3 bekommt Frau mehr Netto und damit ein höheres Elterngeld.


    Der Wechsel ist ggü deines Arbeitsgebers schwer zu erklären. Könntest eigentlich nur die Wahrheit sagen oder eben das dein Mann nun viel weniger als du verdient und du somit der Großverdiener bist.

    tovia_12702519

    Schnell sein mit dem wechsel!
    Wichtig ist, dass man schnell ist mit dem Steuerklassenwechsel. Für die Berechnung des Elterngeldes ist die Steuerklasse maßgebend, die man in den zu Grunde liegenden 12 Monaten vor dem Beginn des Mutterschutzes überwiegend hatte. Sind es 6 Monate Steuerklasse 5 und 6 Monate 3 wird die Steuerklasse genommen, die man als letztes hatte.