Unvollständig
dazu gibt es nämlich auch noch einen Paragraph 1:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern
insofern werden in Paragraph 1 schon mal einige triftige Gründe genannt...
Außerdem, wo kein Kläger da kein Richter. und Ehrlich, würdest Du Dir trauen, wegen eines 70-80km/h fahrenden Fahrzeugs auf einer Strecke, wo überholt werden kann, die Polizei anzurufen? Ich ehrlich gesagt nicht, da muss man bestimmt auf einen Beamten mit viel Humor treffen.
Aber ich gebe Dir recht, mit entsprechender Fahrpraxis, sollte man sich schon in etwa an die Geschwindigkeiten halten, denn es gibt nicht überall so nette Strecken, wo man problemlos überholen kann.