Hallo, :-D
Ich brauch mal eure Meinung,
Ich bin ja nun ganz frisch schwanger (4 3)
und soll morgen meinem AG, der noch nichts vob der Schwangerschaft weiß meinen Urlaubsantrag abgeben (28 Tage)..
Ich hab meinen ET berechnet, sofern alles gut gehen mag.. Der 1.8., also würde der Mutterschutz am 20.6. greifen.
Ich würde jetzt am liebsten natürlich alle Urlaubstage davor planen, meint ihr das ist ok so? Möchte meinem AG eigentlich erst im neuen Jahr von der Schwangerschaft erzählen..
Andererseits ist es noch soooo frisch und man weiß nicht, ob alles gut läuft. :-( andererseits total unsinnig Urlaub zu beantragen, während ich wahrscheinlich in Elternzeit sein werde..?! :-O

Ich bin mir nicht sicher,
Aber die vollen 28 stehen dir doch bestimmt garnicht zu, wenn du am 20.06 in Mutterschutz gehst.


Kann mich aber auch irren.


Lg

:mrgreen:
Also ich würde ganz normal den urlaub planen. Ohne die ss zu berücksichtigen.
Wenn dann alles mal gut ist, dein arbeirgeber bescheid weiß, ist deine urlaubsplanung eh hinfällig.


28 tage hast du eh nicjt. Urlaubstage bis ende mutterschutz steht dir zu. Das müsste dann entweder bis september oder oktiber gehen ;-)


Und wenn dein arbeitgeberr dann bescgeid weiß, kannst du ihn ja fragen, ob du deinen urlsub vor dem mutterschutz ranhängen darfst. Bei den meisten arbeitgebern ist das gang und gebe ;-)

Genau,
nur für die Zeit bis zum Ende des Mutterschutzes besteht anteilig Urlaubsanspruch, also ca Ende September = ca 75% Deiner Urlaubstage. Rechne mal genau nach. Es könnte in Deinem Fall Sinn machen, Deine Urlaubsanträge ein bisschen danach zu richten, etwa die Hälfte für einen großen Sommerurlaub für Juni zu planen, und dann z.B. nochmal jeweils 1/4 im Frühjahr und - pro forma - Spätherbst. Letzterer würde dann eh hinfällig, erspart aber Dir und dem AG kompliziertes Hin- und Herschieben, wenn Du die Schwangerschaft bekannt gibst.

    Vielen dank!!
    Jetzt ist mir alles klar, danke für eure hilfe :-D

    Nein verfällt nicht
    dein Urlaubsanspruch besteht im Beschäftigungsverbot ganz normal weiter. Du kannst den Urlaub nach Ende des Mutterschutzes nehmen, an die Elternzeit dranhängen oder ggf. auszahlen lassen.