Hallo,


ich bin neu hier und würde gerne eure Meinung hören. Habe die Frage auch bei den allein Erziehenden gestellt, dort wurde aber auf dieses Forum in einem anderen Beitrag verwiesen, da hier mehr los ist. Ich würde mich freuen wenn ihr mir eure Meinung mitteilt.


Der leibliche Vater meines Sohn(geb. Feb. 13) will plötzlich wieder Umgang. Das finde ich gut aber er übertreibt völlig.


Er hat sich nie gekümmert nicht in der SS und auch nicht danach.Wir haben den Umgang vor dem JA geregelt, er wurde dann bei einem Umgang handgreiflich und es gab eine gerichtliche Entscheidung, dass der Umgang so bleibt: 3x die Woche: 2x3 Stunden und 1x 6 Stunden. Dies hat er nie wahrgenommen, bzw. nur so wie er gerade wollte aber zu 70% hat er abgesagt oder ich sollte unseren Kleinen früher abholen usw, Der Kleine wollte auch nie dort hin er hat sich an mir festgeklammert und gebrüllt wie am Spieß.


Dann ist es so gewesen, dass er sich garnicht mehr gemeldet hat bis zum heutigen Tag 4,5 Monate NICHTS!


Jetzt fällt ihm plötzlich ein, dass er den Kleinen wieder sehen will. Er war beim JA und hat dort gesagt: Er will 1. mehr Umgang 2. längeren Umgang und 3. mit Übernachtung.


Ich wurde dann auch zu einem Gespräch eingeladen und habe gesagt, dass ich es gut finde das er Umgang haben will aber doch nicht so.


Ich will Anfangs begleiteten Umgang mit mir oder alternativ wenn er mich nicht sehen will(sagt er immer) mit dem Jugendamt. Jedenfalls hat mich das JA gefragt warum ich begl. Umgang will. Ich dachte ich spinne. Ich gebe ihm doch mein Kind nach so langer Zeit nicht einfach wieder mit. Er kennt ihn garnicht oder seine Bedürfnisse.


Ich bin mir sicher das es vor Gericht geht, denkt ihr das er dort Recht bekommt?


Noch mehr als er schon bekommen hat? Vllt sollte er sich erst mal regelmäßig und zuverlässig an den bestehenden halten.


Ich werde mein Kind bis aufs Blut verteidigen,. da kann mir doch niemand sagen das, dass dem Kindeswohl entspricht.


Wie seht ihr das? Was ist angemessen? Mein Sohn kennt ihn doch überhaupt nicht, selbst die 3x die er hätten haben können hat er doch nicht wahrgenommen und ich habe immer alles aufgefangen.


Wie wird ein Richter/in entscheiden? Was vermutet ihr?


Vielen lieben Dank


Ariz

:-/
Ja er soll seinen Vater kennenlernen. Aber ich finde es schon hart, dass er noch mehr will.


Ich habe die 3 Tage ja vorgeschlagen und ich fand es eig relativ viel, für das dass er sich nie gekümmert hat.


Vom JA bin ich ein bisschen enttäuscht, die kennen die ganze Geschichte und erwarten, dass ich den Kleinen einfach so von heute auf morgen alleine zu ihm lasse :-( da bleibe ich aber standhaft.


Ich würde eig erst mal 2 Tage angemessen finden mit Begleitung es muss doch erst mal Vertrauen aufgebaut werden.


Schlimm hatte mir eig Hilfe und Zuspruch vom JA erhofft.

    Thema Übernachtung:dies musst du erst erlauben wenn
    das Kind 3 Jahre alt ist.
    Ich denke auch er muss sich erstmal beweisen und den bereits festgelegten Umgang längerfristig, regelmäßig wahrnehmen

    ;-)
    Achso ich antworte immer auf meine Frage richtig?


    Das mit der Übernachtung mit 3 beruhigt mich. Er hat ja noch nie ohne mich woanders geschlafen. Und könnte nicht mal sagen ob alles ok war.


    Ich dachte das es 4x begl. Umgang gibt bei uns mit mir und dann noch 2x an einem neutralen Ort Park/Spielplatz. Denn paralell beginnt noch die Kitaeingewöhnung das überfordert den Kleinen doch total oder wie seht ihr das?

      alejo_11905424

      Das ist egal, kannst entweder auf dein Frage antworten
      oder bei den entsprechenden User-Beiträgen.
      Das denke ich auch, dass es den kleinen überfordern könnte wenn alles aufeinmal kommt.Ich würde nochmal in Ruhe mit dem Jugendamt reden und parallel würde ich mich noch bei einem Anwalt erkundigen

      Rebecca
      Wie alt ist bzw war deine Tochter? Und wie lange gab es begleiteten Umgang?

      alejo_11905424

      Situation
      Habe ich leider nicht um dir meine Erfahrungen zu berichten.
      Aber ich würde mir genau notieren wann er das Kind sehen darf und es auch wahr nimmt. Und zwar auf die Minute. Leg dir ein Protokoll an. Schreib es genau auf. So sieht jeder schriftlich wann er mal gar nicht gekommen, früher angegeben oder später gekommen ist. Das hilft vielleicht.
      Ich finde den Umgang wirklich viel. Besonders da er ihn nicht regelmäßig wahr nimmt. Und er soll sich erstmal an bestehende Regelungen halten bevor er mehr will. Wenn du siehst das er sich Mühe gibt und dein Sohn dort gut aufgehoben ist dann würdest du ihm vielleicht auch ohne JA oder Gericht das Kind öfters bzw über Nacht geben. Sag ihm das.
      Und anfangs nur mit dir bzw eine Vertrauensperson. Er kann nicht einfach nach Monaten aufkreuzen und ihn alleine haben wollen. Wenn dein Ex dich nicht sehen will ist das sein Problem. Er sollte alt genug sein um höflich mit dir umzugehen. Er soll dich ja nicht heiraten.
      Viel Glück

      ....
      Warum er so plötzlich wieder Umgang will, liegt glaub ich daran dass er jetzr erfahren hat
      , dass mein neuer Partner und ich schon zusammen wohnen und er natürlich für meinen Sohn 1000.x mehr da ist als er selbst!


      Das mit dem Protokoll mache ich bereits! Und den Email Verlauf mit Beleidigungen und das er mir den Tod wünscht sodass er den Kleinen bekommt habe ich auch alles aufgehoben.


      Ich habe nur Angst das er wirklich noch mehr bekommt, als das was er hat und nicht wahrnimmt.... :-(

        alejo_11905424

        Solange er sich an die bisherigen Umgangszeiten
        nicht hält, wird ihm sicher nicht mehr Umgang zugesprochen. Ab 3 Jahren ist die übliche Regel alle14 Tage übers Wochenende (fFreitag bis Sonntag)

        Du kannst erstmal ganz beruhig sein,
        aus Erfahrung kann ich dir sagen das der Kindesvater euren kleinen Sonnenschein vorerst nicht über Nacht einfach so mitbekommt.
        Schon garnicht ohne deine Einverständnis.
        Wenn er jetzt tatsächlich den Umgang wahrnehmen will,dan erfolgt erstmal eine systematische Annäherung die ganz langsam beginnt.
        Dein kleiner ist kein Baby mehr und nimmt sehr wohl wahr was in seiner Umgebung vor sich geht.


        Niemand würde ihn jetzt einfach so von Freitag bis Sonntag aus seinem gewohnten Umfeld reißen und ihn eine für deinen Sohn wildfremde Person mitgeben.


        Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
        Er kann erstmal von seinem Umgangsrecht gebrauch machen und wenn Du das o willst auch erstmal in Anwesenheit einer von dir vorgeschlagenen Person.


        Wenn dein Sohn sich langsam dem Papa annähert,kein Theater macht wenn Papa kommt und ihn für 2 oder 3 Stunden mitnimmt um im Park zu spielen wird der Umgang gesteigert.


        Sobald dein Sohn drei ist,kann er "bedingt mitentscheiden" ob er zu Papa möchte oder nicht.
        Sagt der kleine Mann er möchte nicht bei Ihm schlafen,kann dein Ex nichts dagegen tun und es bleibt bei der Umgangsregelung.
        Da immer das Kindeswohl im Vordergrund steht.


        Deine sogenannten aufgeführten Beweise,gelten vor Gericht leider auch nur bedingt es sei denn sie sind handschriftlich von ihm.
        Mir wurde damals gesagt alles andere würde zwar zur Kenntniss genommen aber man kann ihm nicht nachweisen ob er oder eine andere Person die Nachricht z.B. vom Handy oder Computer abgeschickt hat.


        Mach dir bitte erstmal keine Sorgen.Ich glaube nicht das dein Ex so ausdauernd ist wenn er merkt das er über einen langen Zeitraum erstmal nur betreuten oder geregelten 3 Std. Umgang hat.


        Bricht er nämlich nochmal die Vereinbarung wird er es schwer haben deinen sohn überhaupt nochmal wiederzusehen weil es für ein sooo kleines Kind nicht gut ist wenn Papa mal kommt,dann wieder lange wegbleibt und dann wieder mal kommt.


        Die kleinen brauchen feste Bezugspersonen und das ist dein EX anscheinend überhaupt nicht.


        Alles Gute für euch

        Liebe kultmaus....
        ....danke für deine ausführliche und aufbauende Antwort!


        Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
        Wobei vor Gericht mir die Kitawahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen zu geteilt wurde, auf Grund des vorher gewesenen Email verlauf. Er hatte sich geweigert zuzustimmen.


        Eig würde ich gern die Begleitperson sein. Wobei er dem nicht zu stimmen wird, da er mich ja nicht sehen/ertragen will.


        Selbst ein begl. Umgang mit dem JA impliziert ja eine fremde Person für mein Kind also dann eig 2 mit ihm.


        Ich hoffe das seine persönlichen Probleme da niemanden interessieren, es geht ja eig um den Kleinen und da ist es doch das Beste wenn er mich hat falls er sich zurück ziehen möchte. Gleichzeitig hätte der Vater doch die Möglichkeit sich bei Fragen an mich zu wenden. Schließlich ist einige Zeit vergangen und viele Gewohnheiten haben sich geändert.


        Ich hoffe dass das JA beim Gespräch pro Kind spricht, allerdings wird es sicher vor Gericht gehen da es keine Einigung geben wird.


        Das ist so belastend!


        :-(