Hallo, wie ist das Sorgerecht eigentlich verteilt? :shy:
Habe ich nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht oder gemeinsam?
Und was muss ich beim Jugendamt genau beantragen, damit ich das alleinige bzw. dann doch das gemeinsame Sorgerecht habe?
stehe da total auf dem Schlauch


danke für eure Antworten :-D

Mir wurde es bei profamilia so erklärt
dass man, wenn man verheiratet ist direkt gemeinsames Sorgerecht hat, da ja davon ausgegangen wird, dass der Ehemann der Vater ist :-D
Und ansonsten müsstest du zB vor der Geburt zum JA und erklären, dass dein Partner der Vater ist, wenn du das nicht tust, dann hast du alleiniges Sorgerecht, allerdings hätte dein Partner, wenn dir während der Schwangerschaft was passiert, dass du im Notfall keine Entscheidungen treffen kannst auch kein Mitspracherecht was passiert.


So ist es zumindest bei mir angekommen :-)

    rundp

    So ähnlich hab ich es auch verstanden
    Also hätte ich vorerst das alleinige Sorgerecht und mein Freund steht bei wichtigen Entscheidungen am Rande. und ich sollte mich mit meinem freund einigen ob wir gemeinsames Sorgerecht haben wollen und dann zum Jugendamt gehen und dies extra beantragen. so ungefähr hab ich das bei der Stiftung "Mutter u Kind" auch verstanden. nur mein Freund meinte seit 2013 ist jetzt,dass man das gemeinsame Sorgerecht hat.

    • rundp hat auf diesen Beitrag geantwortet.
      mimi_12527126

      Wenn er
      als Vater eingetragen ist, dann hat er, sofern nicht anders beantragt, ebenfalls Sorgerecht :-)

        :-)
        Also es ist so, dass du die Vaterschaft anerkennen lassen kannst und er dann offiziell der Vater ist, was aber nicht gleich bedeutet dass ihr geteiltes Sorgerecht hat ( wenn nicht verheiratet). Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht wollt dann müsst ihr zuerst die Vaterschaft anerkennen und dann beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht festlegen. Danach gibt es aber auch kein zurück mehr.

        Hallo
        Die gemeinsame sorge musst du beantragen.
        Wir haben das schon während der Schwangerschaft gemacht.
        Einmal die Vaterschaftsanerkennung und dann zusätzlich noch die Sorgerechtserklärung.
        Du kannst auch nur die Vaterschaftsanerkennung machen.
        Dann ist dein Freund offiziel der Vater aber du entscheidest allein über alle wichtigen Dinge die das Kind betreffen.
        Ich finde die Anerkennung während der Schwangerschaft auch sehr wichtig weil dein freund ohne die im Krankenhaus nicht mal das recht hätte sein Baby auf den Arm zu nehmen.
        Soll Krankenhäuser geben die das sehr ernst nehmen.


        LG

        rundp

        Nein
        wie schon oben geschrieben, bei Verheirateten hat man immer die gemeinsame Sorge. Bei Unverheirateten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht (auch wenn vom Vater VOR der Geburt anerkannt wurde). Wenn ihr in einer Partnerschaft gemeinsame Sorge machen wollt, ab zum Jugendamt und eine Sorgerechtserklärung unterschreiben, mit der ihr das gemeinsame Sorgerecht festlegt.


        Überlegt es euch bzw. Du dir gut, ob du gemeinsame oder alleinige Sorge möchtest. Im Falle einer Trennung hast du dann nämlich Vollgas die A-Karte. Denn bei gemeinsamer Sorge müssen bei allen Entscheidung, die das Kind betreffen (Ärztliche Behandlungen, Kindergarten/hort, Schule, Beantragung von Pässen, Kindergeld usw.) immer BEIDE unterschreiben. Geht ihr im Bösen auseinander oder du bzw. er zieht weiter weg, Prost Mahlzeit. Da hab ihr regen Briefverkehr oder einer muss immer rumfahren, um sich die Unterschrift des anderen zu holen. Und kein Familiengericht der Welt hebt das Sorgerecht für ein Kind eines Menschen auf (ob Vater oder Mutter) NUR weil sowas nicht passt. Da müssen begründete Umstände wie Kindswohlgefährung usw. vorliegen. Prinzipiell - hatten wir auch schon in einem Fall - kann der Vater oder die Mutter OHNE Zustimmung des anderen Elternteils den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Heißt ausländischer Vater reist mit den Kind in das Heimatland und kommt alsbald nicht zurück... da sind einem dann fast die Hände gebunden, da eben auch Sorgerecht auf seiner Seite....


        Ich lebe auch in einer Partnerschaft und gehe dieses Risiko nicht ein. Ich wohne mit meinem Partner zusammen, er macht die Anerkennung, bei den Ärzten Kindergarten usw, schreib ich ihn als Kontaktperson rein, dann hat er auch Anspruch auf Infos. Aber Sorgerecht nehme ich alleine. WENN wir mal heiraten sollten, dann mache ich die Erklärung und übertrage das Sorgerecht mit auf ihn.