Wenn der Mann 1500 Euro Netto verdient, wie viel muss er an Betreuungsgeld zahlen.


Das Kind ist unter 3 Jahre


Die Frau lebt nur von Kindergeld für 2 Kinder, Unterhalt für das erste Kind (nicht seins) und Elterngeld.


368 Euro
275 Euro
300 Euro


Für das 2. Kind kriegt sie von ihm keinen Unterhalt, da sie bis jetzt zusammen gelebt haben.


Jetzt soll sie sich mit den Kindern eine Wohnung suchen. Würde das Amt diese bezahlen, hätte sie dann einen Anspruch auf Hartz 4, oder müsste sie erst Betreuungsgeld und Unterhalt beantragen?


Wie ist das, wenn er sie von heute auf morgen auf die Straße setzt, wer trägt denn vorläufig die Kosten einer Wohnung, ehe die Anträge durch sind? Wo wohnt sie denn dann?

Erst muss er unterhalt zahlen was bei 1500 netto
ca 225 ,ob er Betreuungsgeld zahlen kann und muss kommt auf verschiedene Faktoren an,auch hat er einen Selbsterhalt von mindestens 1000

Mehr als 250 wird er nicht an
Betreuungsgeld zahlen müssen und können

Von heute auf morgen rauswerfen geht nicht
steht sie mit im Mietvertrag kann er sie nicht einfach vor die Türe setzen,steht nur er im Mietvertrag muss er ihr eine angemessene Frist geben um auszuziehen 4-8 Wochen

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Der selbstbehalt ist gestiegen auf 1100Euro! Ich denke er wird für sein leibliches Kind 225Euro zahlen.. Allerdings sollte man solche angelegenheiten beim JA oder Anwalt klären! Hier kann immer nur jeder für sich sprechen, oder was bekannte/freunde zahlen müssen.... Heißt aber nicht das er es auch zahlen muss....

    Man kann beim Jobcenter
    Antrag auf angemessenen Vorschuss der zu erwartenden Leistungen stellen(gem. 42 SGB I)
    Aber ob das wirklich notwendig ist??
    Mit dem Geld was die Frau zur Zeit zur Verfügung hat, kann sie fast den Regelbedarf für sich und ihre Kinder abdecken(inklusive Mehrbedarf für alleinerziehende).
    Zudem steht ihr ja noch Unterhalt für ein weiteres Kind zu.


    Wegen dem Unterhalt für das jüngste Kind, würde ich mich schnell an das Jugendamt wenden wegen einer Beistandschaft, ich bin mir nicht sicher, ob sie bis da irgendwas durch ist, UHV bekommen würde, aber kann man da denk ich erfragen.


    Wegen der Unterkunft...auch wenn das Recht auf ihrer Seite wäre, weiß ich nicht, ob man dort dann noch wirklich wohnen könnte :-/
    Alternativ käme ein Frauenhaus in Frage.


    Es gilt auf jeden Fall,schnellst möglich eine Wohnung zu finden. Eventuell über eine Wohnungsbaugesellschaft.
    Wenn Wohnung in Aussicht mit einem Mietangebot zum Jobcenter(auch wenn der Antrag noch nicht durch ist) Persönliches Gespräch mit der Leistungsabteilung verlangen(Zeugen mitnehmen) Lage schildern, Anbegot genehmigen lassen, Darlehn für Kaution beantragen, DANN auch den Antrag auf angemessenen Vorschuss stellen, damit die erste Miete bezahlt werden kann( Die Höhe des Vorschusses liegt wohl im Ermessen des Mitarbeiters, wenn dieser aber nicht ausreicht um die Miete und weitere dringende Kosten zu decken, Vorgesetzten verlangen, beständig bleiben und genau hier hilft auch der Zeuge ;-) )

    an0N_1195786999z

    Aus
    der Wohnung rausschmeißen könnte er sie wohl schon, weil es sich um eine Eigentumswohnung handelt.


    Er geht sogar so weit, dass er sagt, er zahle ihr kein Geld, sie solle lieber selbst arbeiten gehen

    Aber wenn sie
    zweimal Kindergeld,einmal Unterhalt und Elterngeld bekommt steht sie ja nicht mit leeren Händen da