Ihr zahlt doch keine 10 euro zuviel
wenn 16000 veranschlagt waren und es jetzt auch 16000 sind (egal ob mit bad oder was anderem ) zahlt ihr ja die Mieterhöhung ausgehend von den 16000
OT - Mietrecht und Modernisierung - kennt sich wer aus?
Nein,....
so ist das nicht....das Bad wurde noch vor unserem Einzug neugemacht. Es wurde keine Modernisierung angekündigt (wie es vorgeschrieben ist) und wird JETZT mit zur Miererhöhung herangezogen, obwohl die Mieterhöhungsankündigung nur für die Heizungsanlage galt.
und von den 16.000 die veranschlagt wurden, sind 11% auf die Jahresmiete umlegbar. Das bedeutet eine monatliche Mieterhöhung von ca. 150! Wenn nur die Heizungsanlage anrechenbar wäre, wären es "nur" 95 mehr - dh.: wenn das Bad, was VOR unserem Einzug nicht umlegbar wäre (weils eben VOR dem Einzug gemacht wurde) würden wir im Jahr 600 zuviel Miete zahlen. Hab mich vielleicht vorhin etwas wirr ausgedrückt :FOU:
Ich hab mich missverständlich ausgedrückt....
bei 16.000 Kosten ergibt sich eine monatliche Erhöhung der Miete um 150....ich meinte damit, mir ist es egal, ob ich 140 oder 160 mehr zahle...das Bad wurde VOR Einzug gemacht und soll nun ohne Absprache umgelegt werden....
Hier gehts um 150 pro Monat mehr...
ohne Bad (was nicht angekündigt wurde) wären es "nur" ca 95....macht für mich schon nen Unterschied....
:???:
aber die Mietdauer begann ja erst im April 2013...das Bad wurde aber schon im Januar 2013 gemacht...
Achso...
und die Ankündigung für die Heizung erst im Juni 2013... hier war aus erstmals die Rede von der Summe 16.000....
November 2012
...aber selbst da war nie die Rede von Modernisierung...hab sogar nochmal im Mietvertrag geschaut...
Ja aber unterschrieben
habt ihr im November
Richtig....
die Rede von 16.000 Modernisierungskosten war aber erst im Juni....für eben die Heizungsanlage....
;-)
danke :-) Also dass die Kosten umlagefähig sind ist mir schon klar. Bei uns wurden die Bad-Modernisierung aber nicht angekündigt, sie fand vor unserem Einzug statt und es wurde uns vorher auch keine Summe genannt.
Jetzt, nach der Modernisierung der Heizung, wird das Bad jedoch auf einmal mit angegeben. Da liegt jetzt unser Problem. Grundsätzlich ist beides umlegbar. Fraglich sind hier nur die Zeiträume.....
Mieterhöhung
Hallo, meine Schwester hatte letztes Jahr ein ganz ähnliches Problem. Heraus kam letztendlich, dass die Mieterhöhung definitiv hätte angekündigt werden müssen! Um erfolgreich dagegen vorzugehen, würde ich mich von einem <a ='http://www.lindigkeit-partner.de/Taetigkeitsgebiete/Mietrecht/index.html' > Anwalt für Mietrecht</a> beraten lassen.