Halli Hallo ,


Ich bin momentan ein wenig verwirrt und wollte dich mal nachfragen ob jem behilflich sein kann !


Was muss ich wann , wo beantragen ?!


Das ist echt
Verwirrend :-D


Wäre froh über ein paar nette Informationen :mrgreen:



Danke sehr :-D

:arrow:
also du kannst bei der carritas oder DRk erstausstattung beantragen ich glaub bis zur 21.woche muss der antrag gelaufen sein? aber da bitte nich drauf verharren aber sobald einer halbwegs ordentlich verdient kannst das knicken zum kotzen echt...
sonst musst du das Mutterschaftsgeld, elterngeld und kindergeld auf jedenfalll beantragen



Mutterschaftsgeld: das zahlt die KK und teilweise manchmal dein Arbeitsgeber...6 Wochen vor ET (also wenn du in Mutterschutz gehst) und 8 wochen danach....mehrlings und frühchen mamas kriegen es länger nach entbindung!Der Antrag für Mutterschaftsgeld kann erst mit der Bescheinigung eines Arztes oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse gestellt werden heißt du kriegt bei 34+0 einen schein von deinen FA und damit gehst du zur KK (ich musste auch zum Arbeitgeber damit) und dann machs du das dort mit denen aus is easy....aber du kannst es halt echt erst mit den schein beantragen


elterngeld...den antrag findest du im netz zum ausdrucken...einfach ausfüllen ach und du brauchst die Lohnzettel von den letzten 12 monaten danach wird dein Betrag den du kriegst berechnet...der Antrag is nen bissl wirrwarr aber es geht, da brauchst du dann auch ne bescheinung von der KK die du dort holen musst und dem antrag beifügen musst....mach den größten kram vor entbindung fertig und dann fügst du einfach noch die Geburtsurkunde hinzu...


Kindergeld den Antrag findest du ebenfalls im Netz oder du musst ihn dir vom Arbeitgeber besorgen(zb bei öffentlichen Arbeitsgeber) den auch einfach ausfüülen....


dat wars :D

:fou:
Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse, nach dem Erhalt der Geburtsurkunden
Elterngeld bei der zuständigen Elterngeld-Stelle, ebenfalls am besten nach Erhalt der Geburtsurkunden, man braucht auch dann je nachdem ein paar Beacheinigungen
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt... aber da weiß ich nicht genau ob man das noch zusätzlich beantragen muss..


Elternzeit, 7 Wochen vor Beginn formlos beim AG beantragen (also ziemlich bald nach derbGeburt)


Sonst fällt mir gerade auch nichts mehr ein ;-)

Da liegen
die Einkommensgrenzenbimmer anders, aber das ist auch wirklich nur für BEdürftige und die Auszahlsumme hängt auch von den vorhandenen Mitteln ab... also wenn dein Partner gut verdient, kannst du das eigentlich vergessen.

:-d :-d :-d :-d :-d
Danke ihr lieben :super:


Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer :roule:


Das ist schon alles nich so einfach mit dem kinder kriegen :pdr: :bravo: