Also mein vater vermietet ein haus in bielefeld
der mieter wohnt da seid 1,5jahren
ich bin die tocher meines vaters und wohne noch in stuttgart mein mann hat aber hier in bielefeld arbeit gefunden und fängt am 1.7 in bielefled an jetzt wollten wir in das has rein und mein vater hat dem mieter eine kündigung geschrieben und 3monate zeit gegeben zum ausziehen jetzt meint der mieter aber mein vater hat nicht das recht ihm zu kündigen weil mein vater es vorher sehen könnte das ich da mal einziehen will
dabei hat mein mann sich erst im januar hier in bielefeld beworben also war es nciht vorhersehbar
der mieter besteht aber darauf das er vorhersehbar war und weigert sichd a auszuziehen
hat mein vater das recht ihm zu kündigen?
der vermieter meinter mit einem aushebungsvetrag wäre er einverstanden und er würde ausziehen wenn mein vater seine umzugskosten übernimmt.
hat er der mieter das recht das zu verlangen?
hat er überhaupt recht auf ein aufhebungsvetrag?
lg
Sehr wichtig
Verlangen kann er natürlich viel
einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen. Dein Vater kann ihn auf dem Klagweg raus bekommen. Dazu muß er eben vor Gericht ziehen. Das verursacht Kosten und getreu dem Sprichwort:
'Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand'
weiß man nicht was dabei raus kommt. Die praktikablste und schnellste Lösung wäre sich mit ihm auf ein paar Hundert Euro als Zuschuß zum Umzug zu einigen und sehen das man ihn los wird.
LG
heiner
Hallo
kein aufhebungsvertrag, aber gütlich einigen und sich am Umzug beteiligen. Bei der Mietzeit ist kein Anspruch auf "dauerhaftes Wohnen" oder so vorhanden... Eigenbedarf ist schwierig, da sich der Mieter wie hier querstellen kann, dass dauert lange und kostet eben auch ... Also lieber weniger Nerven und Umzug zahlen...
Zumal jedes Gericht nicht immer gleich entscheidet...
LG Aylwenna