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nanook_12234272

  • 19. Nov 2020
  • Beitritt 15. Juli 2008
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  • 5 beste Antworten
  • Sehr gute Idee :-( :-( :-(
    Wenn der Veranstalter Streß hat und dadurch z. B. mehr Security benötigt was glaubst du wer das bezahlt? Oder noch besser es läuft wirklich richtig aus dem Ruder und die Polzei wird benötigt. Eine Polizeistunde wird mit ca. 54,- in Rechnung gestellt. Wohl gemerkt pro Mann und Stunde. Wenn es richtig Randale gibt ist eine halbe Hundertschaft gleich mal vor Ort. Macht dann ca. 2.700,- pro Stunde. Falls Schäden angerichtet werden, was meinst du an wen ich mich halten würde wenn ich der Veranstalter wäre? Von weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen mal ganz abgesehen. Und nur so nebenbei, so Sachen wie Strafen, Kosten für Polizeieinsatz, etc. fallen nicht unter die Privatinsolvenz. Die bleiben dir dein Leben lang.


    Wie gesagt wirklich eine super Idee.


    Ich kann nur deen Kopf schütteln, wie man auf so schwachsinnige Ideen kommen kann.

    • szymon_12636162

      Schlechte Karten
      Wie ich oben bereits geschrieben habe, hat er 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten, danach ist Schluß. Die Zeit läuft ab Kenntnis. Da er seine Frau rausgeworfen hat, kann es natürlich durchaus sein, dass er erst spät Kenntnis davon erhalten hat und noch innerhalb der Anfechtungsfrist ist.


      Allerdings ist dein Liebster dafür beweisbelastet.D.h. er muss nachweisen ab wann er von dem/den Kin(ern) Kenntnis hatte.


      Das Jugendamt wird ziemlich zügig auf ihn zukommen. Er hat natürlich die Möglichkeit sich an den richtigen Vätern schadlos zu halten. Dies geht aber nur auf dem Zivilrechtsweg.

    • Vaterschaft
      Das mit der Vaterschaft ist ziemlich schlecht. Gem. 1592 BGB ist der Vater wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Die Anfechtungsfrist beträgt gem. 1600b BGB 2 Jahre. Die Frist beginnt ab Kenntnis der Vaterschaft zu laufen. Danach ist Schluß und er kann die Vaterschaft nicht mehr anfechten.


      Hauskauf solange er noch verheirtat ist ist ebenfalls schlecht. Im Fall der Scheidung fällt sein ANteil vom Haus in den Zugewinn und ist entsprechend auszugleichen.


      LG
      Heiner


      PS. Bei weiteren Fragen gerne per PN.

      • Späte Antwort
        Du schreibst die Mutter ist Alleinerbin und dann wieder, dass alles zu gleichen Teilen geteilt werden soll. Das widerspricht sich. Was steht denn nun genau im Testament. Ohne diese Angaben kann ich dir keine entsprechende Auskunft geben.


        LG
        Heiner

      • austen_12535084

        Die Frage ist
        wer steht in den einzelnen Verträgen tatsächlich als Vertragsnehmer drin?


        Wenn ihr beide drin steht, haftet ihr als Gesamtschuldner, d.h. das Unternehmen kann sich das Geld von dem holen von dem es glaubt es am ehesten zu bekommen. Wenn nur einer die Verträge unterschrieben hat, so haftet dieser.


        Dazu muss man aber die Verträge genau kennen.


        Was der GV sagt ist absoluter Blödsinn wie florina auch schon gesagt hat. Du kannst dich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzten und jeden beliebigen Betrag als Ratenzahlung anbieten. Ob die darauf eingehen ist eine andere Frage.


        Wie sind denn die 8000,- zustande gekommen? Sind da Inkassogebühren, etc. mit dabei.


        Kannst dich gerne per PN melden.

      • artena_12150834

        Er muss
        darlegen dass er nichts für dich hat und dies muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.


        Beispiel: Wenn du im Schichtbetrieb an einer Maschine arbeitest, die eben nicht nur 5 statt 8 Stunden laufen kann, dann geht es nicht.


        Wenn du im Büro sitzt wo du deine Arbeit ebensogut in 5 wie in 8 Stunden machen kannst, dann geht es.


        Ich weiß nicht was du beruflich machst. Kannst dich aber gerne per PN melden.

      • Du hast
        gem. 8 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Allerdings kann der Arbeitgeber dies verweigern wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das mus der AG aber darlegen und 'ich mag nicht' reicht nicht als betrieblicher Grund.

      • Deine Anzeige bei der Polizei
        hat zur Folge, dass dein Ex einen Strafbefehl über 1200,- bekommen hat. Von diesem Geld siehst du gar nichts. Das geht an die Staatskasse und ist die Strafe für die Körperverletzung. Wenn du Schmerzensgeld haben willst musst du das auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Das gilt auch für das andere Geld, dass er dir schuldet. Für weitere Fragen melde dich per PN.

      • Also bei meiner
        letzten Vorlesung haben wir noch mit BGB StGB, KSchG und ähnlichen gearbeitet. Muß mal meine Profs fragen ob die es vielleicht nicht mitbekommen haben, dass neue Regeln gelten und uns was Falsches beibringen.

      • Ich finde es immer gut
        wenn Leute die keine Ahung von der Materie haben gute Ratschläge erteilen. Die Gesetzeslage ist nun mal so wie ich sie geschildert habe. Daran ändert auch die Möglichkeiten bei eBay Probleme zu klären, etc. nichts. Dabei ist es unerheblich ob der Käufer schon bezahlt hat oder nicht. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und eine der Pflichten daraus ist nun mal, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware übereignet. Klar kannst du die Transaktion abbrechen, aber eben nur wenn beide einverstanden sind. Wenn der andere die Ware will hat er einen rechtlichen Anspruch darauf.

      • ulvi_12234123

        Hi
        genau das bedeutet es. Ein Kündigung bedarf gem. 623 BGB der Schriftform. Wahrscheinlich wirst du Klagen müssen um zu deinem Geld zu kommen. Wenn er allerdings der Meinung ist dein Arbeitsverhältnis ist beendet, wirst du klagen müssen auf die Feststellung, dass das ARbeitsverhältnis eben nicht beendet ist. Dafür hast du nur 3 Wochen Zeit anderfalls ist die Kündigung wirksam auch wenn sie noch so rechtswidrig ist.
        Woher kommst du denn?


        Gruß
        Heiner

        • leta_12133591

          Hast du die Nebenkostenabrechnung
          geprüft oder prüfen lassen? Es stehen da auch öfters Sachen drauf die da nicht hingehören.


          Wenn du Fragen hast melde dich gerne auch per PN

        • Zunächst einmal
          ist eine mündliche Kündigung unwirksam. $ Wochen sind kein Monat sondern 28 Tage. Er kann dir zu jedem der termin kündigen. Das Arbeitsverhältnis endet dann 28 Tage später. Gegen die jetzige Kündigung kannst du Kündigungsschutzklage erheben. Aber du hast dafür nur 3 Wochen Zeit.

          • Mahnbescheid
            Hi,
            rechne einfach zusammen was du von ihm bekommst und schicke ihm einen Mahnbescheid. Hierfür brauchst du keinen Anwalt. Wenn er Widerspruch einlegt musst du klagen, wenn nicht kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und ihm dann den Gerichtsvollzieher schicken.


            Wenn du Fragen hast melde dich per PN:


            gruß
            Heiner

          • lubna_11970338

            Ich mag Leute mit einer gewählten Ausdrucksweise.
            Sorry, aber es gibt Sache, die muss man sich einfach leisten können. Und dazu gehören definitiv Hunde. Sie brauchen was zu fressen, Tierarzt, Hundesteuer, Versicherung. Dazu kommen die Probleme bei der Wohnungssuche. Wenn ich selber nichts habe muss ich eben versuchen meine ksoten zu reduzieren. Aber wenn man lieber frieren will als auf die Tiere zu verzcihten soll es mir auch recht sein.

            • pina_12831141

              Warum sollte ein
              Verstoß gegen das JArbSchG vorliegen? Dort steht nirgends, dass ein Azubi beaufsichtigt werden muss. AGB's werden wirksamer Bestandteil eines Vertrags wenn sie einbezogen werden. Normalerweise sind diese in Microschrift auf der Rückseite des Antragsformulars abgedruckt. Im übrigen gilt 'Pacta sunt servanda' = Verträge sind einzuhalten. Steht der Liefertermin im Vertrag drin? Wenn nein, schlecht. Der Verkäufer kann dir viel erzählen. Vertragsbestandteil ist das was dort steht. Ich sehe momentan keinen Anhaltspunkt da raus zu kommen. Das was du da schilderst sind vielleicht unseriöse Praktiken, die aber nichts an der Wirksamkeit des Vertrags ändern.

            • Etwas spät meine Antwort
              aber vielleicht hilft sie doch noch. Salnage dein vater Grundischerung, Hartz4 oder sonst was in dieser Richtung bekommt brauchst du dir keine Sorge machen. Wenn er pflegebedürftig wird bist du allerdings mit dabei, solange du genug verdienst. Allerdings sind die Grenzen für dich da ziemlich hoch, so dass du schon wirklich gut verdienen musst um zur Kasse gebeten zu werden. Wenn du Frage hast melde dich per PN.

            • wedat_12092584

              Zustehen würde dir gar nichts
              Zunächst einmal sind dein Eltern für deine Unterhalt zuständig. Wenn die Zustände wirklich so unhaltbar sind hilft dir das Jugendamt weiter. Aber da gehört mehr dazu als dass sie von dir verlangen dein Zimmer aufzuräumen, in der Schule zu lernen und zu einer bestimmten Zeit zuhause zu sein.


              Nebenbei zu meiner Zeit ist man ausgezogen als man es sich leisten konnte und hat nicht zuerst mal gefragt was steht mir zu.