Hallo,
ich muss mich gerade durch so einige Rechtsfragen im Studium beißen und da bin ich gerade auf einen interessanten Artikel in einem Fachbuch gestoßen.
Es geht um den Schutz der Ungeboren und hier steht, dass eine Abtreibung ein Verstoß gegen das Leben laut 218 StGB ist. Die Schwangere hat grundsätzlich die Rechtspflicht, das Kind auszutragen. Ausnahmen sind nur zulässig binnen bestimmter Fristen nach der Empfängnis, wenn das Leben der Schwangeren stark gefährdet, die Schwangerschaft auf einer Straftat beruht ist oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung besteht.
Als Fallbeispiel ist hier eine ungewollte Schwangerschaft einer Studentin :FOU: beschrieben, die lieber ihr Studium fortführen möchte und im Ergebnis "darf" sie nicht abtreiben, weil der Wunsch das Studium weiterzuführen keine solche Ausnhame darstellt.
So nun kenn ich mich nicht so aus. Als ich glücklich und (gewollt) schwanger zum ersten Mal bei meiner FA aufkreuzte, wurde ich tatsächlich als erstes gefragt, ob ich abtreiben will (damals 20 Jahre als Studentin, verheiratet).
Kann mir jemand die Umsetzung des "Rechts" im echten Leben etwas näher erklären? Also ich hab immer das Gefühl die Entscheidung Abtreibung - ja oder nein - diese Entscheidung darf innerhalb der zeitlichen Frist der Mutter überlassen werden und es wird nicht erst lange darüber diskutiert, wie stark die Beeinträchtigung ist. Oder bin ich nur in der falschen Praxis :) ? Aber ich hab auch noch nie gehört, dass eine Studentin zur Austragung verpflichtet wurde, denn es gilt ja nach Art. 2 Abs. 1 GG auch das individuelle Selbstbestimmungrecht?
Danke!