• Mein Baby
  • Abtreibung ist eine Straftat (Frage)

Baaah, waaaah, wie kam ich jetzt auf 21? 14 Natürlich 14.
danke, ich leide etwas unter Schlafentzug :FOU:

juna_12063588

Nichts...
für ungut!aber in der praxis schauts doch anders aus.Als in der schwangerschaft bei mir der verdacht auf trisomie 21 aufkam,und ich die fruchtwasseruntersuchung abgelent hab.Hat man mich aufgeklärt ich könnte mein kind bis bevor die wehen einsetzen "abtreiben".Ich kenn selbst jemand die hat in der 30ssw noch abgetrieben nur weil die lunge minimal zu klein war,was in De bei jeden zweiten jungen in der ss ist.

    pich_12574579

    Das ist ja rechtliche Grauzone, wegen Auslegungsfreiheit
    es koennte ja sein, dass dich die Schwangerschaft mit einem behinderten Kind dich psychisch so stark belastet, dass du Schaden nehmen könntest, der Gesetzgeber hat da keine spezifischen Richtlinien, wie schwer der Grad der Behinderung oder der inuteralen Schädigung des Fötus sein muss, um eine Abtreibung zu rechtfertigen, sondern vertraut auf gewissenhafte Beratung der Aerzte und deren Festhalten an den Hippokratischen Eid, sowie den Menschenverstand der jeweils betroffenen Person und deren Selbsteinschätzung, wie sie die Situation meistern kann.

      pich_12574579

      Das ist ja ne moralische Einschätzung, die Strafrechtlich ja irrelevant ist
      also faktisch kein Argument, wenns um ne persoenliche Einstellung bei einer ethischen Diskussion ginge, wäre die Argumentationsbasis dann wieder ok, aber um eine ethische Einschätzung geht's glaub ich der TE nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.


      Persoenlich diskutiere ich sowas nur ungern, weil es ein zu emotionales Thema ist, um auf lange Sicht objektiv argumentieren zu können.

      Ich glaube, es gibt keinen Entsprechenden Paragraphen, der das spezifisch regelt
      der Vater ist in der Gesamten Abtreibungsdiskussion, bzw. Austragungsdiskussion kein Faktor.


      Ist aber logisch, da bei einem Mitspracherecht ja auch nach einem Mitspracherecht FUER die Abtreibung bei von den Vätern ungewollten Kindern gefordert werden könnte, was wiederum unethisch wäre und deswegen nicht geht.
      Ausserdem haette das auch wahnsinnige Auswirkungen auf die Gesetzgebung den Unterhalt und Sorgerecht betreffend.


      Zudem wiegt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper schwerer als das Recht, des Vaters über seinen Samen zu verfügen, den er beim Geschlechtsakt ja "in die Freiheit" entlässt.

      Noe
      kein Mitspracherecht, also er kann es versuchen, hat aber kein Entscheidungsrecht bzw, keine rechtliche Handhabe.

      :arrow:
      Siehe 218, 218a, 218b, 218c, 219 StGb


      "Bis zur vollendeten 12. Woche nach der Empfängnis" beschreibt die Beendigung der sog. 14. SSW, die Empfängnis findet ja rein rechnerisch bei 2+0 statt.

        lela_12725663

        Achso
        Das, das im endeffekt jeder abtreiben darf beruht wohl auf 218a Abs. 1+2 StGb


        Im Absatz 2 steht ja


        "Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."


        Eine ungewollte Schwangerschaft ist ja so gesehen eine schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes weil die Frau ja dadurch seelische Schäden erleiden kann wie Depressionen etc. und um diese zu verhindern ist dann der Abbruch erlaubt wenn sie.... bla bla bla... Beratung... bla bla bla... Frist... bla bla bla ;-)


        So verstehe ich die Paragraphen jetzt.