Hallo Mädels,


in meinem SS-Newsletter stand heute drin, dass ich jetzt Elternzeit beantragen muss, da man dies 7 Wochen vor deren Beginn tun muss.
In 7 Wochen habe ich ET, bin also jetzt in der 33. SSW.


Dachte aber, dass die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist beginnt. Da man 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz ist, müsste ich doch erst bis 1 Woche nach der Geburt die Elternzeit beantragen, oder?


Hab im Internet auch noch mal gegoogelt und da hab ich beides gelesen.


Was ist nun richtig, wann beginnt die Elternzeit und wann muss ich sie beantragen? 7 Wochen vor ET oder 1 Woche nach ET?


Letzteres erscheint mir logischer, sonst würde es ja nicht heißen, dass man 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz hat. Die Elternzeit beginnt ja erst danach oder was meint ihr bzw. wie habt ihr das gemacht u. wann habt ihr beantragt?



und noch eine frage:


habt ihr 1- oder 2 Jahre Elternzeit genommen?


wollte erst 1 jahr nehmen und dann teilzeit arbeiten aber soweit ich jetzt rausgelesen hab, kann man auch während der elternzeit teilzeit arbeiten also könnt ich quasi 2 jahre beantragen und wenn das 1. Jahr abgeschlossen ist wieder teilzeit arbeiten und das letzte jahr würde ich dann neu beantragen wenn unser Kleiner eingeschult wird.


Was haltet ihr davon und wie habt ihr das gemacht?


glg und danke schon mal

Hallo
soweit ich weiß, beginnt die Elternzeit zur Geburt.
Also nimmst du 1 Jahr, dann musst du am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten.


Ich hab meine Chefin gefragt ob es in Ordnung ist, wenn ich Ihr es nach der Geburt schriftlich gebe.
Weil man sonst ja einen "Antrag" abgibt wo das Geburtsdatum nachgereicht werden muss.


Wegen dem Teilzeitarbeiten, gibt es 2 Möglichkeiten.
1. du nimmst 2 Jahre und lässt dir aber nur im 1.Jahr Elterngeld zahlen und
das 2. nur dein Teilzeitgehalt
oder
2. 1. Jahr nehmen und das 2. wieder normal arbeiten
denn dein Teilzeitverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, was sich ja negativ auswirken würde.
Kannst dich aber beraten lassen oder über das Internet mal proberechnen.


Hoffe konnte etwas helfen
LG und eine schöne SS wünsche ich noch
Erdnusseis

:arrow:
Diese Diskussion hatte ich vor ein paar Tagen auch. Ich dachte auch, dass man spätestens 7 Wochen vor ET die Elternzeit beantragen kann/muß!!! Mein AG hat aber zu mir gesagt, dass ich erst nach der Geburt den Antrag stellen kann. Also hab ich ja lediglich nur eine Woche dafür Zeit. Die Elternzeit fängt dann praktisch 8 Wochen nach Geburt an und dauert ja dann auch nur 10 Monate und nicht noch ein ganzes Jahr. Ich finde es auch sehr verwirrend!


LG Angie 25+2

...
Bin Weihnachten Mama geworden. Du kannst erst die Zeit beantragen wenn dein Kind da ist. Da hast du erst alle Daten :-) wenn die EZ nach dem Mutterschutz los geht musst du spätestens 1 Woche nach der Geburt - 7 Wochen vor Ende muschutz/ Beginn EZ dem AG deine Zeitspanne mitteilen



Ela+ Noah 10 Wochen + 4tage

    jami_12481001

    .....
    Elterngeld wird mit Mutterschuz verrechnet. Damutterschutz 8 Wochen gesetzl festgelegt ist, beginnt die EZ auf dem Papier aber eigentlich erst danach. Man bekommt nur 10 Monate Elterngeld da vorher 2 Monate mutterschutzlohn gezahlt wird. Der meistens mehr ist als EG

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
    Wie ist das eigentlich mit der Elternzeit bzw. dem Elterngeld?! Da ich kurz vor Ende meiner Ausbildung mein Baby bekomme ( Ende Oktober), habe ich vor während des Mutterschutzes weiterhin zu Schule zu gehen, Mitte November habe ich meine schriftlichen Prüfungen. Bin dann sozusagen bis Ende Dezember im Mutterschutz, aber dadurch das ich dann erst im März meine praktische Gesellenprüfung habe, muss ich demnach von Januar bis zur Prüfung weiter arbeiten gehen, für das Kind wäre in dieser Zeit gesorgt (mein Mann, meine Mutter, seine Eltern und ich werden uns das aufteilen).
    Ist es eigentlich möglich die Elternzeit und das Elterngeld zum 01.04 zu beantragen?