Huhu weiß nicht ob das hier rein gehört aber ich wollte wissen weil der vater meines kindes das geteilte sorgerecht will ich möchte das aber nicht! Er kann aber nichts dagegen tun oder? Und hab irgendwie von so nem neuen gesetzt gehört das auch rückwirkend sein kann wer kennt sich aus??
Sorgerecht?
Er
müsste sich das trotzdem beim Familiengericht einklagen, Das neue gesetz ermöglicht nicht verheiratete Väter schneller das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, Was spricht denn gegen das gemeinsame Sorgerecht? Mein Ex hat bis jetzt auch nicht das gemeinsame Sorgerecht.
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Da er einfach noch zu unreif ist und ich nach der ausbildung von passau auf münchen ziehen will und wenn wir des geteilte sorgerecht haben muss er ja zustimmen!
Mach dir
erstmal nicht soviel Sorgen,Er muss zum Familiengericht und sich das einklagen, wenn eine Kindeswohlgefährung anliegt bzw er Drogen/Alkohol zu sich nimmt, schlägt oder sonst irgendwie gewalttätig ist, wird er das Sorgerecht nicht kriegen, ansonsten kann man leider nichts mehr dagegen tun. Aber er muss das für sich einfordern und einklagen.
Leider :(
Es ist wahr er kann es machen habe es heute auch erfahren.... Mir gefällt das auch nicht, ich bin deswegen so sauer... Der Staat ist einfach beschissen !!! Wir Mütter haben ab jetzt gar nichts mehr zu sagen!!
Hmm
Das ist so nicht wahr...es muss erstmal bewiesen werden und Familien mitglieder glauben sie sowieso nicht....und es ist egal ob er drogen oder alkohol zu sich nimmt denn das neue gesetzt will es so...außerdem muss man erstmal zum Jugenamt bevor man einklagen will !!
Das
glaub ich nicht. Denn mein Jugendamt sagte im Februar noch solange die Mutter damit nicht einverstanden ist, kann ich ihnen das gemeinsame Sorgerecht nicht zusprechen, da müssen sie zum Familiengericht und das einklagen. Beim Jugendamt war ich für die Vaterschaftsanerkennung. Wenn die mutter zustimmt läuft das übers Jugendamt, sonst übers Familiengericht.
Es wird geprüft, aber Drogen/Alkoholkonsum ist ein Grund warum er es nicht kriegt. Weil dann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt,