Hallo ihr lieben,


bin nun in der 8ssw , habe gestern meinen arbeitgeber darüber informiert das ich schwannger bin.


Arbeite als Krankenschwester in einer Psychiatrie.


Mein Arbeitgeber sagte mir das ich zwischen 20Uhr und 6 Uhr keine Dienste mehr machen darf (kein Nachtdienst, SPätdienst nur bis 20Uhr)


Kennt sich jemand mit der Vergütung aus??
da ich seit jahren regelmäßig NAchtdienst und SPätdienst gemacht habe, hatte ich auch regelmäßig eine Wechelschichtzulage....fällt die nun komplett weg??


Hatte von einer bekannten gehört das man ein durchschnittsgehalt bekommt, da ich sonst starke finanzielle nachteile haben werde.


Wie ist das mit Sontagsarbeit bzw. Feiertagsarbeit??
ist das denn noch erlaubt??



kennt sich jemand damit aus??




lg

Hier ne Info..
Das mit dem Duchschnittsgehalt ist richtig, du darfst von deinem Lohn nicht benachteiligt werden.


Feiertage und Wochenenden darfst du arbeiten allerdings:


folgendes:
Die Dienstnehmerin hat in der auf die Sonntagsarbeit folgenden Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden (Wochenruhe), in der auf die Feiertagsarbeit folgenden Woche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe. Die Ruhezeit hat einen ganzen Wochentag einzuschließen. Während dieser Ruhezeit darf die Dienstnehmerin nicht beschäftigt werden.


Blutentnahmen und Injektionen sind auch untersagt, außerdem muss die Leitung gewährleisten, dass du auf der Station zu keiner Zeit alleine bist.


Ich wünsche dir eine schöne Kugelzeit :-)


Bin in der 4.SSW und hab meinen AG noch nichts gesagt (arbeite in der Notaufnahme)


Gruß Olivia

Huhu
soviel ich weiß ist es so dass du nur noch die Wechselschichtzulage für 2 Schichten bekommst, das bedeutet du bekommst es reduziert.
das Arbeiten zw 20 und 6 uhr nicht erlaubt ist ist richtig, aber soviel ich weiß fällt der Nachtzuschlag weg so war das bei mir, war auf Unfallchirurgie.



lg Kathi 28+6

Hallo amisura,
bin auch Krankenschwester und arbeite auf einer Intenivstation. Es is leider so, dass ich auch nur noch Wechselschichtzulagen von 2 Schichten bekomm. Also Spät und Früh...das macht sich 0,0 bemerkbar auf meinem Lohnzettel. Wenn mans genau nimmt, hab ich nur noch meinen normales Nettogehalt ohen Wechselschicht.
D.h. für mich, jeden Monat ca. 200 Euro weniger als zuvor. Das is schon bitter für mich.


Und Sonn und- Feiertagsarbeit is erlaub...das steht so im MuSchugesetz drin. Was ich einen absoluten witz finde. Da drin steht, schwanger dürfen an Sonn und Feiertagen nicht mehr beschäftigt werden mit Ausnahme in der Pflege , Gastronomie usw......das hat ja meine Vorschreiberin schon geschrieben wie das dann is.


LG

4 Tage später

:???:
nochmal eine frage:


heute habe ich den neuen Dienstplan für Juli gesehen, und ich habe gesehen das ich an einigen Tagen ganz ALLEINE auf der psychiatrischen kriesenstation bin, habe der Leitung gesagt das ich nicht alleine auf der Station sein darf, sie ist der meinung das dies völlig in ordung ist.


Weiß jemand was nun Stimmt?
kann ich alleine einen Dienst machen, oder nicht?


also sicher fühle ich mich nicht dort :-(
habe Angst