Keine exakte Wiedergabe des Textes
Die Punkte "holen aus zum Angriff" und "Gewalt droht" stehen nicht in der Beschreibung der TE. Insofern stellt sich die Frage, ob das ein "präventiver Gegenschlag" war, sehr wohl.


Da die Ehre ein verteidigenswertes Rechtsgut ist, kommt sie ggf. mit StGB 33 "Uberschreitung der Notwehr" da wieder heraus, sollte sie verklagt werden.


Sauber war das nicht. Beeindruckend sehr wohl. Und nach der Logik dieser Gesellschaftskreise bestimmt für die drei Herren sehr angebracht.

    osbert_12150177

    Ooh..
    So war es aber. Also der Typ ging halt mit einer eindeutigen Haltung auf meinen Freund zu und hat zum Schlag ausgeholt. Und bevor er "losschwingen" konnte (Der wollte wohl irgendwie den Hammer machen, das ist absolut ineffektiv - Das weiß jeder der mal einen Selbstverteidigungskurs gemacht hat) konnte ich halt reagieren. Und in eben diesem Augenblick gab es halt nur Schwarz und Weiß. Entweder mein Freund fängt sich eine oder reagiert rechtzeitig und das ganze endet in einer unübersichtlich brutalen Schlägerei oder; ich reagiere und mache den Typen vorher kampfunfähig. Wobei ich selbstverständlich nicht davon ausgegangen bin, dass er nach einem Tritt wie ein Klappstuhl zusammen sackt. Die Polizei sah in dem Vorfall auch kein Problem. Sie hat zwar beide Seiten gefragt ob sie eine Anzeige machen wollen, da der Typ aber keine gemacht hat, wollte ich auch keine machen. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mich wegen so einem, entschuldigt meine Wortwahl, Vollidioten, noch zu irgendwelchen Gerichtsterminen schleppen zu müssen.


    Nun muss ich aber anmerken: Es stört mich ein wenig, dass hier weniger auf mein tatsächliches Problem, als viel mehr auf meine Handlung und deren Notwendigkeit, eingegangen wird.
    Ich finde ich habe richtig gehandelt. Ich und mein Freund sind Partner, wenn ihm jemand böses will, will er mir was böses.

      Ich hätte...
      es auch noch ewig lang ausführen können. Die Typen waren einfach nur Vollidioten die gepöbelt haben. Ich bezweifle dass es stadtbekannte Schläger waren die hochgefährlich sind. Kann sein das ich es etwas schlecht beschrieben habe. Diese Leute hatte man schon damals in der Schule. Die "Gruppe cooler Jungs" - Einer hat die größte Klappe und im Endeffekt mobbt er nur die schwächeren. Die Hilfemaßnahmen sind selbstverständlich für jeden der Kampfsport macht. Ich hätte im Falle einer schweren Verletzung (Eben Rippenbruch, Milzriss, Niere getroffen o.ä.) bei unterlassener Hilfeleistung Probleme bekommen können, unabhängig davon ob die Gewaltanwendung notwendig war oder nicht. In diesem Falle hätte es nämlich dazu kommen können, dass es zur Strafverfolgung aus öffentlichem Interesse kommt. In diesem Fall nun kommt es eben, bedingt durch mein Verhalten, zu keiner Anzeige eben weil der "Geschädigte" (Schlimm dass ich ihn so nenne) keine erstattet hat und ich mich richtig verhalten habe.


      Solltest du an der Glaubwürdigkeit dieses Hergangs zweifeln, so möchte ich dich bitten hier nicht unnötig zu posten. Ich denke es gibt genug andere Threads in denen deine Hilfe benötigt wird. Ja, das war Sarkasmus.

      Ich nochmal.
      Ich, ebenfalls Kampfsportlerin, möchte der TE jetzt mal zur Seite stehen !! Selbst wenn das Paar "nur" angepöbelt wurde, finde ich die Reaktion völlig in Ordnung. Sobald Mensch sich in Gefahr fühlt, sollte Mensch handeln. Natürlich nicht so, dass man sein Gegenüber völlig k.o. schlägt, aber doch schon so, dass man ihn "kampfunfähig" macht, bevor er die Zügel in der Hand hat.
      Und das Erste-Hilfe geleistet wird in diesem Falle ist ja selbstverständich- es bestand ja keine Gefahr mehr für die TE. Ich kann nur sagen, dass ich es genau so gelernt habe, wie sie es gemacht hat und ich finde es vorbildlich, dass sie so handelt. Es gibt auch ganz andere Kampfsportler! Meiner Meinung nach gibt es viel zu wenig Frauen in diesem Sport, weil sich leider fast alle das Training wie eine gnadenlose Prügelei vorstellen. Dabei ist es doch zum größten Teil Taktiktraining, Verinnerlichung und Konzentrationstraining um in einer Gefahrensituation optimal handeln zu können, statt noch überlegen zu müssen: "In welcher Stunde haben wir denn das und das nochmal gemacht und wär das hier passend?" Nein. Man lernt schnelles Reagieren und Selbstsicherheit. So viele Dinge die ganz besonders für Frauen sehr wichtig sind.


      Als Anhang:
      Dein Freund scheint schockiert zu sein. Du warst vor dem Vorfall die Freundin, die ihren Sport hat bei dem sie sich auspowern kann und zu Hause feminin. Du hast ihn aus dieser Welt praktisch "rausgehalten". Und plötzlich kannst du euch besser verteiigen als er es konnte, weil man als Laie die Situation einfach nur sehr schwer einschätzen kann- gerade wenn da 3 statt nur einer auf einen zukommt. Du hast den Moment genutzt, der eine lag am Boden, die anderen waren baff. Das ist etwas, was man erlernen muss. Und ich bin mir auch sicher, dass du innerlich wusstest "Ich muss mich nur um den einen kümmern, die anderen hauen dann ganz von allein ab" anstatt " Oh nein, mit welchem fange ich an und mit welchem mache ich danach weiter? Was wenn der eine aufsteht?". Und ich schätze, all das verwirrt deinen Freund.
      Du warst schnell, du warst präzise, du warst sicher in dem was du getan hast und du wusstest genau, welcher Moment der Richtige ist. Und das ist genau das, was Männer im Beisein der Frau sein wollen, aber nicht immer können- was auch gar nicht schlimm ist.


      Wie ich unten geschrieben habe wäre es doch eine Maßnahme ihn auch mal zu so einem Training zu schicken? Mein Freund und ich gehen beide zum Thai und zum MMA und man kann sich sogar gegenseitig noch was beibringen und spricht auch zu Hause mal über dieses nützliche Hobby. Vorher solltest du ihm natürlich erklären, woher du kannst, was du kannst ;) Nur "Training" sagen erkärt ja nicht, was genau da eigentlich gemacht wird.

        an0N_1189082399z

        Das dachte ich auch erst...
        Danke für deine Antwort und dass du hier hinter mir stehst. Das mit der angeschlagenen Männlichkeit ist eigentlich kein Problem bei ihm. Er hat da noch nie sonderlich Wert drauf gelegt mich im Streitfall schnell K.O. zu schlagen weil es zu so einem Fall niemals kommen wird. Außerdem war er sich meiner Überlegenheit in so einem Fall immer bewusst - Er meinte mal zu mir: "Ich habe mich in meinem Leben drei mal geprügelt und du machst seit über 10 Jahren Kampfsport, ich bilde mir da gar nichts ein...". Er ist also was das angeht recht locker drauf. Das mit dem Training ist eigentlich eine Möglichkeit, nur wenn ich ihm das jetzt anbiete interpretiert er das garantiert falsch. Das dürfte bei ihm dann nach dem Motto "komm mal mit, damit ich dich beim nächsten mal nicht beschützen muss" an. Ich muss sagen, er hätte diese Situation auch alleine regeln können - halt nur nicht so schnell. Er ist immerhin 1,83m und wiegt gut 95kg und ich habe noch bevor wir zusamen waren einmal eine der "Schlägereien" mitbekommen. Das war bei der Eröffnung eines Einkaufcenters und wir waren früh morgens dort. Da waren auch Betrunkene und einer hat ihn halt angemacht und ihm voll aufs Auge geschlagen. Er hat ihn dann auch mit einem Schlag umgehauen, dem hats richtig die Füße weggerissen - Für jemanden der nie Kampfsport o.ä, gemacht hat, war das wirklich beeindruckend.


        Ich werde ihn wohl noch einmal nerven wenn er wieder zuhause ist...

        an0N_1189082399z

        Möp
        So einfach ist das nicht. Man kann nicht jeden verhauen, nur weil man sich bedroht fühlt.


        Nochmal vielleicht der Rechtiche Rahmen:


        Es gibt im Gesetz, nach dem StGb wie auch nach dem BGB entsprechende Gesetzliche vorgaben.


        Die genauen Tatbestände sind:
        Notwehr, Nothilfe und die Putativnotwehr.


        Die Notwehr bezieht sich nur auf sich selber. Wenn ein Angriff bevorsteht, andauert oder nicht beendet ist, darf man sich ihm Rahmen der Verhältnismäßigkeit wehren. Das heißt, wird man mit einer Faust angegriffen, darf man mit der Faust zurückschlagen. Hat jemand ein Messer, darf man auch das Messer zücken (ACHTUNG! NUR EIN BEISPIEL) usw. Man darf also niemand erschießen, weil er dich verhauen will.


        Im Falle der TE war die Sache eindeutig. Sie leistete Nothilfe, in dem Fall bei ihrem Freund. Nothilfe ist das selbe wie Notwehr, wird aber auf 3 angewand. Sie hat auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gehandelt und sogar die Polizei Informiert UND Ersthilfe geleistet. Hervorragend!


        Als letzter Punkt sei noch die Putativnotwehr genannt. Das heißt, die irrige annahme in Gefahr zu sein. Du verhaust also jemand, obwohl er nur nach dem Weg fragen wollte, aber es war dunkel und du hattest Angst.


        Wenn man glaubhaft erklären kann, das man Angst hatte, wird normalerweiße von Rechtswegen nichts passiere, trotzdem kann der Geschädigte Anzeige erstatten.


        Man sollte aber immer versuchen, Konflikte zu entschärfen bevor es überhaupt zu einer Schlägerei kommt. Sicher hatte die TE keine andere Wahl, und ich wäre wohl weinenden zusammen gebrochen, trotzdem sollte Gewalt immer nur der letzte ausweg sein.

          osbert_12150177

          Eigentliches Problem, und die Handlung
          Nochmal zu dem, was du als dein eigentliches Problem bezeichnest. Für mich ist die Frage, ob du in Notwehr gehandelt hast, oder ob du jemanden einfach über den Haufen getreten hast, für die Einschätzung, wie ich mich dir gegenüber als Freund verhalten würde, und ob ich deinen Freund verstehen kann, oder dir vielleicht sogar einen Rat geben kann, sehr wichtig. Deshalb finde ich nicht, daß die beiden Fragen, wie deine Handlung zu bewerten ist, und wie es um deinen Freund steht, getrennt betrachtet werden können. Und weil wir alle nicht dabei waren, dauert das eben um die Länge der Erklärungen.


          So wie es beschrieben ist, und so wie wohl die Polizei es gesehen hat, und wie ich nur als Laie beurteilen kann, war es, da der Typ ausholte, eindeutig Notwehr. Damit ist dir moralisch nichts vorzuwerfen.


          Bleibt als Frage, warum dein Freund sich distanziert verhält. Und was du tun könntest.


          Mir als deinem Freund wäre es egal, ob du stärker bist als ich oder nicht. Ich würde mich sowieso nicht mit dir prügeln, auch nicht im Streit oder einer Trennung. Ich würde mich auch nicht in meiner Männlichkeit angegriffen fühlen, denn ich definiere mich nicht über Körperkraft, und bewege mich auch nicht in Kreisen, die das tun. Ich hätte auch kein Problem damit, daß wir als Paar die Situation gemeistert hätten, jeder von uns mit seinem Beitrag. Daß du als äußerlich zierliche Frau körperlich schlagkräftig bist, fände ich als Team betrachtet hilfreich. Außerdem wäre ich beruhigt, denn mit dem Ruf, der dir nun vorauseilen dürfte, und der vielleicht noch viel furchteinflößender wird als du in Wirklichkeit, wüsste ich, daß du vermutlich nie wieder blöd angegriffen werden wirst. Leute, die über mich schmunzeln würden, würde ich belächeln.


          Mich würde jedoch das Ereignis als solches schocken. So wie ein Unfall, für den irgendwie keiner was könnte, der aber ein schreckliches Erlebnis ist. Das müsste ich verarbeiten, den Schock, die Angst, die grundsätzlichen Fragen, daß man dabei auch hätte schwer verletzt oder draufgehen können. Ich würde das dir gegenüber aber ganz sicher nicht schweigsam oder distanziert tun, sondern eher öfters durchkauen, bis ich es irgendwie verstanden und verdaut hätte.


          Und an der Stelle verstehe ich deinen Freund noch nicht so richtig. Er war ja dabei, und hat deshalb den Einblick, daß es Notwehr war, viel leichter als wir. Ich stelle ihn mir geschockt vor, aber er scheint damit anders umzugehen als ich das tun würde. Das kann man ihm jedoch keinesfalls vorwerfen.


          Ich würde mir an deiner Stelle mehr Gedanken machen, wie mit meinem traumatisierten Partner umzugehen ist, als mit einer angeknacksten Beziehung oder verletzter Männlichkeit:
          Letzteres trifft meiner Meinung nach nicht auf eure Situation zu, und ich sähe dazu keinen Grund. Ihr habt als Paar die Situation gemeistert, mit seinem Beitrag, und mit deinem Beitrag.

          royal_12237811

          Das ist aus so vieler Hinsicht her falsch....
          Es gibt keinen Grundsatz der Verhaeltnismaeßigkeit.


          Wenn jemand droht dich umzubringen und ein Messer zueckt, kannst du ihm eine Ladung Schrot verpassen. Haettest du einen Rakentenwerfer, koenntest du ihn auch pulverisieren - nur muesstest du dann erklaeren woher du den Raketenwerfer hattest.


          Und es ist nicht "selbstbezogen", so ein Bloedsinn, man darf auch andere verteidigen. Zudem war sie doch auch direkt betroffen.


          Ihr ist absolut gar nichts vorzuwerfen im rechtlichen Sinne. Vielleicht sind wir uns da einig. ;-)

            cleena_12151486

            Hier noch einmal...
            ...die Rechtsvorschrift. Weil die zu lesen erfordert keinen juristischen Sachverstanden. Der Rest ist gaengige Rechtspraxis.


            § 32 StGB Notwehr
            (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
            (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


            "oder einem anderen", aha. ;-)

              Wir
              können hier nur spekulieren, was in ihm vor sich geht. Aber möglicherweise bedrückt ihn einfach der Gedanke, dass er dich nicht beschützt hat, oder es nicht konnte, sondern DU es selbst getan hast. Was natürlich rational betrachtet vollkommen okay war.


              Dennoch gibt es auch einfach Männer die das Gefühl haben..kein ganzer Mann zu sein, wenn sie in solch einer Situation ihre Frauen nicht vor Unheil bewahren können.


              Letztendlich denke ich aber nicht das, wenn eure Beziehung vorher intakt war, durch diesen Vorfall ernsthaft schaden nimmt.
              Lass ihn einfach ein paar Tage zeit, um darüber nach zu denken. Und nimm die Sache mit Humor.
              Sag ihm doch, dass er froh sein kann dass du dich im Ernstfall immer Selbstverteidigen kannst, dass ist doch die eigentliche (positive) Kernessenz aus dem Ganzen.
              ;-)

              cleena_12151486

              Natürlich
              ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben. Man darf die Notwehr nur im Rahmen dieser tätigen, alles andere kann Strafrechtliche konsequenz nach sich ziehen, z.b. wenn man eine Waffe besitz. Zwar ist die Notwehr gerechtfertigt, nicht aber die Art, wie man sie beendet. Hätte die TE also einen Teleskopschlagstock gezogen und den Angreifer damit zusammen geschlagen, hätte es rechtlich ärger geben KÖNNEN. Schlagstöcke sind nämlich illegal.


              Also nochmal, für dich zum mitschreiben:


              Notwehr:


              DU Verteidigst DICH gegen angreifer.


              Nothilfe:


              DU hilfst anderen Personen!


              Zitat:


              "Bei der Abwendung von Angriffen auf einen Anderen spricht man von Nothilfe. Dabei ist zu beachten, dass eine Staatsnothilfe, also eine Nothilfe zu Gunsten der Interessen der Allgemeinheit, grundsätzlich unzulässig ist. Auch muss staatliche Nothilfe zu Gunsten eines Beteiligten (etwa Niederschlagen des Angreifers, damit er vom Opfer ablässt) zusätzlich den öffentlich-rechtlichen Anforderungen für ein polizeiliches oder ein ähnliches Eingreifen genügen (vgl. Eingriffsermächtigung)."


              http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr


              Erzähl also nicht so einen Stuss.

                royal_12237811

                "Erzähl also nicht so einen Stuss."
                Das haettest du dir sparen koennen, steht doch nichts Neues mehr in deinem Post.


                Solltest du fuer den unwahrscheinlichen Fall, dass du Jura studierst, vorwiegend mit einem solchen gefaehrlichen Halbwissen glaenzen, wuerde ich dir spaetestens zum Examen noch einmal eine ausgiebige Lektuere ans Herz legen ;-) Ich zitiere aus dem StGB, du aus Wikipedia.


                Unser Prof. hat ausdruecklich betont, dass die Wahl der Waffe keinerlei Kriterien unterliegt, man nimmt also das, was man in dem Augenblick zur Verfuegung hat. Das Wichtigste ist eben, dass Leib und Leben bedroht sind. Und ob man es nun bei Wikipedia "Nothilfe" nennt, ist doch voellig unerheblich, da es auch unter Notwehr im Gesetz steht. ;-)

                  cleena_12151486

                  Also ich weiß nicht
                  "Der Angegriffene muss von einer erforderlichen Verteidigungshandlung nicht bereits dann absehen, wenn zwischen der dem Angreifer dadurch drohenden Rechtsgutverletzung und dem angegriffenen eigenen Rechtsgut ein Ungleichgewicht besteht. Rechtsmissbräuchlich und damit nicht mehr geboten ist eine Verteidigungshandlung vielmehr erst dann, wenn die jeweils bedrohten Rechtsgüter zueinander in einem unerträglichen Missverhältnis stehen, etwa wenn die Leib oder Leben des Angreifers gefährdende Handlung der Abwehr eines evident bagatellhaften, bloßem Unfug nahe kommenden Angriffs dient (vgl. BGH, Beschl. v. 1.3.2011 - 3 StR 450/10; Fischer, StGB 58. Aufl., 32 Rn. 39)."


                  http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html#Gebotensein


                  Auf deine Aussage würde ich nicht bauen. Ich bleib dabei, bei der Notwehr/Nothilfe ist die Verhältnismäißgkeit zwingend. Kein Richter würde dich ungeschorren davon kommen lassen, wenn du deinen Angreifer erschießt, wenn dieser dich "nur" mit der Faust bedroht hat. Zumal der Waffenbesitz, mit ausnahmen, ohne hin verboten ist. ZWAR würde man nicht für die Notwehr belangt werden, aber für den Waffenbesitz. Steht so auch alles schön im Waffengesetz.


                  Das Leben ist das höchste Rechtsgut, das steht auser frage. Aber das WIE man die Notwehr beendet ist trotzdem nicht so einfach, wie du es hier glauben machen willst.


                  In der Praxis kommt z.b. ohne hin kaum waffen vor, außer diese blöden messer.