Hallöchen,
ich habe da mal eine Frage zur Gez...
Mein Freund, sein Vater und ich wohnen in einem Haus. Ich habe mich vor kurzem umgemeldet und erhalte heute einen Brief von der GeZ. Ich soll doch bitte Beitrag zahlen.
Allerdings wohnen wir alle in dem Haus und der Vater zahlt schon Gez. Insgesamt haben wir 2 Fernseher und 2 Radios (+Autoradio). Kommt nur der Vater mit dem Zahlen der GEZ für alles auf, oder muss ich zusätzlich für meinen einen Radio und den Fernseher, der vorher schon da war zahlen? Ich bin noch nicht verheiratet wir wohnen nur zu 3 in dem Haus, weil viel Platz ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir sagen, ob ich auch zahlen muss und wenn ja wieviel (P.s bin noch in der Ausbildung 3. Lehrjahr)


Liebe Grüße


Lara

Also...
Sobald man nicht mehr zur Schule geht bzw. sein eigenes Geld verdient muss man GEZ zahlen wenn:


Man einen eigenen Fernseher, Radio etc. in seinen Zimmer hat.


Auch wenn du ein Autoradio hast musst du dafür bezahlen.


Die GEZ Gebühren für diese Dinge findest du auf der Seite von GEZ.


Wenn du Glück hast und du in der Ausbildung nicht über ein bestimmtes Einkommen kommst, kann es sein das du nichts zahlen musst.


Wenn du bei der GEZ anrufst kann es sein das sie dich fragen ob du vorher auch einen Fernseher hattest. Wenn du JA sagst, musst du die Monate nachzahlen.


Also immer vorsichtig sein was du da sagst.


LG

    Liebe Lara...
    ....wenn alle Geräte, die sich im Haus befinden, EGAL WEM SIE GEHÖREN, vom Vater Deines Freundes bezahlt werden, dann ist das völlig ok. Du musst dann auch gar nicht auf die Schreiben der GEZ antworten wenn Du nicht möchtest, kannst dies natürlich aber auch trotzdem tun.


    Nur für den Fall dass mal ein "GEZ-Heini" vor der Tür stehen sollte, solltest Du das nachweisen können, dass alles auf den Freund Deines Vaters läuft. Allerdings musst Du den auch nicht rein lassen, zum "Schnüffeln" oder so. Würde ich auch nicht tun.


    LG
    Miss Sixty

    titty_12964122

    Hab da was gefunden..
    ...
    2. Auszubildende



    Studenten und Auszubildende müssen ihr Radio- und Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät (z. B. ein Rechner, mit dem Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet empfangen werden können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung) anmelden und Rundfunkgebühren zahlen.


    Für Studenten und Auszubildende die noch bei ihren Eltern wohnen, gelten die Regeln für Haushaltsangehörige (siehe auch "Privathaushalt").



    und


    24. Nichteheliche Lebensgemeinschaft



    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.


    Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.


    Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer.


    Symbol: Seitenanfang zum Seitenanfang


    25. Privathaushalt



    In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.


    Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.


    Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 Euro.


    Ausnahmen:
    Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.


    Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
    Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.


    Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.



    .. so, das habe ich nun herausgefunden und ich verstehe das so, dass ich nun einen fernseher seit dem 15.01.07 und einen radio auf mich anmelde. dann müsste doch mein freund nichts zahlen, sondern wir gelten als eheähnliche gemeinschaft und ich meld des zeugs auf mich an, oder?


    lg und danke
    Lara