falls es Ärger gibt, weil sich eine andere Person durch die Aussagen eines Hellsehers oder Kartenlegers beleidigt fühlt oder öffentlich verleumdet wird.


Derjenige der über andere herzieht ist auch dafür verantwortlich.


Wenn er dies öffentlich und berufsmäßig tut (esoterische Beratung im Fernsehen) dann ist er ganz besonders dazu verpflichtet die entsprechenden Gesetze einzuhalten.


Bei geschäftlichen Beratungen kann der Hellseher der öffentlich eine Prognose über den Geschäftsverlauf abgibt mit in die Verantwortung genommen werden. (öffentliche Vortäuschung von Sachverstand und "Expertenwissen")
Gerade wenn es um Kredite geht die aufgenommen werden sollen, hängt der Hellseher mit drin, wenn er den Umständen nach annehmen muss, dass der Anrufer ihm vertraut und nach seiner Vorhersage handelt.


Und für die etwas Intelligentern: viele TV-Beratungen sind so widersinnig und komisch dass sie sehr gut bei Youtube und Clipfish ankommen.


Also ran an die Aufzeichnungsgeräte, denn ein guter Hellseher, der die Zukunft sieht, hat ja nichts zu befürchten.
Wenn es nur ein übler Schwätzer ist, der frech drauf los lügt, zeigt ihm später einfach das Video von seinem Geschwäsch.
Vielleicht begreift dann der eine oder andere dass er nicht nur die geistige Gesundheit seiner Klienten gefährdet, sondern auch seine eigene.


Luzi

Aufzeichnen, aufzeichnen, aufzeichnen
und dann bei youtube.com / clipfish.de reinstellen. Von da aus immer mal wieder als E.Mail verschicken. Die absolute LAchnummer!


Besonderer Tip: tahuti auf metatron-rausch.

Die Aufzeichung einer Fernsehsendung
brauchst du überhaupt niemanden mitteilen.


Bei Telefongesprächen ist das ganz anders. Da brauchst du ein Einverständnis wenn du damit in die Öffentlichkeit gehst.

Aufzeichnungen verboten
Wenn Du die beratung aufzeichnest ohne das der berater das weiß, machst du dich strafbar. vor gericht etc. hat das keine gültigkeit!!!