Hallo ihr lieben
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Mann und ich planen in absehbarer Zeit schwanger zu werden. Ich bin Erzieherin von Beruf. Da ich Vertretungskraft bin, arbeite ich mit Kindern vom Krippenalter bis Grundschulalter. Es könnte zu einem Beschäftigungsverbot kommen. Zusätzlich habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, in dem ich selbstgenähte Hundehalsbänder und Co verkaufe. Sollte es zu einem Beschäftigungsverbot kommen dürfte ich dann in meinem Gewerbe weiterarbeiten? Und wie sieht das in der Elternzeit aus?
LG
Nebengwwerbe bei BV und während der Elternzeit
Wenn es ein
berufsbedingtes BV ist, kannst Du natürlich in einem anderen Gewerbe arbeiten. Denn es geht dann ja darum, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht geeignet ist.
Was die Elternzeit betrifft, darfst Du ebenfalls arbeiten, allerdings habe ich nun schon oft gelesen, dass sich das kaum lohnt, da das Einkommen so gut wie komplett angerechnet bzw. vom Elterngeld abgezogen wird.
LG und alles Gute!
cassy_13021794
Ok
Vielen Dank schon mal dafür. Dann werde ich mir das während der Elternzeit nochmal überlegen