Hallo,


ich bin zur Zeit in der 13. SSW und werde die verbliebene Elternzeit für mein 1. Kind in Anspruch nehmen (da verbleiben mir noch knapp 2 Jahre). Ich bin im Lehramtsreferendariat (RLP) und somit verbeamtet auf Wiederruf (Privatversichert - falls das wichtig sein sollte :???: )


Jetzt stehe ich vor der Frage, ob es sinnvoll wäre die 2 verblieben Jahre auf einen Schlag zu beantragen, oder zunächst nur die Überbrückungszeit bis zum Mutterschutz für das zweite Kind.
Da scheint es nämlich einen finanziellen Stolperstein zu geben.


Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass man, wenn man während der Elternzeit in Mutterschutz ist (also die komplette Mutterschutzfrist mit Elternzeit überdeckt ist) keine Bezüge vom Arbeitgeber erhält sondern nur diese Ausgleichssumme von 13 Euro pro Arbeitstag.
Falls man während der Mutterschutzfrist jedoch nicht in Elternzeit ist, so soll man angeblich währenddessen die vollen Bezüge bekommen die man zuvor auch hatte.


Wenn das so stimmt, wäre es in meinem Fall finanziell auf jeden Fall sinnvoll, meinen Elternzeitantrag erst mal nur bis zu Beginn der Mutterschutzfrist zu stellen - damit ich die Bezüge bekomme.


Aber ich finde nirgendwo ein offizielles Statement dazu.
Hat irgendjemand Erfahrungen oder Tipps, an wen man sich wenden kann?


Danke schon mal,

:???:
Gute Frage...
Ich denke, da fehlt es schlicht an Erfahrungswerten, da kaum einer auf die Idee kommen wird, die Elternzeit gezielt bis zum Beginn des Mutterschutzes zu stellen.


Arbeitgebertechnisch wird es bei Dir als Staatsbedienstete wohl auch weniger ins Gewicht fallen, aber wenn man einen privaten AG hat, kann man das schon als A....tritt auffassen.
Und genau deshalb denke ich, fehlts an Erfahrungen, da die meisten Frauen ihrem AG irgendwann mal wieder in die Augen blicken möchten.


Eine Möglichkeit wäre noch, die Frage ins Schwangeren- oder Babyforum zu stellen (Hauptforum) da dort mehr Umtrieb ist.


LG (sorry dass ich Dir nicht helfen konnte)

Aber ich:
also hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


kannst du auf Seite 34 lesen, dass es so ist:
"...Beginnt wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine
neue Mutterschutzfrist noch während einer Elternzeit, besteht trotz Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich
kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, solange die neue Schutzfrist mit der laufenden Elternzeit zusammenfällt,
es sei denn, die Frau übt eine zulässige Teilzeitarbeit aus. .."


Aber mal davon abgesehen, war es zu meiner Elternzeit so, dass man sich für die ersten beide Eltenzeitjahre verpflichtend (!!) festlegen musste. Eine Änderung diesbezüglich ist von der Einwilligung des AG abhängig.
findet sich hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf


Seite 14. Ich kann nichts erkennen, dass es als Beamter anders ist.