Ich habe eine frage.


ich habe vor 2 wochen ein schampoo bestellt.nun bin ich tags an der arbeit und konnte das päckchen nicht bei der post abholen.nun ging das päckchen zurück.


nun rief mich heute der versandhändler an und schimpfte ,das ich für die kosten der bearbeitung (versandkosten) aufkommen muss.er würde jetzt auf dem päckchen sitzen.er wurd extrem unfreundlich und legte auf,als er mir sagte er schicke mir ne mahnung von 8 euro.


mir ist das neu !bisher konnte ich selbst geöffnete ware an versandhäuser zurück senden,ohne jegliche kosten.
dieses päckchen hatte ich nicht mal in den händen.


was sagt ihr dazu?muss ich echt für die 8 euro versandkosten aufkommen?

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das paket liegt meistens 7 tage bei der post zur abholung bereit...auch leute die tagsüber arbeiten- finden, sofern sie das paket wirklich haben wollen, eine möglichkeit, ihre ware abzuholen. du kannst auch jmd schicken um es in empfang zu nehmen. wenn du die ware dann nicht abholst.... dann geht sie automatisch zurück an den absender. der muss dann natürlich gebühren zahlen die er auf dich abwälzen kann. versandhäuser haben manchmal eine andere regelung was das bestellen, zurücksenden etc angeht. sie können aber auch gebühren für die rücksendung erheben.


wenn du was nicht haben willst, dass bestell es nicht!--du weisst doch, dass du tagsüber nie zuhause bist!
oder lass es dahin liefern, wo es auch wirklich in empfang genommen werden kann!man kann nämlich auch eine andere lieferadresse angeben...........!!


zahl die acht euro und überleg dir nächstes mal besser ob du was im internet bestellst ..wenn du es sowieso nicht annehmen kannst.... er ist im recht

    eunice_12313546

    :
    Ich bin erst hier her gezogen,daher die frage wer soll es abholen?oder an welche andere adresse hätte ich es senden sollen?hier wohnt und lebt niemand den ich kenne!


    bisher habe ich auch hier früher oder später meine bestellte ware erhalten !komisch was!


    7 tage ist eben einfach in dem fall zu kurz aufbewahrt,um es sich in dem fall möglich zu machen ein päckchen abzuholen.ich arbeite auch nicht in dem ort wo ich wohne.

    Verbraucherzentrale
    hallo yingyang


    mir ist es auch mal so ergangen wie dir,aber das kann passieren.
    ich habe mich erkundigt(verbraucherzentrale),ich muss nicht einen cent bezahlen.also von daher,mach dir keine sorgen.
    wenn mir eine ware nicht gefällt oder meiner vorstellung entspricht,dann schick ich sie auch zurück....was wir alle ja kennen,bzw schon gemacht haben.wie ist zuguter letzt ja wurscht,tatsache ist die ware geht zurück.damit muss dann der anbieter leben,nicht du.wir haben das rückgabe und umtauschrecht.


    ganz lieben gruss ladydabamba

    Klar darfst Du ware zurück senden
    Wie es dazu gekommen ist,intressiert nicht und spielt beim Rückgaberecht / Umtausch keine rolle.


    Fakt ist wie ganz unten schon steht,wir haben Rück und Umtauschrecht.Was anderes wäre,Du hättest die Ware geholt und nach der Rückgabefrist zurück gesendet.


    Die beiden Damen unter mir,scheinen da wenig Ahnung zu haben:-)oder gar keine!


    Ok nichts für ungut


    Lg Stefan

    "-"
    wer hat hier keine ahnung??
    laut stiftung warentest.....


    "Ausnahme Haustür- oder Fernabsatzgeschäfte
    Für so genannte Fernabsatzgeschäfte - die Bestellung per Katalog, Telefon oder E-Mail - oder Haustürgeschäfte gelten andere Regeln: Hier gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Beginn der Frist: Zeitpunkt der Unterschrift beziehungsweise das Eintreffen der Ware. Dabei zählt jeder Tag: Wochenenden oder Feiertage verlängern die Frist nicht. Allerdings dürfen Verkäufer nur dann auf die Frist pochen, wenn sie ordentlich über das Widerrufsrecht informiert haben. Andernfalls verlängert sie sich, bis der Verkäufer die Information nachliefert. Voraussetzung für die Rückgabe: Produkte wie Bücher, CDs oder DVDs wurden nicht geöffnet oder es ist kein individuelles Produkt wie etwa ein maßgeschneiderter Anzug. Bei Waren unter 40 Euro darf der Verkäufer die Rücksendungskosten in Rechnung stellen. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert und hat der Käufer bereits einen Teil des fälligen Betrages vorab bezahlt, muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung auf jeden Fall übernehmen."

    Sache hat sich positiv erledigt
    erstmal danke für die antwort auf meine frage.


    die sache hat sich positiv erledigt.ich habe mit dem händler nochmals telefoniert,das bevor ich die verbraucherzentrale anrufen wollte.
    zum einen hat er sich für sein aufbrausen entschuldigt,und mir gesagt das er rückgabe und umtausch recht habe,von daher hätte er da eh nichts machen können.zudem könne er auch im nachhinein verstehen,das ich bestellt habe in der hoffnung wie sonst die ware zu erhalten....und sei es durch entgegen nehmen der nachbarn.somit hat sich die sache positiv geklärt !
    danke nochmals


    ganz lieben gruß yingyang