Hallo ich habe eine Anliegerwohnung, vermieter wohnen nebandran. Wir haben eine grosse Auffahr und im Mietvertrag ist geregelt das mir eine Hälfte zusteht. Nun vor 2 Wochen habe ich meinem Freund erlaubt er könne sein Auto (ALLERDINGS ABGEMELDET) bei mir hinstellen. Jetzt wollen meine Vermieter das das Auto da umgehend weg kommt? dürfen die das ? Mein Vermieter will nämlich seinen Firmenwagen dorthin stellen.. auf meinen Platz!
vielen dank schonmal für antworten

13 Tage später

...
steht das im mietvertrag schwarz auf weiß, dass dir die auffahrt zur hälfte zusteht???


dann kann deinem vermieter eigentlich schnurzpiepegal sein, welches auto da steht, ob deines, das von deinem freund oder von wem auch immer. das ist dann DEINE sache!


kenne mich mit mietverträgen allerdings nicht wirklich gut aus. aber so würde ich das dann interpretieren.


im ernstfall wende dich doch einfach mal an den mieterschutzbund. die können dir bestimmt weiterhelfen!


lg
kuke

Soweit ich weiß....
... dürfen abgemeldete Autos nich nur am Straßenverkehr nicht teilnehmen, sondern auch nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen.


Jetzt ist hier die Frage, ob die Einfahrt öffenltich ist. Eigentlich nicht, da ja Eigentum des Vermieters, das er weiter vermeitet hat.


Darf er den Stellplatz mir nichts Dir nichts kündigen? Oder muss er eine Kündigungsfrist einhalten? Oder macht er das nur, weil ein abgemeldetes Auto nicht "schick" aussieht (das kann ich allerdings etwas verstehen).


Auch mein Rat: beim Mieteschutzbund nachfragen.



LG
Pluster

Wenn...
... der Stellplatz mitverviemetet ist, dann kann Dein Vermieter das nicht verlangen. Ein Stellplatz der mit im Wohnungsmietvertrag aufgeführt ist, kann auch nicht vom Vermieter seperat gekündigt werden.
Du hast den Stellplatz zu dem Zweck vermietet bekommen, ein Auto dort zu parken. Genau das tust Du! Ob das Auto Deinem Freund gehört und ob es abgemeldet ist, sollte hier keine Rolle spielen.
Gruss, Ivy

Ist doch völlig egal,
wie die Rechtslage ist. Ich als Vermieter fände es schon ziemlich dreist, wenn mir mein Mieter ein fremdes abgemeldetes Auto auf mein Grundstück stellen würde. Leute wie du beschäftigen unsere Gerichte.
Letztendlich ist doch nur entscheidend, ob man friedlich miteinander leben will.

Achja
wenn der stellplatz an DICH vermietet ist (muss schwarz auf weiß im mietvertrag stehen!!) darf der vermieter den stellplatz eindeutig nicht für sich nutzen!
falls er doch darauf besteht, würde ich eine mietminderung androhen! denn schließlich zahlst du den stellplatz nicht damit er sein auto draufstellen kann. wär ja noch schöner...


lg
kuke