ich habe mal eine frage:
wie ist das mit dem deutschen namensrecht? mein freund (afrikaner) und ich wollen ja heiraten und wir haben das deutsche namensrecht gewählt, d. h. dass ich seinen namen übernehme.
jetzt teilte der typ vom standesamt mit, dass es sein kann, dass das deutsche namensrecht bei uns nicht zutrifft, d. h. jeder behält seinen namen oder aber ich müsste seine namen + meinen namen nehmen. das problem ist dann aber auch wieder, dass er schon zwei nachnamen hat, die aber nicht mit bindestrich geschrieben werden. mein name müsste dann mit bindestrich hinten oder vorne ran. geht dass denn überhaupt, dass ich dann drei nachnamen habe?
wieso kann ich seinen namen denn nicht annehmen? irgendwie kapier ich das alles nicht! kennt sich da jemand aus?
Marleen