Habe heute mit dem Vater meines 9 Wochen alten Sohnes telefoniert und immer nur "Ich will ein Umgangangsrecht" zu hören bekommen. Er hat seinen Sohn erst 1 Mal gesehen da war er 1 Tag alt. Hätte ich ihn nicht angerufen wer weiß ob er sich überhaupt mal gemeldet hätte. Er hat nicht einmal nachgefragt wie es dem kleinen geht!!?? Echt traurig. Er hat auch die Vaterschaft noch nicht anerkannt und möchte ein persönlichen Test machen. Er sagte mit das er sich am liebsten arbeitslos melden würde, wegen dem Unterhalt. Nun zum eigentlichem Problem er will das Kind regelmäßig über Nacht zu sich nehmen, ich könnte heulen. Ich habe ihm gesagt das ich das nicht zulassen werde zumindest jetzt noch nicht. Er solle ihn erst mal kennen lernen seine Essgewohnheiten usw. Er hat selber noch keine Erfahrungen mit Kindern. Dazu sagte er nur das er es einklagen würde. Was kann ich nur tun??


Blümchen26

ein Monat später

Typisch Mann
Sorry aber irgendwie hört man das immer wieder kann auch nur sagen soll erstmal anerkennen und dann kann er mal ansprüche stellen.

Umgangsrecht
Wenn ihr nicht verheiratet seit, hat er gar keine Rechte, außer die, dass er zahlen darf. Mehr ist da nicht. Aber wenn du ganz sicher sein willst, geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Auch wenn nicht jeder gute Erfahrung mit dem Jugendamt hat, so helfen sie einem doch und wie gesagt einfach informieren, denn sonst machst du dich umsonst verrückt.
Alles Gute

    amita_12186728

    Da irrst Du Dich gewaltig!
    Verheiratet oder nicht: Wenn fest steht, dass der Mann der Erzeuger ist, hat er das Recht, das Kind regelmäßig zu sehen. Solange es allerdings noch so klein ist, kann die Mutter darauf bestehen, dass er sie zuhause aufsucht. Ansonsten gilt die 14 Tage-Regel: Jedes zweite Wochenende, auch über Nacht! Ich weiß das ganz genau, weil mein Mann jahrelang deshalb prozessiert hat. Er kam sogar aus Frankreich nach Deutschland und hat das Kind jetzt regelmäßig dort. Und das ist auch gut so, denn ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Schade, dass immer wieder Kinder in die Welt gesetzt werden, ohne dass man wirklich über die Konsequenzen nachgedacht hat. Der Streit zwischen den Eltern darf aber das Kind nicht tangieren.

      Habe schon ähnliches erlebt!
      Hallo!
      Also, Du solltest erst einmal beim Jugendamt eine Beistandschaft anmelden, die sind dort wirklich sehr nett. Die kümmern sich dann auch um die Anerkennung der Vaterschaft und den Unterhalt. Mach auf keinen Fall einen privaten Vaterschaftstest, das Jugendamt hat mir damals dringend davon abgeraten. Vor Gericht wird sowieso nur der Bluttest vom Gesundheitsamt anerkannt. Der ist für Deinen Ex auch ziemlich teuer, so ca. 2500 Euro.
      Du brauchst auch keine Angst zu haben, das er das Kind über Nacht oder alleine bekommt, keine Chance. Es wäre etwas anderes wenn Dein Kind schon eine Beziehung zu seinem Vater aufgebaut hat. Habe all diese Infos vom Jugendamt.
      Das einzige Recht das er hat ist sein Kind alle zwei Wochen für ein paar Stunden sehen zu dürfen.
      Falls Du noch weitere Fragen hast melde Dich einfach
      LG Athene

        freya_12892129

        ...
        Ich frage mich bei Deinem Beitrag, wenn alles wie Du sagst so toll ist, wieso musste Dein Mann dann jahrelang prozessieren und hast Du dir über die Konsequenzen gedanken gemacht.
        Dein Beitrag ist wirklich selbstgerecht und widerspricht sich total.
        Darüber solltest Du dir vielleicht einmal Gedanken machen.
        Das ein Kind beide Eltern braucht versteht sich von selbst, nur was soll es mit einem Vater der sich nur aus Rache an der Mutter mit ihm trifft!!!!

          Bluemchen
          Wenn er die Vaterschaft noch gar nicht anerkannt hat, kann er auch keine väterlichen Rechte geltend machen.


          Das mit dem Einklagen ist also eine leere Drohung, sonst nichts.


          An Deiner Stelle würde ich allerdings auch keinen Kontakt mehr zu ihm suchen. So wie sich das anhört, ist er ein Charakter, dessen Präsenz dem Kind eher schaden als nutzen wird.


          Mir ist beim Lesen Deines Beitrags sogar ein ganz böser Gedanke gekommen:


          Er scheint sich doch um jeden Preis vor den Unterhaltszahlungen drücken zu wollen. Er bezweifelt seine Vaterschaft, will es aber trotzdem unbedingt über Nacht zu sich nehmen?


          Der Unterschied zwischen Ersticken und Kindstod ist schwer nachweisbar.


          Ich würde ihm das Würmchen nicht anvertrauen - es würde mich nicht überraschen, wenn es eines Morgens tot im Bettchen liegt, weil er ein wenig nachgeholfen hat. Damit er nur ja nie Unterhalt zahlen muß und trotzdem seinen Job behalten kann, meine ich.


          Ich will Dir keine Bange machen, aber bei einem Typen, der sich so charakter- und verantwortungslos verhält wie der da, ist sowas nicht auszuschließen.


          Liebe Grüsse
          T.

          karola_12532665

          Was dem vater bleibt
          dem vater eines nichtehelichen kindes bleibt das umgangsrecht alle 14 tage über nacht hälfte sommerferien kindergarten oder schule usw.
          Vor gericht wird zum wohl des KINDES geurteilt und nicht zum wohl der mutter oder des vaters .
          sehr gute nachschlagseiten sind wikipedia.org
          Suchwort umgangsrecht und sorgerecht einzeln oder getrennt.
          hier im internet gibt es viele seiten die für die mütter stehen weil sie einfach mehr rechte habe und wenige seiten für die väter aber beide seiten sind irgentwo für die jeweilige sache voreingenommen bei wikipedia steht es so für beide seiten gleich nicht für diese oder die andere seite. Dieses nachschlaglexikon hat mir sehr viel geholfen suchen ausdrucken und der ex geben wenn sie meint die hälfte von 3 wochen kindergartenferien sind eine übernachtung bei mir usw

          So einfach ist das nicht!!!
          Erstens ist ihr Sohn noch viel zu klein um von der Mutter getrennt zu werden ( auch abhängig davon ob Sie Stillen, ein Richter würde kein Kind das gestillt wird einfach so dem Vater übergeben er muss schon erst mal zeigen das er sich kümmert und bemüht!)
          Und die ganzen Sachen die dieser Mann verlauten lässt wie arbeitslos melden wegen dem Unterhalt, bringen ihm nichts denn den muss er trotzdem bezahlen. Sollte er dies nicht können übernimmt das das Jugendamt mit 127 euro monatlich und holt es sich bei gelegenheit weider von ihm.Allerdings müssen Sie da auch dahinter sein und wenn er nicht zahlt das ganze ob es etwas bringt oder nicht einklagen, denn sonst wird es schwer.
          Und jedem verantwortungsbewussten Mann muss auch eigentlich klar sein das er sein Kind nicht einfach so der Mutter wegnehmen kann. Machen Sie doch einfach mal Tage aus (dringend aufschreiben Datum Uhrzeit) wo sie sich gemeinsam bei Ihnen treffen damit er den kleinen Kennenlernen kann. Sollte er da schon nicht erscheinen oder nur Ärger machen ( was dem Kind ja auch nicht gut tut) dann schreiben sie sich das alles auf, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte sind solche sachen wichtig. Ob er ausgemachte Treffen eingehalten hat, wie er sich dem Kind gegenüber Verhält und auch wie das Kind auf ihn reagiert. Noch besser wäre eine zweite Person hinzuzuziehen (Zb Schwester Ihrerseits) um einen Zeugen für die Geschehnisse zu haben.
          Und ja Blümchen hat recht solang er die Vaterschaft nicht anerkennt hat er keinerlei Rechte noch Ansprüche, aber einen Test sollten sie ihm gewähren.....


          Ich hoffe ich konnte helfen

          10 Tage später

          Typisch
          bin in einer ähnlichen Situation, laß dir nicht drohen, zeig ihn sonst an, kann ja nicht angehen nicht mal anerkannt und den Vater raushängen lassen, Pfui!!!


          Crissty

          ein Jahr später

          "Vaterschaftsrecht"
          bin grad in sachen"umgangsrecht" im Netz unterwegs! Und dabei auf diesen Artikel gestossen. Bin in einer ähnlichen Situation (möchte öffentlich aber nicht näher drauf eingehen). So einfach wie hier in einigen Beiträgen beschrieben ist das alles leider nicht. Der Vater hat leider viel mehr Rechte als in manchen Fällen richtig wäre. 1998 trat das Kindschaftsrecht in Kraft, in dem die gemeinsamme elterliche Sorge als Regelfall verankert ist. Jugendämter, Gerichte, Gutachten verfahren nach dem Grundsatz: Das Kind hat ein recht auf seinen Vater (egal was für ein Mensch dieser ist). Deshalb rate ich dir rechtliche Hilfe in Anspruch zunehmen. Denn sicher gibt es möglichkeiten für ihn die Vaterschaft anzuerkennen.Ich möchte hier keine Angst verbreiten aber das sind Fakten leider habe ich das zu spät erkannt oder bin einfach auf die falschen Ratgeber getroffen.


          Buchtipp: Verrat am Kindeswohl


          Lg

          karola_12532665

          Richtig
          ..oder wie oft werden Kinder als Druckmittel genutzt oder für Machtspielchen. Es liegt jawohl in der Natur der Mutter sein Kind schützen zu wollen und wie eine Löwin zu kämpfen und welcher Punkt einer Mutter ist verletzlicher als die Kinder. Sicher es gibt bestimmt auch "schwarze Schafe" unter den Müttern das will ich nicht abstreiten aber wie viele sind das. Und wie oft geht es einfach um einen verletzten Männerego??