det92> In Berlin gab's nen Fall, bei dem eine Gästin auf Gleichberechtigung in der Frage,wie muss man sich Kleiden, geklagt hatte. Sie bekam Recht. Und jetzt muss dort nur noch das primäre Geschlechtsteil bedeckt werden.
Das wird so kolportiert. Aber gibts irgendwo tatsächlich ein Gerichtsurteil, welches man für ein Beispiel ständiger Rechtsprechung oder herrschender Lehre oder beides bzw. im Fall "beides" für herrschende Meinung halten könnte?
(Falls es jemandem unbekannt ist, sie/ihn aber interessiert: "Ständige Rechtsprechung", "herrschende Lehre" und "herrschende Meinung" sind Fachbegriffe der Juristerei, die sich googeln lassen und oft da interessant sind, wo Gerichte entscheiden sollen und entweder bei den Gesetzen viel Auslegungsspielraum besteht oder mit Gesetzeslücken umgegangen werden muss.)
Die Fälle, die ich kenne, bei denen es um öffentliche Badeanstalten ging, bei denen der Betreiber das Hausrecht hat, sind meines Wissens alle ohne Gerichtsurteil abgehandelt worden - sprich die Entscheidungsträger haben sich halt, ohne dass jemand das durchgeklagt hätte, dem Shitstorm und dem Mediengeheule und dem Druck mancher Teile der Bevölkerung gebeugt. Und meistens erstmal nur versuchsweise für einen beschränkten Zeitraum die Hausordnung geändert, sodass sie sie, wenn der Shitstorm abgeebbt ist, still und leise wieder zurücksetzen können. Zumal viele Hausordnungen verlangen, dass den Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist, und wenn das Personal ein nicht mehr explizit per Hausordnung geregeltes Oben-Ohne-Verbot ausspricht, welches der bestimmungsgemäßen Nutzung der Einrichtungen der Badeanstalt nicht zuwiderläuft...
Ein Fall ist mir bekannt, bei dem es aber nicht um eine Badeanstalt ging, sondern um einen Wasserspielplatz der öffentlichen Hand in Berlin, genannt Plansche. Und da hat das Kammergericht nicht Gesetzgeber gespielt und etwa festgestellt, dass überall für alle oben ohne erlaubt sei, sondern es ging um eine zivilrechtliche Schadenersatzklage, bei der jemand Geld rausschlagen wollte, und in diesem Zusammenhang wurde mal wieder festgestellt/erwähnt, das Frauen nicht schlechter als Männer behandelt werden dürfen, was aber noch lange nicht heißt, dass jedes Gericht darauf erkennen wird, dass ein durch Betreiber von Bädern im Rahmen der Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochenes Oben-Ohne-Verbot in Hinblick auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Einrichtungen einer Badeanstalt immer eine Benachteiligung darstellt.
Man könnte im Sinne der Gleichbehandlung ja auch für Männer das Oben-Ohne-Baden verbieten und wie anno dazumal das Tragen von Herrenbadeanzügen verlangen. Sieht doch auf diesen Bildern recht kleidsam aus: