Hallo zusammen,
Hat hier jemand eine ahnung, ob es bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, über 70 km, in Verbindung mit Alkohol, unter 0,3 Promille, asap einen Fahrerlaubnisentzug gibt?


Merci fürs Rückmelden

    5 Monate später

    2 Monate Entzug, aber nur für Geschwindigkeitsüberschreitung (da unter 0,5 Promille)
    Wenn du in der Probezeit bist zählen auch die Promille, das wird individuell berechnet und kein Spaß.

    rancher472152
    Ja. !!
    Je nach dem was als Höchstgeschwindigkeit zugelassen war, ist doppelt so viel immer ein Fahrverbot.
    Innerorts sowieso außerhalb hängt von verschiedenen Faktoren ab.
    Aber 70 km/h über dem was erlaubt ist ergibt immer ein Fahrverbot. Und betrunken plus 70 km/h drüber ...
    da ergibt es meiner Ansicht nach völlig zu recht eine Einziehung der Fahrerlaubnis.
    Meiner Ansicht nach ist die Dauer des Verbostes in den meisten schwereren Fällen viel zu niedrig.
    Den meisten die so weit drüber liegen (( und auch noch betrunken)) sollte man den Lappen viel länger sperren und auf jeden Fall erst nach einer erneuten Prüfung wieder geben.

    wenn es über 70 km zu schnell innerorts war 800€ Strafe 3 Monate Füherschein Entzug und 2 Punkte. Ausserorts 700 € Strafe. 2 Monate Führerscheinentzug und gleichfalls 2 Punkte.

    Bei solchen Rasern sollte der Führerschein für immer weg sein. 😡Sie gefährden nicht nur sich sondern auch andere. Stell dir vor, du hättest ein Kind erwischt. Du scheinst in eine Polizeikontrolle geraten zu sein und müsstest wohl blasen.
    Ich finde, dass gar kein Alk am Steuer erlaubt sein sollte. Wenn ich fahre trinke ich nichts und wenn ich trinke fahre ich nicht. So einfach ist das.Alk wirkt immer verschieden. Ich hatte Donnerstag Abend, als ich noch mit meinen Kursteilnehmern etwas essen war, einen Aperol Orange getrunken, vielleicht war auch noch Sekt drin. Da gab es ein bisschen Verständnisprobleme beim Bestellen. Das war ein Aperitif.Aber ich habe den Alk kurz danach etwas gemerkt, obwohl ich sicher unter 0,5 war. Ich war mir dem Fahrrad da und könnte dann auch problemlos heimfahren natürlich. Auto fahren hätte ich aber da nicht mehr sicher gefunden.
    1,6 Promille auf dem Rad finde ich auch als Grenze zu viel. Wenn man als Autofahrer einen angetrunken Radler erwischt, der plötzlich auf die Straße fährt z.B. bekommt man Mitschuld.Davor habe ich im Sommer immer etwas Angst...

    rancher472152 Alkohol, unter 0,3 Promille,

    => gilt rein rechtlich als wie Nüchtern (außer in der Probezeit und unter 21).

    Ab 0,3 Promille kann rasen als alkoholbedingtes Fehlverhalten/Ausfallerscheinung gewertet werden und gilt u.U. als strafbare Trunkenheitsfahrt.