Es gibt noch eine andere Möglichkeit, damit nicht beide Linien sterben: Wenn die Frau zur Samenbank geht und sich künstlich befruchten lässt, ist das ganze viel anonymer. Entemotionalisiert für alle sozusagen. Der Vater war "physisch" nicht in der Mutter. Null Kontakt. Niemand hat einer Person vor Augen, wer den der Vater ist.
Und zum Thema bezahlen. das war auf den Beitrag von Scania bezogen. Das der Belgier sich vertraglich abgesichert hat dürfte klar sein... Wenn er das bei so vielen gemacht hat. Ich mein das hier:
"in meinem bekanntenkreis gibr es ein lesbisches paar und die haben mittlerweile drei kinder durch private samenspende...allerdings hat der spender sein zeugs in einen becher gekleckst und diejenige hat es sich mit einer pipette eingeführt-schräge sache....."
Rechtlich wären bei eingetragener Lebenspartnerschaft wahrscheinlich beide die Eltern. Wenn Lesbe A aber Lesbe B (welche die Kinder gebahr) verlässt, hat sie wesentlich weniger Mühe zu beweisen, dass sie nicht der leibliche Vater ist, als ein Mann 😉. Ich schätze da sind dann auch null Unterhaltsansprüche vorhanden. Trotz Hochzeit. Nun könnte Lesbe B auf die Idee kommen, zu "vergessen", dass ihr Kind aus dem Becher war. Einen Vaterschaftstest vom "edlen" Spender verlangen. Mit einem Ergebnis das von Anfang an klar ist. Welches Gericht glaubt in so einer Situation dem Mann?
Oder böse formuliert: Das jemand so blöd ist.