Hallo,
der Mann meiner Schwester hat sie belogen und betrogen. Danach hat sie wochenlang auf meinem Sofa gelebt, wie ein kleines Häufchen Elend. Es hat ewig gedauert, sie wieder aufzubauen und halbwegs fit zu bekommen. Bei jedem Kontakt mit ihm gibt es einen neuen Rückschlag, sie kann das wohl einfach nicht verarbeiten. Nun hat sie einen handgeschriebenen Brief von ihm bekommen, wie leid ihm alles tut und dass das nie hätte passieren können und dass er für ihr beider Seelenwohl und um Geld zu sparen um eine einvernehmliche Scheidung bittet und sie sich keinen Anwalt nehmen soll. Sie hat mir den Brief letztens mitgebracht, weil ich mich auch vor einer Weile habe scheiden lassen und sie dachte, ich hätte dadurch Ahnung. Habe ich aber nicht. Online habe ich gelesen, man kann auch einen Anwalt zusammen nehmen und das ist dann einvernehmlich. Aber ist das das gesparte Geld wirklich wert? Oder muss man noch mehr beachten, wenn man einer einvernehmlichen Scheidung zustimmt? Gibt es noch mehr Unterschiede zu einer normalen Scheidung? Hat hier jemand Erfahrung mit der Entscheidung? Danke für euren Rat schon einmal.

    Bei ihm geht es um das geld. Deswegen schreibt er so einen schleimigen Brief um sie weich zu kochen. Er will es günstig und möglichst schnell über die Bühne bringen.

      Einvernehmlich heisst das sich BEIDE über Ihren Besitz und einig sind und keine gerichtliche Bestimmung der Verhältnisse wollen. Wie das mit Kindern aussieht weiss ich nicht genau. Das spart schonmal eine Anwaltsrechnung und Gerichtskosten. Finde diesen Weg auch den Besten.Unabhängig von dieser Einigung ist der Versorgungsausgleich. Den derjenige Leisten muss der mehr Verdient hat in der gemeinsamen Zeit.Sprich da werden direkt Rentenpunkte abgezogen und dem anderen zugesprochen. Das kann bitter werden wenn man die Scheidung verzögert. Betrügen ist einfach ganz mies. Wenn man sich fremdverliebt, muss man vorher klar eine Entscheidung treffen.

      sommertraum123

      Sie soll sich am besten trotzdem einen eigenen Anwalt nehmen. Es gibt bei einer Scheidung so viele Fallen und letztendlich geht es immer ums Geld. Die Gefahr, dass sie über den Tisch gezogen wird, wäre mir da ehrlich gesagt zu groß...

        linton_29168717

        Der Rat ist prinzipiell immer richtig. Überhaupt existiert so etwas wie ein "gemeinsamer Anwalt" überhaupt nicht. Der Anwalt ist dem Mandanten verpflichtet, der mit ihm in einem Vertragsverhältnis steht. Nur ist die andere Partei nicht gezwungen, eine eigene anwaltliche Vertretung zu verpflichten. Das nennt man missverständlicherweise einen "gemeinsamen Anwalt", was juristisch einfach nicht zutrifft.
        ABER: Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn man sich absolut sicher ist, alle Angelegenheiten mit dem Partner einvernehmlich und in beidseitigem Interesse klären zu können, spricht nichts gegen den Verzicht auf einen eigenen Anwalt. Ich selbst habe es so gehalten, weil wir absolut keinen Rosenkrieg wollten. Nur sollte man sich da doch schon einigermaßen auskennen und trotz aller Enttäuschungen bereit sein, so sachlich wie möglich die (aus juristischer Sicht berechtigten materiellen) Interessen auch des anderen im Auge zu haben (emotional für die meisten zu schwierig). Im folgenden gehe ich immer nur von einer typischen Zugewinngemeinschaft aus, sonst wird es zu kompliziert.-


        Scheidungen beinhalten meist verschiedene Streitgegenstände, wie bereits von jemand anderem oben zutreffend ausgeführt.


        Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Schwierig wird dies meist dann, wenn einer der Beteiligten selbstständig ist. (Dann bitte immer einen eigenen Anwalt nehmen). In den "einfachen" Fällen ist dies weniger ein Problem heutzutage. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, ob man die Scheidung eher rauszögern möchte (weil der andere den wertvolleren Rentenbeitrag geleistet hat, an dem man partizipieren möchte) oder gerade nicht. -


        Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Teilung des Vermögens. Hier muss zunächst jeder wissen, was er in die Ehe eingebracht hat bzw. während der Ehezeit an nur ihm zustehendem Vermögen (aus Erbschaften/Schenkungen) erworben hat. Diese Vermögensteile werden nach einer Tabelle auch noch verzinst. Jeder der beiden kann dann aus dem Gesamtvermögen rechnerisch seinen Teil entnehmen. Nur der verbleibende Teil wird dann hälftig geteilt. Wie Wohnungsvermögen zu bewerten ist, könnte ebenfalls ein Streitpunkt sein.


        Alles, was Kinder betrifft, ist so komplex, dass es nur selten ohne Anwalt geht. Natürlich können sich beide auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen, aber dann sollten alle möglichen Denkbarkeiten/Erwägungen mit einfließen. Vor allem auch, wenn einer von beiden oder beide einen neuen Partner haben (werden), was dann meist ohnehin zu einer schwierigen Situation führen könnte. Da sich hier aber ohnehin nicht alles von vornherein absehen lässt, wird man auch nach der Scheidung manche Streitigkeiten kaum vermeiden können.

        Lololo, "für ihrer beider Seelenwohl"? Wohl eher, um sein Gewissen zu beruhigen der Brief. Ehy, Männer die erst ihre Triebe nicht im Griff haben und dann angekrochen kommen, weil sie merken, was sie für einen Mist gebaut haben. Fällt mir echt nichts mehr zu ein.
        Aber um deine Frage zu beantworten: einvernehmliche Scheidung bedeutet, beide sind sich einig, dass sie geschieden werden wollen und was die Folgen sind. Vor Gericht müssen trotzdem beide und da wird dann auch alles festgeschrieben. Es heißt also nur, dass sie ihren Kram untereinander klären, statt Gericht und Anwälte damit zu beschäftigen. Hab dir mal was zum Nachlesen verlinkt, ich hoffe das ist okay. Da ist das ganz anschaulich erklärt. Es rechnet sich aber nur, wenn für sie bei einer Scheidung nichts zu holen ist oder er auch ohne dass sie einen Anwalt hat ihr faire Angebote macht. Und was er von Fairness hält, hat er ja zum Ende der Beziehung bewiesen... :FOU: Ich würde es mir an ihrer Stelle gut überlegen. Wenn sie was aus der Scheidung rausholen will, soll sie ein feierliches Lagerfeuer mit dem Brief veranstalten, sich einen guten Anwalt suchen und den Kerl mit ihm auf den Mond schießen. You go, girl!

        sommertraum123

        Ich rate ihr dringend an sich keinen Anwalt zu nehmen ,
        Sie benötigt dringende einen eigenen Anwalt , der ihre Interessen vertritt.
        Einvernehmlich ist die Scheidung nicht, sie leidet.


        Sie soll genau das erhalten was ihr zusteht.

        In welchem Land lebst du? Das ist sehr wichtig, weil die Bedingungen für Scheidungen da sehr unterschiedlich sind.


        In Deutschland gibt es bei Scheidungen sogar eine Anwaltspflicht, das kann man gar nicht ohne lösen. Es gibt auch keine Scheidung aus Verschulden mehr, das wurde längst abgeschafft.


        Ich würde deiner Schwester raten, sich von einem Anwalt, der auf Scheidungen spezialisiert ist, beraten zu lassen und dann zu entscheiden, wie sie weiter vorgeht.

          • [gelöscht]

          würde da auch nie drauf eingehen. Er hat sie betrogen will günstig aus der Scheidung rauskommen. Wenn sie sich einen Anwalt nimmt vertritt der ihre Interessen würd mich da nicht über den Tisch ziehen lassen.

          muenchener.ego

          Wenn sie in Deutschland leben, funktioniert das aber ohnehin nicht. Versorgungsausgleich wird immer gemacht und die Zugewinnregelung gilt auch immer, es sei denn, es gibt einen Ehevertrag, in dem etwas anderes vereinbart wurde.


          Ob die Scheidung nun einvernehmlich ist oder nicht, es wird für keinen der beiden günstiger, da immer jeder Ehepartner die Hälfte des in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens bekommt.

          eisbrecher

          @eisbrecher. Der Hinweis auf die Scheidungspflicht ist zwar korrekt. Dabei muss aber nur EINER der beiden Beteiligten einen eigenen Anwalt engagieren. Ob dies allerdings sinnvoll ist, sich sozusagen auf den Anwalt der anderen Partei zu verlassen, ist der eigentliche Diskussionsgegenstand.


          In meinem Fall hat es vor 19 Jahren hervorragend funktioniert, weil wir in der Lage waren, uns über alle Punkte zu einigen. Ich habe mich - obwohl keine eigene anwaltliche Vertretung - dabei in keinem einzigen Moment des Verfahrens betrogen gefühlt und tue dies bis heute nicht. Allerdings setzt ein solches Vorgehen schon eine bestimmte "Mentalität"/Denkweise von 2 Personen voraus, die ich den meisten Menschen nicht im geringsten zutraue. Wenn nur einer darauf bedacht ist, mehr zu bekommen, als ihm bei sachlicher Überlegung zustehen würde, oder einen Revanchegedanken hegt, benötigt man in jedem Fall 2 Anwälte/innen! Objektivität in solchen Dingen ist schon sehr schwierig. Die zu regelnden Angelegenheiten können oftmals unterschiedlich beurteilt werden (allein die Frage: Wieviel ist das Haus wert? Oder: Stimmen Deine Angaben als Selbständiger beim Versorgungsausgleich?). Wenn Kinder ins Spiel kommen, dürfte es nochmals schwieriger werden.

            zauderer22

            Ja, ich kenne diese Möglichkeit, aber davon würde ich jeder und jedem Scheidungswilligen abraten. Ein Anwalt ist immer seinem Mandanten verpflichtet und drum ist es besser, wenn jeder einen eigenen hat.


            Drum habe ich der Threaderstellerin ja auch geraten, dass sich ihre Freundin bei einem Anwalt, der auf Scheidungen spezialisiert ist, beraten lässt.


            Wir wissen ja nicht, in welchem Land sie lebt, drum ist die Freundin damit auf jeden Fall auf der sicheren Seite.