linton_29168717Der Rat ist prinzipiell immer richtig. Überhaupt existiert so etwas wie ein "gemeinsamer Anwalt" überhaupt nicht. Der Anwalt ist dem Mandanten verpflichtet, der mit ihm in einem Vertragsverhältnis steht. Nur ist die andere Partei nicht gezwungen, eine eigene anwaltliche Vertretung zu verpflichten. Das nennt man missverständlicherweise einen "gemeinsamen Anwalt", was juristisch einfach nicht zutrifft.
ABER: Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn man sich absolut sicher ist, alle Angelegenheiten mit dem Partner einvernehmlich und in beidseitigem Interesse klären zu können, spricht nichts gegen den Verzicht auf einen eigenen Anwalt. Ich selbst habe es so gehalten, weil wir absolut keinen Rosenkrieg wollten. Nur sollte man sich da doch schon einigermaßen auskennen und trotz aller Enttäuschungen bereit sein, so sachlich wie möglich die (aus juristischer Sicht berechtigten materiellen) Interessen auch des anderen im Auge zu haben (emotional für die meisten zu schwierig). Im folgenden gehe ich immer nur von einer typischen Zugewinngemeinschaft aus, sonst wird es zu kompliziert.-
Scheidungen beinhalten meist verschiedene Streitgegenstände, wie bereits von jemand anderem oben zutreffend ausgeführt.
Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Schwierig wird dies meist dann, wenn einer der Beteiligten selbstständig ist. (Dann bitte immer einen eigenen Anwalt nehmen). In den "einfachen" Fällen ist dies weniger ein Problem heutzutage. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, ob man die Scheidung eher rauszögern möchte (weil der andere den wertvolleren Rentenbeitrag geleistet hat, an dem man partizipieren möchte) oder gerade nicht. -
Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Teilung des Vermögens. Hier muss zunächst jeder wissen, was er in die Ehe eingebracht hat bzw. während der Ehezeit an nur ihm zustehendem Vermögen (aus Erbschaften/Schenkungen) erworben hat. Diese Vermögensteile werden nach einer Tabelle auch noch verzinst. Jeder der beiden kann dann aus dem Gesamtvermögen rechnerisch seinen Teil entnehmen. Nur der verbleibende Teil wird dann hälftig geteilt. Wie Wohnungsvermögen zu bewerten ist, könnte ebenfalls ein Streitpunkt sein.
Alles, was Kinder betrifft, ist so komplex, dass es nur selten ohne Anwalt geht. Natürlich können sich beide auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen, aber dann sollten alle möglichen Denkbarkeiten/Erwägungen mit einfließen. Vor allem auch, wenn einer von beiden oder beide einen neuen Partner haben (werden), was dann meist ohnehin zu einer schwierigen Situation führen könnte. Da sich hier aber ohnehin nicht alles von vornherein absehen lässt, wird man auch nach der Scheidung manche Streitigkeiten kaum vermeiden können.