steffi9510Wie gesagt - notarielles Beglaubigen ist ein bisschen Overkill. Eine einfache normale qualifizierte digitale Signatrur nach BGB §126a reicht normalerweise als Nachweis für das Bestehen des Vertrags aus. Aber wenn das Date zufällig oder auch nicht zufällig Notar/in ist und Freude daran hat, kann er/sie das gerne auch noch beglaubigen - aber nur kostenlos! Nach §3 des Beurkundungsgesetzes – da ist Mitwirkung von Notar/inn/en in eigener Sache geregelt – ist eine Beglaubigung in eigener Sache vor Gericht nicht wirklich ernstzunehmen.
Aber es ist immer gut, beim Date das für einen zuständige Contract-Management miteinzuschalten, sodass zB in der Durchführungs- und Erfüllungsphase auch Sachverständige anwesend sind, die die korrekte Vertragserfüllung überwachen und beurteilen. Dann weiss man, dass es keinen Ärger geben wrd, hat selbst den Kopf frei und kann sich entspannen und voll auf die Dating-Partner konzentrieren und muss sich nicht nebenher mit diesen ganzen nervigen Details, etwa aus dem Bereich des Qualitätsmanagements, beschäftigen. :mrgreen:
Wie? Wir sind hier auf der Erde? Und ich dachte, wir seien auf auf Ferenginar. :FOU:
Weil ich auch über Privatnachricht gefragt worden bin: Ich hatte übrigens tatsächlich schon Dates, bei denen wir die angedachten sexuellen Aktivitäten im Vorhinein etwas genauer abgesprochen haben. Wenn man zB neue Sachen ausprobieren will, und jemanden datet, der sich damit schon auskennt, ist es immer gut, die Details und Vorstellungen, die man vom Ablauf hat, vorher genau zu klären.