sanftundsinnlichDas ist doch klar.
Sie wird ihm antworten, dass es eben nicht nur um seine Bedürfnisse gehe.
Womit sie glasklar recht hat.
Die Zeiten, in denen eine Ehe automatisch mit dem Zwang zur Kohabitation verbunden war, sind lange vorbei. Völlig irrsinnig war da ein Urteil des BGH aus den 50ern, wonach eine Ehefrau nicht nur physisch an dem Akt teilhaben müsse, sondern diesen auch "freudig" zu gestatten habe. Nach heutigen Rechtsnormen wäre das alles entweder Nötigung oder bei Zwang Vergewaltigung. Damals hingegen wurde sogar schuldhaft geschieden, wenn eine "unfreudige" Ehefrau den Akt verweigerte.
Übrigens kenne ich den konkreten Fall einer Großtante, bei welcher der Ehemann den Sexualakt verweigerte und die sich dann (für ihn schuldhaft) scheiden ließ. Wenigstens in dem Punkt herrschte damals eine gewisse "Gleichheit".
Jeder muss nunmal wissen, mit wem er sich bindet. (Klar ändert sich im Laufe einer Ehe einiges, was nicht vorauszusehen war). Natürlich kann man auf "psychologischem" Wege vorgehen und sanft appellieren (was dann doch meist als Zwang interpretiert wird). Oder herausfinden, woher die Lustlosigkeit kommt, wenn es denn wirklich eine ist. Schwierig, überhaupt darüber zu reden.