Betreuung und Unterstützung der Eltern?
Ich habe hier nirgends gelesen, dass die Eltern der TE bettlägrige Pflegefälle wären, mit denen der Bruder bisher nur Arbeit und Aufwand hatte.
Und ob er später, wenn viellecht mal eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte, entsprechend verpflichtet ist, kann doch keiner sagen. Im deutschen Recht wären - gänzlich unabhängig von irgendwelchen erbrechtlichen Belangen - ALLE Kinder dann zur finanziellen Unterstützung verpflichtet. Sollte das Einkommen der Eltern nicht ausreichen, würden sich Behörden in erster Linie an das/die Kind(er) wenden, das/die einkommensmäßig am besten gestellt wären. Falls die TE also bspw. besser verdient, als ihr Bruder und das österreichische Recht vergleichbare Unterhaltsregeln kennt, könnte es im blödesten Fall sogar so laufen, dass dann sie zu einem großen Teil für die Eltern aufkommen müsste.
Was man auch nicht vergessen darf - der Bruder hat hier bereits in den vergangenen Jahren finanziell von den Eltern profitiert und wurde durch diese unterstützt. Der hat sich, mit jetzt 35 Jahren, nämlich zumindest die letzten 10 - 15 Jahre Aufwendungen für die Miete erspart. Ich kenne die Mietpreise in Ö nicht, aber man darf wohl davon ausgehen, dass das Brüderchen sich da wenigstens einen Betrag von 60-70 Tausend gespart hat.