laxman_21686777Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für andere Leute zu googlen. Aber wer nicht googlen kann, der hat es heutzutage schwer.
Quelle: https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/coronavirus/bei-corona-verdacht-amt-droht-eltern-die-kinder-wegzunehmen-art-5053303
*"Ein Schreiben des Landratsamtes Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern sorgt bundesweit für Entsetzen: Darin heißt es, Eltern könnten die Kinder weggenommen werden, wenn die Eltern sich nicht an die häuslichen Corona-Quarantäneregeln hielten.
Wenn der Amtsschimmel sich im Ton vergreift: Mit einem Schreiben zur häuslichen Quarantäne hat das Landratsamt Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern bei Eltern in ganz Deutschland Empörung ausgelöst. Die bange Frage steht im Raum: Darf mir das Amt meine Kinder wegnehmen, wenn ich mich in Quarantäne nicht an bestimmte Abstandsregeln halte? Hintergrund war eine Corona-Infektion, nach der 205 Schüler in Quarantäne geschickt wurden. Ihre Eltern bekamen anschließend das aufsehenerregende Schreiben von Amt: die „Anordnung zur häuslichen Absonderung“.
In dem Schreiben des Landratsamtes heißt es, die Kinder sollten „nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten“. Übersetzt heißt das: Die Kinder sollen sich zuhause von ihrer Familie isolieren. Gegenüber der „Schweriner Volkszeitung“ sagt eine Mutter dazu: „Es kann mich niemand zwingen, zwei Meter Abstand zu meinem Kind zu halten.“
Doch der echte Schock kommt erst am Ende des Schreibens, wo das Landratsamt mit harten Konsequenzen droht: „Sollten Sie den Ihre Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen.“ Das heißt: Wer nicht spurt, dem werden die Kinder weggenommen – zumindest zeitweise, die häusliche Quarantäne dauert in der Regel zwei Wochen.
Aber ist das überhaupt rechtens? Die Antwort lautet leider „ja“. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagt Andreas Bonin, Pressesprecher des Landkreises Ludwigslust-Parchim: „Das Bundes-Infektionsschutzgesetz erlaubt den theoretischen Spielraum, Kinder von ihren Eltern zu trennen, sobald die Anordnungen nicht befolgt werden. Bei uns gab es dafür noch keinen Anlass.“
Der Bundestagsabgeordnete Eckhardt Rehberg (CDU) kritisierte gegenüber „Bild“: „In einer solchen Situation Eltern mit solch einem Drohschreiben zu kommen, zeugt von mangelnder Sensibilität. Kasernenton, wo Einfühlungsvermögen von Nöten wäre.“ Und der Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern meint: „Es kann nicht sein, dass das Kindeswohl zugunsten des Infektionsschutzes in diesem Ausmaß zurücktreten muss.“
Ein Fall, in dem die Anordnung knallhart durchgesetzt wurde, ist bislang nicht bekannt."*