Ich sagte es schonmal und ich sage es wieder...
"Seit dem 8. November 2000 und aus eigenem Interesse verfolgte ich dieses Thema sehr genau... haben Kinder ein RECHT auf eine Gewaltfreie Erziehung das bedeutet im Klartext: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." aus dem § 1631 Abs. 2 des Bürgerechtlichen Gesetzbuches..."
Das gillt für Deutschland... und ist direkt aus dem Bürgerechtlichen Gesetzbuch kopiert... das ist Recht in Deutschland... denn es steht unter Strafe... auch psychische Gewalt... darunter fällt auch das androhen von Gewalt und mitunter auch anbrüllen... ja natürlich kommt es auf die Situation an... und es ist was anderes wenn es einmal alle Schaltjahre passiert und man selbst an seine Grenze kommt... als Regelmäßig... wenn es Regelmäßig ist, sollte dringend gehandelt werden und mir ist dann egal wer das ist...
Abgesehen von den rechtlichen Fakten... und es sind rechtliche Fakten welche hier einige Leugnen... oder einfach nur schlecht informiert sind... ist es auch die Logik dahinter... als Elternteil dient man als Vorbild... was für ein Vorbild gibt man ab wenn man brüllt und man so recht bekommt... was wird das Kind welches nichts anderes gelernt hat irgendwann selbst tun? Entweder total verschüchtert in der Ecke hocken und nichts auf die Kelle bekommen weil total eingeschüchtert... oder aber selbst anfangen zu brüllen weil es nicht anderes gelernt hat... denn die Eltern leben es vor... dann wundern sich die Eltern weil das Kind bei sich jeder bietenden Gelegenheit einem Tantrum nutzen wird... weil es gelernt hat das wer brüllt bekommt was er will... und dann sind die Eltern völlig hilflos und ja ach so unschuldig daran... weil ihr Kind einen an der Murmel hat...
Aber nur mal so zur Info an die ganz zurückgebliebenen... wer schreit hat Unrecht... deswegen schreien sie ja denn sie glauben wenn sie lauter sind haben sie deswegen Recht...
Gruß
Pav