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wahid_12522793

  • 8. Apr 2010
  • Beitritt 1. März 2007
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  • Hallo
    Das Sozialamt sollte für euch nicht zuständig sein. Das ist nur für Leute, die nicht arbeiten können, weil sie es nicht "können", also wegen einer Krankheit oder sowas. Das Sozialamt kann euch nicht weiterhelfen. Wer euch aber helfen kann, und muss, ist das Hartz IV Amt, kurz, die ARGE. Sollte absehbar sein, dass man bei einer Arbeit seinen Lohn erst sehr viel später bekommt, so kann das Amt eintreten.
    Sie werden euch mit einem Regelsatz versorgen.
    In der Regel wird dies aber nur gemacht, wenn die Auszahlung des Lohns länger als 8 Wochen dauert. In dieser Zeit, so hart es klingt, muss man halt selber gucken, wo man bleibt. Notfalls das Gehalt einklagen.


    Da man das aber nicht will, sondern einen guten Start in die Firma haben will, würde ich vorschlagen zu einer Bank zu gehen und ein Kredit aufnehmen. Das habe ich damals gemacht.


    Denn selbst das was ihr von der ARGE bekommen solltet, ist nur ein Dahrlehn. Den Lohn, den ihr rückwirkend erhaltet, müsst ihr dann sowieso beim Amt abtreten, also tut es auch eine Bank.

  • OK
    Als erstes, versuche dich wieder mit deinem Vater zu versöhnen. Das würde die ganze Sache um einiges einfacher machen.
    Einigt euch doch darauf, dass du so lange bei ihn wohnen bleibt, bis du eine eigene Wohnung gefunden hast.


    Von da aus, kann du dir als erstes einen Anwalt nehmen. Der weiß in solchen Fällen ganau was zu tun ist.


    Aber hier ein paar Tipps:
    So schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeits-/ausbildungsssuchend melden. Daraufhin einen Antrag auf HARTZ IV stellen. Da du zur Zeit ja nicht im Studium steckst, hast du derzeit keinen Anspruch auf BaföG.


    Das kannst du erst dann beantragen, wenn du wieder Immatrikuliert bist. HARTZ IV sollte dir vorrübergehend bewilligt werden.
    Es ist zwar richtig, dass deine Eltern Unterhaltspflichtig sind, aber man kann ja davon ausgehen, dass die nicht sehr bereitwilligt sind.
    In so einen Fall springt HARTZ IV ein. Die holen sich das Geld allerdings bei deinem Vater zurück.


    Es kann sogar sein, dass der Antrag auf HARTZ IV mit einer eigenstängigen Unterhaltsklage deinerseits gekoppelt wird.


    Das heißt, du wirst deinen Vater/deine Mutter so oder so auf Unterhalt verklagen müssen, solange du kein eigenes Geld hast.


    Die sauberste Lösung aber wäre, wenn dein Vater dich bis zum Beginn deines Studiums bei sich aufnimmt.


    Es ist sogar so, dass dein Vater dich gar nicht vor die Tür setzen kann. Eltern haben die Pflicht ihre Kinder bis zum 25. Lebenjahr bei sich wohnen zu lassen. Im Extremfall, wenn du tatsächlich nicht weißt, wo du hin sollst, kann man sich Zutritt durch die Polizei verschaffen, sollte dein Vater gewaltätig werden, kann es sogar passieren, dass sie ihn mit sich nehmen.


    Naja, viel Glück auf alle Fälle.

  • eliane_12068400

    Ich sehe das anders
    Ich sehe das anders.
    Der Staat garantiert die freie Berufswahl und fördert die erste Ausbildung.
    Auch wenn man den Eltern eine zweite Ausbildung angeblich nicht zumuten kann, so sehe ich keinen plausiblen Grund dafür, dass der Staat dafür verantwortlich sein soll, dass jemand eine zweite Ausbildung machen kann.


    In der Regel ist es so, dass die ERSTE ANGEFANGENE Ausbildung durch BaföG unterstützt werden kann.
    Bei einer ZWEITEN Ausblidung, und dazu zählt auch die schulische, ist der Staat nicht mehr verpflichtet den Antragsteller zu unterstützen.


    Ich gehe davon aus, dass deinem Sohn kein BaföG bewilligt wird.
    Aber wie gesagt, fragen kostet nichts.


    Was man aber schon machen kann, ist finanzielle Unterstützung vom Amt beantragen. Da dein Sohn kein Student ist, sich aber in einer Ausbildung befinden, wenn auch schulischer Natur, so ist es dennoch möglich, dass ein Anspruch auf HARTZ IV besteht.
    Was ihr aber sicherlich beantragen könnt, ist BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).


    Das ist in der Regel etwas weniger als HARTZ IV oder BaföG, aber zumindest etwas. Zudem kann man überprüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.


    Dazu sind aber dann die zuständigen Ämter da, um dir das genauer zu erklären.


    Probiere BaföG zu beantragen, gehe aber mal davon aus, dass das nicht bewilligt wird.
    Ich sage das nicht, um das schlecht zu machen, oder dich von irgendwas abzuhalten. Es ist nur so, dass eine BaföG-Antrag gute 8-10 Wochen dauern kann, bis dieser bewilligt wird.
    Das wird dann problematisch, wenn ihr mit dem Geld rechnet und es dann nicht bekommt.
    Mein Rat ist einfach, nicht damit zu rechnen und sich Alternativen zu überlegen.

  • .
    Wenn man bedenkt, dass der Regelsatz für drei Personen durch Hartz IV bei 1.300 euro liegt, sollten 2.250 euro eigentlich aussreichen.


    Man muss nur schaun, dass man mehr Einnahmen als Ausgaben hat.
    Rechne also mal 700 euro für eine Wohnung und 400 euro für Verpflegung ein.
    Da bist du bei 1.100 euro. Der Rest müsste für Auto, Handy, Internet, Kleidung und sowas ausreichen.


    Anders sieht das aus, wenn du ein Kind bekommen willst.
    Da hat einer von euch beiden ja ein geringeres oder gar kein Einkommen.
    Ihr bekommt zwar ca. 150 euro Kindergeld, aber das Auto und der andere Kram kann dann schnell zum Luxus werden.


    Macht doch mal einfach eine Liste mit realistischen Ausgaben um zu schaun, ob das finanzierbar ist.
    Was da alles rein muss, müsst ihr ja selber wissen. Das richtet sich dannach, was ihr alles haben wollt.

  • Hey
    Bafög-Grundsätze


    Das Bundesausbildungsförderungsges etz - euch sicherlich besser bekannt als BAföG - hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltet ihr es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall.


    Unter anderem wird eine Ausbildung an folgenden Institutionen gefördert:
    1. Abendgymnasien und Kollegs,
    2. Höheren Fachschulen und Akademien,
    3. Hochschulen


    Voraussetzungen


    Wie viel BAföG ihr genau bekommt und ob euch überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:


    1. Staatsangehörigkeit:


    Junge Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (im Sinne des Grundgesetzes) haben einen Anspruch auf Förderung, und auch als ausländischer Auszubildender hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.


    2. Eignung:


    Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass ihr euer angestrebtes Ziel erreicht. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.


    3. Alter:


    Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.



    Also wenn dein Sohn bereits eine Ausbildung hat, dürfte eine zweite eigentlich nicht mehr gefördert werden.
    Allerdings habe ich gehört, dass eine zweite Ausbildung unter Umständen auch gefördert werden kann.
    Ich an deiner Stelle würde mich beim zuständigem Amt mal erkundigen.
    Ein Antrag kostet ja nichts, sondern kann lediglich abgelehnt werden.


    Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts :D

    • Naja
      Bei mir hat man keine Bestandsaufnahme gemacht.
      Ja ich habe auch mal von Hartz IV gelebt, in der Zeit zwischen Schule und Studium.


      Die bewilligung ging bei mir auch innerhalb von 10 Minuten, eigentlich direkt als ich mit meinen "Antrag" also der Liste dahin ging.


      Wie gesagt, hat man mich dann an die caritas verwiesen, bei der ich dann einen Wohnzimmerschrank einen Tisch und eine Couch bekommen habe.


      Eine Küche hätte ich zum Teil bezahlt bekommen, genauso wie eine Waschmachiene, darauf habe ich aber verzichtet, weil ich die dann schon gekauft hatte und das Geld auch selber auftreiben konnte, da wollte ich dann kein Geld mehr vom Amt annehmen.


      Ich glaub vor allem der Bescheidenheit und Penetranz von mir war es zu verdanken, dass das bei mir so schnell ging.
      Und bleibt vor allem immer Ehrlich. Das hilft mehr als zu versuchen mehr rauszuholen, wenn ihr nicht alles sagt.


      Man muss ja auch dran denken, wer das alles bezahlt.
      Ich für meinen Teil bin dankbar dafür, dass wie in so einen tollen Staat leben, in den man einen auf die Beine hilft.
      Schade, dass es einige gibt, die das ausnutzen.

    • Hy
      Eine Norm dazu gibt es soweit ich weiß nicht. Das ist eher eine bundeweite Regellung. Wenn es etwas dazu geben wird, dann im SGB II und III; aber ich glaube nicht, dass du fündig wirst.


      Aber ich kann dir sagen, dass das richtig ist, dass 100euro in der Regel als Freibetrag gelten und alles darüber 20% davon.


      Verdienst du jetzt genau 120 euro, darfst du pauschal 100 behalten und 20% von den 20 euro. Als im Klartext: 104 euro.


      Verdienst du nur 110, sind es eben 102euro die du behalten darfst, alles unter 100 wird nicht angerechnet.


      Dass das minimum 120euro sein soll, halte ich für ein Gerücht. Tut mir Leid.


      Zu Beachten: Ab einem gewissen Einkommen, gilt die Regelung von 100 euro plus 20% nicht mehr. Soweit ich weiß ist die Grenze da 800euro.

    • Hy
      Man kann bei der ARGE einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
      Darin muss alles genaustens(!) aufgelistet sein, was man braucht.
      Zu schreiben, das man Küche und Schlafzimmer braucht reicht nicht!!!


      Man muss z.B. schreiben:


      Herd
      Töpfe
      Küchenschrank
      Kühlschrank
      Bett
      Kleiderschrank
      Wohnzimmerschrank
      Couch
      Wohnzimmertisch
      Teppichboden


      usw.
      Man kann alles auf die Liste setzten, wobei nicht alle bewilligt werden. Kleinkram wie Geschirr oder Besteck, werden nicht bewilligt.


      Zu beachten:
      Die ARGE hat Anweisung dich zuerst an eine caritativen Einrichtung zu verweisen.
      Dennoch musst du den Antrag erst bei der ARGE stellen, das geht schriftlich aber formlos.


      Sollten einige Sachen bei der Caritas nicht zu erhalten sein, wie Herd und sowas, musst du dir die Sachen selber besorgen.


      Mit der Quittung musst du zur ARGE und die errechnen den Teil, den du von der ARGE zurück bekommst. Das ist meistens nicht viel.
      Für einen Kühlschrank kommen da beispielsweise 25-50 euro in Betracht.


      Nachteil: Du musst das Geld erst mal vorstrecken.


      Hoffe ich konnte helfen, bei Fragen einfach eine PN


      Gruß
      René

    • Hey
      Also ALG I kann jeder beziehen, der die sog. Anwartschaft erfüllt hat und sich arbeitssuchend gemeldet hat.


      Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren 12 Monate (nicht am Stück) gearbeitet hat und versicherungspflichtig angestellt war.


      Problematisch ist jetzt, dass der Abbruch deiner Ausbildung einige Zeit zurück liegt.
      Warum?


      Man muss bestimmte Fristen für die arbeitlosenmeldung einhalten.
      Generell gilt:
      3 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also vor deinen letzten Arbeitstag).
      Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, weil die Kündigung erst innerhalb dieser Frist geschrieben wurde (sagen wir mal 1 Monat vor den letzten Arbeitstag), so muss man sich innerhalb 3 Tage (!) arbeitslos melden.
      Schriftlich, telefonisch der persönlich.
      Kann man diese Frist auch nicht einhalten, muss man sich rechtfertigen.
      Grund kann beispielsweise eine Krankheit sein.


      Unwissenheit schützt hier leider nicht. Sollte man die Fristen nicht einhalten können, tritt eine Sperrzeit ein.


      Wie hoch ALG I ist, lässt sich aus einer Tabelle im SGB III entnehmen.


      Die 65% Regel, ist zwar nicht genau, meistens aber zutreffend.

    • ...
      Völliger Unsinn.
      Siehe meinen ausführlichen Beitrag oben.


      Ein Kind muss nicht(!) zwangsäufig zurück zu den Eltern.
      Sie bekommt, wenn sie nicht im Elternhaus wohnt, auf jeden Fall Geld für die Unterkunft.
      Und die Eltern müssen auf jeden Fall zahlen, da sie Unterhaltspflichtig sind, auch wenn die Kinder nicht zur Schule gehen oder in keiner Ausbildung sind.


      Worauf du deine Aussage stützt, ist mir zweifelhaft.
      Das kommt dabei raus, wenn man seine Rechte und Pflichten nicht kennt..


      Das einzig Richtige was du geschrieben hast, ist dass das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt. Und auch nur, wenn sie selber genügend Einkommen haben um überhaupt Unterhalt zu zahlen!


      Gruß
      René

    • Hy
      Naja, wigentlich darf das Arbeitsamt erst ab 58 sagen, dass man schwer vermittelbar ist.
      Es gibt da die sog. 58er Regel.
      Jeder der 58 und drüber ist, kann freiwillig von der Suche nach Arbeit zurück tretten und einen Antrag auf abschlagsfreie (!) Altersrente stellen.


      Vorsicht:
      Es kann passieren, dass die Altersrente niedrieger ist als das Arbeitslosengeld. Dann sollte man durchrechnen, ob es sich lohnt.


      -> Es gibt aber ein drei Monatiges Wiederrufsrecht.


      Wie macht man das?
      Wenn der Zeitpunkt für den Bezug der Altersrente feststeht, müsst ihr den Antrag auf Rente innerhalb eines Monats stellen. Tun sie das nicht, ruht euer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es muss immer der frühstmögliche Zeitpunkt gewählt werden.

    • wahid_12522793

      2. Teil
      Kann der ARGE glaubhaft beschrieben werden, das solche Probleme existieren, so muss ein Kind nicht zurück zum Elterlichem Haus.


      Auch muss ein Kind nicht zurück, wenn es bedeuten würde, dass es gesetzliche Verpflichtungen brechen müsste(Mietvertrag zum Beispiel, der über ein Jahr läuft).


      Zudem ist die ARGE nicht dazu berechtigt ein Kind, das seit mehr als 2 Jahre in Selbständigkeit lebt zurück ins Elternhaus zu schicken.


      Zu Punkt 2:
      Alle Personen, die im Haushalt leben, werden bei einem Hartz IV Antrag berücksichtigt, es sei denn, sie lebt in keiner Beziehung zum Antragsteller (Beispiel Untermieter).


      Ein Freund/Lebenspartner/Kind/Verwandter oder der Ehegatte, werden im Antrag mit ihrem Einkommen berücksichtigt.
      Das heißt für dich, wenn dein Freund Geld verdient, und das nicht wenig ist, so steht dir kein Hartz IV zu, wenn ihr in einem Eheähnlichem Verhältnis lebt.
      Man kann das natürlich abstreiten, muss aber dann nachweisen, dass man in keinem Eheähnlichem Verhältnis lebt.
      Gelingt einen das, so erhält man volle Bezüge.


      Zu Punkt drei:
      Hier kann ich mich vielleicht kurz fassen:
      Vermögen, das vorhanden ist, muss aufgebraucht werden.
      Allerdings gilt:
      Pro Lebensjahr, gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 (seit 1.08.2006; vorher 200)
      Das heißt für dich: 18 Jahre * 150 = 2300


      Das Gerücht, dass man sein Auto verkaufen muss, bleibt ein Gerücht. Im Ernstfall hier einen Anwalt zu Rate ziehen.
      Ein Auto gilt dem Sinn nach als wichtige Lebensbasis, so wie Kühlschrank, Fernseher, Gefriertruhe und solche Sachen.
      An diese Dinge, kann das Arbeitsamt nicht dran gehen.
      Das Gerücht, dass man sich ein günstigeres Auto anschaffen muss, bleibt auch nur ein Gerücht.


      Wenn irgendwelche Fragen zum Thema Kindergeld, ALG I oder Hartz IV auftauchen sollten, bin ich gerne bereit jede Frage zu beantworten.


      Ich kann euch nur einen gut gemeinten Rat auf den Weg geben:
      Versucht eine Arbeit zu finden und diese zu behalten. Hartz IV und Sozialleistungen sind nicht der Bringer.
      Sollte man doch mal sowas beantragen, so macht wahrheitsgemäße Angaben. Das Amt kann rückwirkend Zahlungsrückforderungen geltend machen. Auf einmal stündet ihr mit Schulden da.


      Und das letzte:
      Lasst euch nie vom Amt unterkriegen. Die arbeiten oft unfair und sind herablassend. Sucht euch in so einem Fall kompetente Hilfe, die euch eure Rechte erklärt, um euch davor zu wappnen.


      Liebe Grüße
      René

    • Hey
      Es ist zwar ein bisschen spät, aber für alle anderen, die das selbe Problem haben, vielleicht auch Interessant.


      Die Sache ist die, dass ein Kind, dass das 18. Lebensjahr vollendet hat, das 21. aber nicht, Anspruch auf Kindergeld hat. Sie darf allerdings in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und muss sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet haben. (32 Abs. 4 EStG)


      Ist man 21 aber keine 25, so kann man Kindergeld beantragen, wenn man in einer Ausbildung steckt, oder sich in einer Übergangszeit von höchsten 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungen befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder ein freies Soziales Jahr ableistet (32 Abs. 4 EStG).


      Also Kindergeld steht dir auf jeden Fall zu. Man kann sogar rückwirkend Kindergeld beantragen. (So weit ich weiß, 4 Jahre)


      Zum Thema Arbeitslosengeld, geht es sehr schnell.
      Um ALG I zu beantragen, muss man eine sog. Anwartschaft erfüllt haben.
      Die Anwartschaft ist die Zeit, die du in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verbringt hast. Sie muss insgesamt 12 Monate betragen und kann in den letzten 3 Jahren gewesen sein.
      Wichtig hierbei ist, dass sie nicht an einem Stück sein muss. Das heißt, vor 2 Jahren hast du mal 4 Monate gearbeitet vor 1 Jahr waren es 6, also muss du in diesem Jahr 2 Monate in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit arbeiten.
      Das versteht man dann unter "1 Jahr (fest) gearbeitet". 400 Jobs zählen also nicht.


      Mit Hartz IV, wird es jetzt ein bisschen komplizierter.


      !) Jede Unterhaltspflichtige Person geht vor Hartz IV.


      2) Das Einkommen von allen im Haushalt lebende Personen wird berücksichtigt.


      3) Es darf kein maßgebliches Vermögen vorhanden sein.


      Zu Punkt 1:
      Jede Person, die dir Unterhalt leisten muss, wird in Anspruch genommen werden müssen, bevor Hartz IV gezahlt wird.
      Das bedeutet in Klartext, dass sehr wahrscheinlich deine Eltern zahlen müssen.
      Es sei denn, sie verfügen selber nicht über genügend Mittel.
      Noch zu erwähnen ist, dass die Eltern in der Regeln dazu verpflichtet sind, ihre Kinder kostenlos in ihrer Wohnung aufzunehmen und sie zu verpflegen. Ein Anspruch der Eltern auf sog. "Kostgeld", gibt es nicht.


      Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
      Kinder müssen nicht zu ihren Eltern zurückkehren, wenn es zum Beispiel familiäre Probleme innerhalb der Familie gibt.

      • Also
        Hier mal ein Fachleihe :)


        Im Laufe des Lebens, macht der Körper einige Entwicklungen durch (Pubertät/Wechseljahre usw.).
        In dieser Zeit, stellt sich die Biologie des Körpers neu ein.


        Hormone werden ausgesondert, oder gehen zurück.
        Hormone sind für den Wachstum des Körpers zuständig und regeln auch andere Dinge.


        Hier mal ein kleiner Versuchsdiagnose:
        Ich gehe mal davon aus, dass ein Hormon in deinen Körper entweder stark zunimmt oder abnimmt. Dabei stört es die Pigmente in deinem Körper.
        Pigmente sind für die Farbe deines Körpers zuständig.


        Die veränderung zeigt sich bei dir halt, dass deine Haare rot werden.
        Sowas ist nicht selten.
        Frauen in den Wechseljahren machen sowas öfter durch.
        Ihre Haare werden meist Blond.


        Sollte der Effekt sich bei dir stärker ausprägen, soll heißen deine Hautfarbe wird heller oder du bekommst Sommersprossen(typisch für Rothaarige), sollte es nicht schlecht sein, Rat beim Arzt einzuholen.
        Der kann dir die Sache bestimmt besser und genauer erklären.


        Hoffe ich konnte helfen
        LG Mekumeku

      • Ich mach einfach mal mit!
        DAS ODER DAS


        Bäume
        Kerzen
        String-tangas(o.O)
        Fersehen
        Schwimmen
        Trinken
        John travolta, ist besser
        Schreiben
        Gummibärchen:
        Weiß
        Küssen
        Zungenpircing
        lange oder kurze haare, finde beides je nachdem gut.
        Herbst
        Spucken(hä?)
        Beobachten
        Wach sein
        Baden
        Lachen
        desperate housewives oder sex and the city(Nope. "King of Queens")
        Rot
        Jennifer Aniston
        Hot-pants
        Lipgloss
        Kiwieis


        VERVOLLSTÄNDIGE DEN SATZ


        schule ist für mich mit Freunden Zeit verbringen
        ich erinnere mich gerne an meine Abiturphase
        sex ist für mich Sport (;P)
        ein haustier zu haben bedeutet für mich Gesellschaft
        shoppen gehe ich gerne mit meinen Geschwistern
        zum schlafen brauche ich Hintergrundgeräuche
        beim fernsehen entspanne ich
        wenn ich am abend in den himmel schaue dann frag ich mich, ob wir alleine sind


        liebe bedeutet für mich alles
        als "Alles" bezeichne ich das Gefühl ohne Liebe eine innere Leere nicht ausfüllen zu können


        meine leherer/innen sind(Besser nichts gegen meine Professoren sagen)
        wenn ich in den kühlschrank sehe dann .rag ich mich ob ich noch einkaufen muss.
        wenn ich aufwache fühle ich mich Fit für den Tag.
        zu silvester mach ich mir eine Ziggare an, da ich nur an diesen Tag rauche.
        als romantisch bezeichne ich tiefe Gedanken austauchen zu können
        angst habe ich vor Einsamkeit
        sport zu machen ist für mich wichtig
        dessous sind für mich (an einer Frau) erotisch
        meine beste freundin bedeutet mir viel
        kinder sind für mich cool, da sie zu mir aufsehen
        diesen fragebogen auszufüllen war für mich eine gute Erfahrung über mich selbst.

      • Dankeschön
        Ich möchte mich bei allen die hier gepostet haben bedanken.


        Eure Vorschäge, aber auch Kritikpunkte waren für mich sehr hilfreich.


        Danke, dass ihr euch die Mühe gemacht habt.


        LG
        René

      • naoko_12627069

        ...
        Was wollen sie denn gerne hören?


        Tut mir Leid doofe Frage.


        Aber wenn sie ihn doch nicht mehr sehen, dann vergess ihn. Ich mein was hat es für einen Sinn sich in ihn zu vergucken oder sich darüber gedanken zu machen, wenn er eh nicht mehr da ist?


        Lg
        René

        • halle_12674088

          Streithähne!
          Lass dich dochnicht auf so ein Niveu herrunter.
          Solche Leute gehören geperrt. Hier geht es ja gerade um solche Fragen und Probleme.


          Nun zu diesen "Tick". Ich habe grade woanders etwas ähnliches erläuter:
          Liebe > Forum Sexualität


          "Was ist mit mir los ???"


          Da geht es um Fettische. Denn das tragen von Frauenkleidern und die darauffolgende Selbstbefriedigung, ist ganz klar ein Fettisch.


          Das du dich so wohl dabei fühlst, liegt wohl daran, dass du den Fettisch so lange unterdrücken musstest. SO ein Fettisch kann man ja nicht mal schnell ausleben, wenn man nicht will das jeder ihn mitbekommt.


          Und das jetzige ausleben, öffnet sozusagen eine innere Tür der höchsten Sexuellen befriedigung, die dann natürlich mit der anschließenden Selbstbefriedigung endet.


          Naja kes einfach mal meinen anderen Beitrag, da steht auch drin, warum mann sich für sowas auch nicht schämen braucht. Denn ich hab das Gefühl, du denkst irgendwas stimmt nicht mit dir.


          Der richtige Gott. Nur ein Scherz^^


          Lg
          René

        • Fettisch
          Ich glaube auch, dass du grade eine Art von Fettisch durchlebst. Das ist gar nicht so schlimm, man sollte es nur in Grenzen halten.


          Es gibt ja eine vielzahl an fettischen:
          Die bekantesten sind ja Lack und Leder oder bei vielen Frauen der "Schuhtick", der eigentlich auch ein fettisch ist, was sie niemals zugeben.
          Andere Fettische sind:
          Füße, Augen, Hände, Mund, Busen, Po, Schuhe, Nylons, Handschelen, Schmerzen, Strings, Gibs und und und...
          Du siehst es gibt so viel und viele Menschen leben ode probieren diese auch aus und sind glücklich dabei. Es ist nichts schlimmes oder peinliches daran. Ich sags immer wieder sexualität ist was natürliches.


          Viele Berater raten sogar Paaren, sich gegenseitig mit Fettischen zu locken und diese gezielt bei der Sexualität einzusetzen um so die Lust zu steigern.


          Und du bist grade in der Phase des Testens. Wie schon gesagt wurde, dass ist in deinem Alter ganz normal. try and enjoy.
          Treibs nur nicht zu weit^^.
          Das schlimmste ist, wenn man sich dafür schämt und die Vorlieben unterdrückt.
          So entstehen nämlich Triebtäter.


          Lg
          René

          • Dann
            sprech mich doch einfach mal an^^


            Nein ich denke, ich bin es nicht.


            Aber was ich denke ist, dass durch die Macht der Gewohnheit, diesen Mann jeden Tag zu sehen und das heimliche Schwärmen, sie so sehr auf ihn fixiert sind, dass sie an nichts anderes denken können.
            Mir ist das auch schon passiert und jedes mal wenn ich die Frau ansprechen wollte, war ich merkwürdigerweise anderweitig beschäftigt.


            Letzlich habe ich es doch gemacht. Es ist zwar nichts draus geworden, aber ohne die Erkenntniss, würde ich vermutlich immer noch meine Zeit damit verschwenden meine Gedanken um sie kreisen zu lassen.


            Gehen sie hin! Sprechen sie ihn an!
            Erzählen sie ihn, er wäre sie schon öfter aufgefallen und-mein Gott sie sind erwachsen- gehen sie mit ihm ein Kaffe trinken.
            Nichts ist unerträglicher als die Ungewissheit selber.


            Das ist natürlich nur meine Meinung.


            LG
            René