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topsy_12130038

  • 22. Aug 2006
  • Beitritt 26. Jan 2006
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  • .
    Hallo Ivonne,


    wenn du dich getrennt hast ist es nicht normal dass man sich täglich sieht. Da gibt es keine Abgrenzung.


    Im Grunde besucht er vorrangig euer Kind, oder? Zumindest sollte es so sein und wird so werden. Wissen euere Eltern dass ihr euch getrennt habt?


    Wenn du dir zu unsicher bist wie du vorgehen kannst/sollst kann ich dir nur raten eine Familienberatungsstelle vor Ort zu suchen. Ich denke ein gesundes Maß an Distanz wäre hilfreich.


    Dich gehts nix an wie seine Bude aussieht und er kann nicht erwarten dass du mit Kind kommst......


    Denk mal in Ruhe nach, ja?


    Liebe Grüße

    • an0N_1250820299z

      Ich wäre vorsichtig
      zum Einen denke ich auch dass die Frist länger ist und nun zum Anderen:


      Heiraten wenn man sich erst 2 Wochen kennt?


      Kein Thema, wenn ihr euch liebt aaaaber, warum nicht ersteinmal zusammenwohnen? Gibt es das nicht mehr dass du eine "Bürgschaft" übernimmst und sie hierbleiben darf?


      Ansonsten unbedingt vor der Eheschließung eine notarielle Vereinbarung erstellen. Hierbei ist aber daran zu denken, dass ein Unterhaltsverzicht ggf. sittenwiedrig und damit dann hinfällig wäre.


      Also ich wäre sehr, sehr vorsichtig.


      Einhorn

    • maila_11883709

      Huhuuu
      Du Angelika,


      es wird immer jemanden geben der dir irgendetwas vorwirft - egal wie dus machst!


      Wenn ich an mich mit 15 denke *gruuuusel*.
      Ich denke du vermittelst deinen Kindern deine Werte, deine Richtlinien und das ist auch richtig so!


      Es ist vorrangig deine Wohnung und wenn du nicht möchtest dass jemand bei dir schläft ist das auch ok so! Schau mal ob sich die Beziehung festigt, akzeptiere sie und gut.


      Ich finde jetzt nicht dass du total verkrampft bist. Du machst dir halt Gedanken und das ist völlig normal.


      Einhorn

      • arleen_12664216

        Stiftung
        Wenn es das Landeserziehungsgeld nicht gibt wie überall kann man bei der Stiftung für Familien in Not einen Antrag stellen.


        Grüße
        einhorn

      • an0N_1275232299z

        Hallo du
        ich denke auch das bei dem Jungen etwas schwehlt, auch wenn ich nicht von Mißbrauch ausgehe.


        Was sagt denn der Kinderarzt dazu? Ich würde auch einen Termin bei einer Kinder- und Jugendpsychologie machen oder vorab zumindest in eine gute Familieberatungsstelle gehen.


        Der Zwerg sollte auch blad in den Kindergarten und wenn er sich dort auch so verhält gibt echte Probleme. Also macht was!


        Ich denke man kann das von aussen nicht beurteilen woran das liegt, es ist aber hilfreich auch krankheiten auszuschließen. Ich kenne zwar Kinder die gebissen haben, aber halt eben nur in einer "Phase" und meist ist so ein Verhalten ein "Hilfeschrei". Sich fachkompetente Hilfe zu suchen ist sicher der angemessene Weg.


        Viele Grüße
        einhorn

        • Neneeee
          verfallen wird der KU nicht. Du mußt ihn nur beständig in Verzug setzen.


          Hast du eine Beistandschaft beim JA? Bekommst du UVG? Wenn du einen vollstreckbaren Titel hast leite die Zwangsvollstreckung ein.


          Nur in dem Fall dass du nichts machst kann davon ausgegangen werden dass du auf das Geld verzichtest, das habe ich auch schon gehört.


          Also, kümmer doch mal drum :-)


          einhorn

        • Hmmmmm
          Ich denke wenn überhaupt, mußt du den Umzug, Kaution usw. alles selbst finanzieren.


          Ich kopiere dir mal was ein was für dich zutrifft. Für dich wäre ja dann aber Sozialgeld fällig, weil du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Wenn dein Vater leistungsfähig ist, wird sicher an ihn herangetreten.



          Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, die jünger als 25 Jahre sind, soll zudem wieder der Unterhaltsrückgriff auf die Eltern eingeführt werden. Ob dadurch tatsächlich 500 Millionen Euro hereinkommen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ist allerdings unklar.


          Orientiert sich der Unterhaltsrückgriff an den geltenden Regelungen in der Sozialhilfe, stünde einem erwerbstätigen Elternpaar ein Selbstbehalt von etwa rund 2.200 Euro am bereinigten Nettoeinkommen zu, wenn der erwachsene Nachwuchs nicht mehr zu Hause wohnt. Nur das Elterneinkommen, das darüber liegt, müsste auf das Arbeitslosengeld II des Sprösslings angerechnet werden.


          Wohnen die jungen Erwachsenen noch zu Hause, wird es enger. Künftig sollen unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Kinder, die keinen Job haben und noch zu Hause leben, "in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern" einbezogen werden. Dies würde bedeuten, dass die Eltern schon bei einem sehr geringen Erwerbseinkommen zum Unterhalt herangezogen würden.


          Damit die jungen Erwachsenen nicht auf die Idee kommen, sich eine eigene Wohnung zu suchen, um doch Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben, soll künftig der Auszug aus dem Elternhaus nur noch mit Zustimmung der Jobagentur möglich sein und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Dies bringt laut Koalitionsvertrag noch mal 100 Millionen Euro.


          Die Nebenwirkungen dieser Maßnahme für die jungen Erwachsenen allein könnten aber erheblich sein: Viele arbeitslose junge Leute, die noch bei Muttern leben, melden sich dann künftig möglicherweise erst gar nicht mehr in der Jobagentur, weil sie den Rückgriff auf die Eltern fürchten. Sie lassen sich stattdessen zu Hause durchfüttern. Doch damit kommen die jungen Arbeitslosen auch nicht in den Genuss von Fördermaßnahmen.

          • Hallo du
            Wie alt ist denn dein erstes Kind?


            Ich versuch mal dir so weit wie möglich zu antworten:


            Was bekomme ich an Zuschüssen etc. wenn ich dem Amt sage das ich schwanger bin?


            - Ab einem gewissen Zeitpunkt gibt es einen Mehrbedarf für schwangere. Erstlingsausstattung wird schwehr weil du ja schon ein Kind hast.


            Wie erkläre ich denen das ich mich auf meinen Ex eingelassen habe, von ihm wieder schwanger bin aber nicht mit mehr wie Unterhalt rechnen kann...?!


            - Überhaupt nicht. Ihr lebt getrennt. Ggf. sagst du wie es war und gut. Das Amt wird ihn in Verzug setzen und sich die Gelder wiederholen die er zahlen muss.


            In was für eine Wohnung darf ich dann mit den Kids - wenn das zweite da ist - ziehen? Wann muss ich das dem Amt bekannt geben?


            - 3 Personen haben Anspruch auf 3 Zimmer, mx um die 70 qm. Du mußt drauf achten, was ortsüblich an Miethöhe erlaubt ist und dir immer bevor du etwas unterschreibst das ok vom Amt holen.


            Geh mal in eine schwangeren-Beratungsstelle vor Ort, die kennen sich da sehr gut aus - meist.


            einhorn

          • tamino_12840485

            Meinst mich?
            Ich würde mich von so einem Mann distanzieren.


            Ich seh das genau wie du und wenn ich nicht mit einem Mann und dessen Kind/Kindern klarkomme(n)(würde) sollte ich mir besser jemand kinderlosen suchen.


            Ist doch hammerhart für ein Kind, man stelle sich vor "pappa" kommt einmal im Jahr am Geburtstag vorbei? Übelst find ich das.


            einhorn

            • Denk ich ist normal
              Hallo du,


              wenn es sich nicht um eine sündteuere Garnitur wie Rolf benz oder Bretz handelt ist das normal. Die preiswerteren Sofas haben meist einen weicheren Schumstoff der mehr nachgibt - entsprechend dehnt sich der Stoff :-(. Das hab ich schon öfter gesehn.


              einhorn

            • an0N_1194351099z

              Nicht dein Ernst oder?
              Also, wenn ich einen Mann kennenlernen würde, der sich wegen mir nicht mehr um sein Kind kümmert, dann würde er sehr schnell meine Tür von aussen sehn.


              Stell dir nur mal vor ihr habt gemeinsam ein Kind, trennt euch, er hat ne neue und ab da sieht er das Kind nur noch zum Geburtstag?


              Sorry, dann aber lieber gar nicht.


              Gruß
              einhorn

            • Klasse!
              Ich seh das genauso.


              Es ist deine Entscheidung und du wirst dort leben. Egal obs nun prima wird, oder etwas nicht soooo perfekt ist - es ist deine Wahl.


              Wünsch dir genz viel Spass in deiner Wohnung


              einhorn

              • heike_12684516

                Einen Versuch ist es Wert
                Und ich denke auch Anzeige erstatten. Nur so wird solchen ebayern der Garaus gemacht.


                Ich habe aktuell einen Fall wo die gelieferte Ware defekt ist, was nicht in der Beschreibung stand. Die Verkäuferin nimmt die Ware nicht zurück und mir wurde geraten Anezige bei der Polizei zu erstatten, das werde ich auch tun.


                Liebe Grüße


                einhorn

                • hafza_12526194

                  Wie übel ist das denn?
                  Und da wundert sich so manch einer wenn Mißtrauen gegeben ist.


                  Weißt du, da kann man nur sagen: Sei froh dass du ihn los bist und hoffentlich trennt sich auch seine Freundin von ihm.


                  Und da heißt es immer die Frauen wären ja doch so fies


                  einhorn

                • irmak_12627814

                  Dann schaffst du das auch!
                  mich hat mein Vater mit 19 rausgeschmissen. War gut so sag ich heute.


                  Lebe dein Leben, lass dich nicht bestimmen oder erpressen. Was meinst du wie stolz du bist wenn du es geschafft hast?


                  Weißt du, man kann auf vieles verzichten aber sicher nicht darauf etwas wert zu sein.


                  Wenn du meinst du schaffst das selber, dann zieh es durch. Du hast Arbeit? Backe kleine Brötchen und such dir ne kleine günstige Wohnung, gemütlich wird sie nach und nach, selbst wenn deine Eltern nix rausrücken würden. Dann kannst du dich ohne "altlasten" frei entwickeln, die würden dich nur erinnern. Kuck nur dass du nicht von einer Abhängigkeit in die nächste rutscht, ja?


                  Weißt du, du mußt dein Leben leben und halt auch auf die Schnauze fallen aber es ist gut machbar.


                  Und wenn du nicht weißt wie was handhaben frag deine Freunde oder hier :-)


                  einhorn

                  • zenia_12891160

                    Rehu
                    KU wird geschuldet und ggf. angerechnet auch ohne GSR.


                    Den Kinderzuschlag bekommt man nur als Gemeinschaft wenn man etwas über dem Hartz4 Satz liegt. Faktisch wird bei Hartz4 die Bedarfsgemeinschaft genommen und sozusagen alles zusammenverrechnet, dann gibt es bei Anspruch Geld dazu.


                    Natürlich steht es jedem frei ob er KU "intern" verlangt oder wie man das verrechnet. Es wird aber in jedem Fall dem Vater als Verpflichtung angerechnet.


                    einhorn

                    • karza_12556504

                      *grusel*
                      es ist ja sooo einfach auf andere einzukloppen, oder?


                      Wenn nun eine Frau ein Kind austrägt, obwohl der "Vater" sie zur Abtreibung auffordert hat se ihm ein Kind angehängt...... Immer feste druff, oder?


                      Ihr könnt mir sagen was ihr wollt, keine Frau steckt eine Abtreibung locker weg - auch nicht wenn sie so tut.


                      Und bei allem Verständnis und Mitgefühl für Frauen die ein Kind verloren haben, das ist aber noch kein Grund andere niederzumachen. Der Umkehrschluß wäre doch zu sagen selber schuld dass sie ein Kind verloren hat. Gelle, das wäre aber fies?


                      Einhorn


                      das nicht abgetrieben hat

                      • Geh doch mal
                        in eine Schwangerschaftsberatung vor Ort.


                        Die können dich umfassend informieren fürs Erste. Was ich dir noch dringend raten würde: Gib keine gemeinsame Sorgerklärung ab.


                        Sorgen könnt ihr gemeinsam auch ohne diese Erklärung, nur wenns auseinandergeht ist ein streitpotential weniger. Das ist der minimale Vorteil wenn du nicht verheiratet bist.


                        Ansonsten ist es so, dass dir der Vater - wenn leistungsfähig - derzeit noch 3 Jahre zum Betreuungsunterhalt verpflichtet ist und dem Kind KU zahlen muss, auch eine Erstlingsausstattung muss er finanzieren. Dazu bekommst du Kindergeld und Erziehungsgeld.


                        Es kommt halt drauf an wie hoch sein Einkommen ist und was ihr dann Miete zahlt ob euch noch staatliche Gelder zustehn.


                        Viel Glück für euere kleine Familie!


                        einhorn

                        • Ab die Post!
                          Hallo du,


                          an deiner stelle würde ich schon ins KH fahren - zur Beobachtung.


                          Fliesen sind ein harter Untergrund und eine Gehirnerschütterung ist gleich passiert.


                          Wie gehts euch 2en denn jetzt?


                          Liebe Grüße
                          einhorn

                          • an0N_1283984099z

                            Vielleicht deshalb:
                            weil die Rechtssprechung raltiv eindeutig ist.


                            Großeltern haben direkt kaum eine Chance erfolgreich auf Umgang zu klagen. Drum gibt es die Auswüchse, dass sie die Väter lossprengen um an ihre Enkel zu kommen.


                            Das fiese ist dass man es kaum beweisen kann, auch wenn alle Fakten dafür sprechen und man es genau weiß.


                            Genau aus den Gründen die du anführst ist eben der Umgang nicht sinnvoll, weil: Du mußt ja dem Kind gegenüber authentisch sein. Was lehrst du dem Kind wenn sich innerlich alles sträubt, du Menschen und deren Verhalten zutiefst ablehnst, dem Kind aber sagen sollst: Das iss die liebe Oma, nu geh da mal hin. Das geht nicht.


                            Darum hab ich ja auch weiter unten geschreiben dass es 2 OLG Urteile gibt wonach Großeltern keinen Umgang bekamen eben mit der begründung, dass das Erziehungsrecht der Eltern Vorrang hat. Es ist auch so, dass ggf. Umgangsklagen zusammengefasst werden und von einem Gericht abgewickelt.


                            Stell dir mal vor der Vater, die Tante, der Onkel, die Großeltern beiderseits - jeder fordert Umgang, dann wäre das Kind ja kaum mehr daheim.


                            Großeltern dürfen nicht alles machen! Es ist deine Aufgabe als Sorgeverpflichteter zu schaun obs fürs Kind gut ist. Weißt du, Großeltern haben dich als "Eltern" genauso zu repektieren wie z.B. Erzieherinnen - so sehe ich das.


                            Letztendlich denke ich auch die "Umgangsberechtigten" müssen ihren Anteil dran haben dass die Kontakte gut laufen. Ansonsten halte ich persönlich es so: Kein Kontakt. Ausser mein Kind kommt irgendwann wenns größer ist und will den Kontakt. Dann jedoch werde ich es vorher informieren warum es so ist wies ist.


                            Viele Grüße
                            einhorn