Abbruch in der Schweiz
in jedem Land gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Schwangerschaft abzubrechen: auf Kosten der Krankenkasse sind es von der Krankenkasse bestimmte Ärzte/ Kliniken, die den Menen der Patientin erfassen - und sei es nur der Abrechnung wegen. Jeder Gyn darf Abtreibungen anbieten, wenn die Patientin zahlt oder in Vorkasse geht, denn Grundsätzlich kann die bereits bezahlte Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden, sofern Teilbeträge durch die Krankenkasse refunidert werden. Wenn Frauen sich für den Abbruch ihrer SS schämen und / oder der angebliche Erzeuger nicht der Vater dieses Kindes ist, verwischen diese Frauen gerne die Spur, in dem sie bar bezahlen und zu Ärzten gehen, die keine Aufzeichnungspflicht in Bezug auf Abbruch einer Schwangerschaft haben. Die ausgestellte Rechnung bezieht sich dann auf ein med. Behandlung ohne näher darauf einzugehen, das die med. behandlung der Abbruch einer SS war. Weiter führende Info: http://schweiz.sternenkind.info/
Leider dürfen auch praktische Ärzte den Abbruch einer Schwangerschaft anbieten, was in Wien zumindest 12 Frauen nicht nur das Kind, sondern ev. auch den Uterus und weitere Organe inkl. zusätzlichen Klinikaufenthalt gekostet haben dürfte. Die Ärztin aus 1070 Wien hatte - laut Krone - schon vor 30 Jahren ein (zeitweiliges?) Berufsverbot erwirkt. Das über dem Behandlungsstuhl nicht die Lampe, sondern hinter der Lampe ein Bild zu sehen war ist in vielen Praxen üblich, etwa auch beim Zahnarzt. http://derstandard.at/1373512271431/Mehrere-Patientinnen-verletzt-Wiener-Aerztin-bot-Billig-Abtreibungen-an.