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theda_12130368

  • 3. Apr 2014
  • Beitritt 22. Aug 2011
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  • Abbruch in der Schweiz
    in jedem Land gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Schwangerschaft abzubrechen: auf Kosten der Krankenkasse sind es von der Krankenkasse bestimmte Ärzte/ Kliniken, die den Menen der Patientin erfassen - und sei es nur der Abrechnung wegen. Jeder Gyn darf Abtreibungen anbieten, wenn die Patientin zahlt oder in Vorkasse geht, denn Grundsätzlich kann die bereits bezahlte Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden, sofern Teilbeträge durch die Krankenkasse refunidert werden. Wenn Frauen sich für den Abbruch ihrer SS schämen und / oder der angebliche Erzeuger nicht der Vater dieses Kindes ist, verwischen diese Frauen gerne die Spur, in dem sie bar bezahlen und zu Ärzten gehen, die keine Aufzeichnungspflicht in Bezug auf Abbruch einer Schwangerschaft haben. Die ausgestellte Rechnung bezieht sich dann auf ein med. Behandlung ohne näher darauf einzugehen, das die med. behandlung der Abbruch einer SS war. Weiter führende Info: http://schweiz.sternenkind.info/


    Leider dürfen auch praktische Ärzte den Abbruch einer Schwangerschaft anbieten, was in Wien zumindest 12 Frauen nicht nur das Kind, sondern ev. auch den Uterus und weitere Organe inkl. zusätzlichen Klinikaufenthalt gekostet haben dürfte. Die Ärztin aus 1070 Wien hatte - laut Krone - schon vor 30 Jahren ein (zeitweiliges?) Berufsverbot erwirkt. Das über dem Behandlungsstuhl nicht die Lampe, sondern hinter der Lampe ein Bild zu sehen war ist in vielen Praxen üblich, etwa auch beim Zahnarzt. http://derstandard.at/1373512271431/Mehrere-Patientinnen-verletzt-Wiener-Aerztin-bot-Billig-Abtreibungen-an.

  • Facharbeit-Schwangerschaftsabbruch
    Hallo, ich hatte als 16 jährige den Abbruch meiner Schwangerschaft erlebt. Das war im Jahr 1976 in Österreich. Nicht weil ich den Abbruch wollte, sonder der Abbruch geschah, weil vorrangig meine Mutter diesen sich gewünscht/ durchgesetzt hat. Erst zwei Jahre später kam in Österreich das Gesetz, das minderjährige Schwangere selbst über das Leben ihres Kindes entscheiden durften. Der Abbruch einer Schwnagerschaft ist das eine - das andere ist der Fakt, das kaum eine Frau vor dem med. Eingriff dahingehend aufgeklärt ist (und durch den Arzt dazu nicht aufgeklärt wird), das die Frau vor dem med. Eingriff dem behandelden Arzt sagen muss, das Sie - die Patientin - das vorrangig ihr gehörende Gewebe haben möchte, das heißt: die Schwangere kann nach dem med. Eingriff sofort ihr Gewebe mit nach Hause nehmen und sollte dafür ein Gefäß aus Holz (Schautztruhe/ Urne) mit zum med. Eingriff nehmen. In der Regel verweigern Ärzte, welche das Kind mit einem med. Eingriff aus dem Mutterleib holen, diesem während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind die Zuführung zur Totenbeschau, dabei braucht (nur) der Bestatter das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau. Das Bestattungsrecht ist in D und A in jedem Bundesland, in der Schweiz in jedem Kanton anders geregelt. In den meisten Bundendesländern darf unkremiert nur auf einem Friedhof beerdigt werden, wobei der Totengräber ein Angestellter der Friedhofsgärtner ist und der Totengräber/Friedhofsgärtner für das öffnen und schließend der Aufbahrungshalle sowie für das Öffnen und schließen des Grabes zuständig ist. Wenn die Schwangere vor ihrem med. Eingriff sich nicht um den letzten Weg ihres Sternenkindes sich kümmert, kann es zu einem sehr geringen Prozentsatz sein, das Ihr Sternenkind im Auftrag der Medizin/ Klinik würdig beerdigt wird. Häufiger anzutreffen ist die Zuführung zum biologischen Klinikmüll, also der Klinikinternen Entsorgung in Verbindung mit gebrauchten Blutbeutel, Entnommenen Gewebe wie z.B. Krebszellen, entzündeten Blinddärmen ec. Die Klinik/ der niedergelassen Gyn. kann den Inhalt der Biologischen Box durch die Müllverbrennungsanlage entsorgen lassen oder aber durch ein Krematorium (was Menschenwürdiger und ev. teuerer kommt), aber den Angehörigen nicht die sichtbare Trauerarbeit ab Urnengrab erlaubt, also durch Angehörige abgelegter Kränze, Engel ec. werden umgehend von den Angestellten der Feuerhalle/ des Krematorium wieder entfernt. 2003 war die Müllverbrenung von während der Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern in D ein mediales Thema, siehe http://deutschland.sternenkind.info/ . Dort findet sich auch aktuelles

    • Der letzte Weg deines Kindes bestimmt die Mutter
      ich bin aus Wien. als Mutter von 3 Sternenkindern begleite ich Sternenkinder und Angehörige z.B. in der Zeit vor einem Begräbnis. Bei einem in der 18. SSW gekommen Kind kann es in Wien zu Problemen kommen bei der Zuführung zu einem Begräbnis, doch ich würde nichts unversucht lassen, denn vor der Medizin hat die Mutter das Recht dazu, darüber zu bestimmen, wohin der letzte Weg deines Kindes gehen soll. Nimm dazu umgehend Kontakt auf mit einem Bestatter deiner Wahl. In der Versorgung von Föten haben sich bewährt: Bestattung Dewanger oder Bestatter Kadir Etükoglu, A 1150 Wien Märzstr 11/6, Tel 0043 1 789 50 83
      Fax 01 789 50 83 30 e-mail: office.etuekoglu@aon.at , denn nur diese beiden Bestatter haben Fötensärge im Angebot und können daher dein Kind z.B. im Projekt für Stillgeborene (Doppelgrab am Penzinger Friedhof, 1140 Wien) zur letzten Ruhe betten. Das geschieht unkremiert und auf deinen Wunsch hin mit oder ohne einen christlichen Beistand. Wien hat 10 Friedhofsverwaltungen - je kleiner ein Friedhof, desto billiger wird es: Natürlich ist die Beilegung in jedem bestehenden Grab möglich: der Grabnutzungsberechtigte muss damit einverstanden sein. Wer der Grabnutzungsberechtigte ist, erfährst du in der Friedhofsverwaltung. Im Moment warten wir bei zwei anderen Müttern auf die Rückmeldung von der MA 40 von wegen Kostenübernahme in der Versorgung Ihrer Fehl- oder Totgeburt. Die Fehlgeburt http://luis.sternenkind.info/ war das erste Kind im Projekt für Stillgeborene http://projekt-stillgeborene.sternenkind.info .
      Da die Wiener Medizin bei unter 120mm SSL/CRL nicht verpflichtet ist, diese zur Totenbeschau zuzuführen, wird im Auftrag der MA 15 dein Kind nicht seinen letzten Ruheplatz in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof haben - sondern entweder in einer Pathologie (weil ein der Frau gehörendes Gewebe, wenn dein Kind dank einem med. Eingriff den Mutterleib verlassen hat) oder aber in der Box für Medizinisch - biologischen Ethikmüll gelandet ist, dann kann die Kremierung mit Blutbeutel und Co samt Ruhestätte in einer Urne am Grundstück der Feuerhalle Wien Simmering möglich sein. Wenn die Medizin dein Kind als ein der Frau gehörendes Gewebe definiert hat, kannst du dein Kind u.a. in Parafinblöcken versiegelt nach Hause holen. Formlos bei der Pathologie beantragen in Verbindung mit deiner Sozialversicherungsnummer und deinem Vor- und Familiennamen


      Mit der Todesursache amnioninfektsyndrom kenne ich mich nicht aus.

    • Kinder können so leise gehen ...
      Kinder können so leise wieder von uns gehen - bei manches trifft es sogar zu, das sie auch ganz leise gekommen sind.
      Gib deinem Kind in jedem Fall einen Namen, denn als Mutter fühlst du. wenn Sie eine med. Eingriff planen und sie ein Begräbnis wünschen - dann vor dem med. Eingriff mit dem behandelnden Arzt darüber reden. Für Fehlgeburten gibt es am Penzinger Friedhof in 1140 Wien seit kurzem ein Doppelgrab.

    • Herzliches Beileid
      unter http://bubu.sternenkind.info/ können Sie nachlesen, das eine Curretage selten aus med. Gründen notwendig ist, denn der Körper findet sich seinen eigenen Weg - und: im Körper findet keine Verwesung statt! Damit gewinnen Sie noch Zeit, die Sie gemeinsam mit ihrem toten Kind verbringen können, aber auch für den Muttersegen der röm. kath. Kirche vor der Geburt oder auch Zeit für die Willkommens- und Verabschiedung bzw. das Begräbnis. alles kann einfühlsamer vorbereitet werden! Fötensärge gibt es in Wien ab 20 cm!

    • Leeres Gefühl nach Fehlgeburt
      hallo greeneyes1978, herzliches Beileid zum Tod deinees Kindes. Viele Frauen berichten, das sie anschließend sich innerlich leer gefühlt haben, niedergeschlagen waren und keinen Hunger hatten. deine Seele trauert ja zu recht und drückt die Trauer körperlich aus. Hilfreich erlebt werden Spaziergänge - Horch auf dein Bauchgefühl. Trauere um dein Kind. schreibe deinem Kind und packe alles, was du von deinem Kind findest ist eine Schachtel. Vielleicht magst du auch deiner Mama/deinem Pa ec. einen Brief schreiben oder mit ihr/Ihnen reden im Sinne von: Ma, ich habe mein Kind, deine Enkelkind verloren. :larme:
      Einander in der Trauer zu halten ist genau so wichtig - wie Gründe der Freunde innerhalb einer Familie oder gegenüber Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen bekannt zu geben - denn nur dann kanst Du erleben, das du nicht alleine bist.

      • Drohende Fehlgeburt bzw. Eileiterschwangerschaft
        herzliches Beileid, denn so wie es für mich aussieht, wird dein Kind gehen, denn eine Eileiterschwangerschaft muss - zum Schutz der Mutter - immer vorzeitig beendet werden.
        Selbst wenn dein Kind nicht in einem Eileiter stecken geblieben ist, zeigen die Zeichen an, das es sich um ein Kind handelt, das auch von sich aus bereit ist, so früh schon wieder zu gehen. geniese die gemeinsame Zeit. Gestalte diese so schön und befriedigend als Möglich. gibt deinem kind z.B. einen namen. befasse Dich damit, ob du dein Kind beerdigen willst, denn wenn dein Kind dank eiens med. Eingriffes den Mutterleib verlassen sollte, musst du dem Behandelnden Arzt vor dem med. Eingriff sagen, das ss du nach dem med. Eingriff das zu Dir gehörende Gewebe gerne haben möchtest, weil du ein Begräbnis deinem Kind ausrichten willst. Bei einem geplanten med. Eingriff bring dazu ein genügend großes wasserdichtes Gefäss mit Schraubverschluss mit - beschriftet mit dem Namen under Versicherungsnummer der Schwangeren.
        Zu Hause angekommen mit deinem "Sternchen" kannst du entweder mit einem Friedhofsgärtner reden, denn er ist für das Öffnen und schließen eines Grabes zuständig. Der Grabnutzungsberechtigte muss mit der Beilegung einverstanden sein bei einem Begräbnis in einem bestehenden Grab. Der Verstorbene mit mit dem Grabnutzungsberechtigten nicht verwandt sein. Wer der Grabnutzungsberechtigte ist, erfährt jeder in der Verwaltung eines Friedhofes.
        oder Du Rufst einen Bestatter deiner Wahl an, und sagt am telefon, da du zu hause ein Dir entnommenes Gewebe hast, bei dem noch keine Totenbeschau durchgeführt wurde. Der Bestatter veranlasst, das ein Arzt zur Totenbeschau bei Euch zu Hause vorbeikommt. Nur der Bestatter braucht das Ergebnis einer durchgeführten äußeren Totenbeschau.
        Begräbniskosten können durch den Bestatter direkt mit dem Sozialamt verrechnet werden. Bei Auftragserteilung bewußt über ein einfaches Begräbnis reden bzw. bewußt ein soziales Begräbnis beantragen. Vielleicht auch ein wichtiges Kriterium: Nicht jeder Bestatter hat Fötensärge im Angebot. In 1230 Wien gibt es am islam. Friedhof Kindergräber = 1/2 Erwachsengräber. Auch Kinder von Christen liegen hier. Der Grabnutzungsberechtigte von der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof ist das Wiener Gesundheitsamt.