Kündigung
Hallo,
gut dass du zum Anwalt gegangen bist! Ihr habt nämlich nur 3 Wochen Zeit beim Arbeitsgericht eine Kündigugsschutzklage einzureichen. Deine Cheffin ist absolut im Unrecht, deinem Beitrag nach arbeitest du da ja schließlich länger und dürftest nicht mehr in der Probezeit sein. Für eine fristlose Kündigung gibt es bestimmte Regeln, da muss sie DIR schon nachweisen warum. Betriebsbedingt kann sie dich zwar kündigen, muß aber vorher eine Sozialauswahl treffen. Da spielen Alter, Betriebszugehörigkeit und Kinder eine Rolle. D.h. wenn du einen Kollegen hast, der kürzer als du dort arbeitet, bzw. kinderlos ist, dann darf deine Cheffin dich nicht vor dem Kollegen kündigen. Wenn du da nicht mehr arbeiten willst, dann hast du auch gute Chancen auf eine Abfindung. ;-)
Vielleicht ränkt sich das mit deiner Ehe auch wieder ein, wenn dein Mann sieht dass du dir nicht alles gefallen läßt!
Wünsch dir viel Glück!