Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe.
Folgendes Problem: Wenn jemand Anspruch auf Arbeitsloesenhilfe hat wird ja sein eigenes Einkommen zu bestimmten Teilen mit angerechnet. Wie ist das aber bei Einkünften von Kindern über 18? Beim Kindergeld darf das Kind ja nur eine bestimmte Summe verdienen. Gibt es so eine Grenze auch bei der Arbeitslosenhilfe????
Wäre echt happy wenn mir jemand Rat geben könnte, da die Site der Arbeitsagentur alles andere als aufschlußreich war - zumindest hab ich da nichts gefunden.
Schonmal danke!!
Grüße Angie