Das StGB unterscheidet zwischen übler Nachrede, Verleumdung und
Beleidigung.
Viele der hier im Forum angegriffenen Personen üben ein angemeldetes Gewerbe aus und können zusätzlich Schadensersatzforderungen geltend machen.
Da durch verschiedene Recherchemöglichkeiten die Verfasser gewisser Pamphlete ermittelt werden können, besteht für die meisten Fälle eine gute Aussicht auf eine Verurteilung und entsprechende Schadensersatzforderungen. Besonders prekär wird dies, wenn der Verfasser selbst in diesem Gewerbe tätig ist.
Gerade Beiträge, in denen eine bestimmte Person verleumdet wird und gleichzeitig für eine andere Person geworben wird, können für den Verfasser sehr teuer werden.
Natürlich werden wieder einige Oberschlaue diesen Beitrag sehr witzig finden. In bereits ergangenen Urteilen musste Schadensersatz in Höhe bis zu 20 000 Euro gezahlt werden. Inclusiv der Anwalts- und Gerichtkosten macht das dann insgesamt 30 000 Euro für den Schreiber eines unwahren Beitrags in einem Forum. Beiträge in öffentlich zugänglichen Foren werden nämlich, entgegen landläufiger Auffassung, genauso behandelt wie Publikationen in Zeitungen.
So - jetzt dürft ihr lachen....
Moorhuhn 1953