Hallo Katze,
Also es gibt hier in der Schweiz verschiedene Varianten, von nicht mit blossen Auge sichtbar und ohne Rahmen (für die Urkunde) von ca. 150.- SFr bis 280.- SFr (Sichtbar mit blossen Auge und eingerahmte Uhrkunde.
Ffranco_11989339
- 25. Apr 2011
- Beitritt 9. Mai 2007
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- minta_12262956
Habe meiner Frau auch einen
Stern geschenkt und man sollte ihn mit freien Auge sehen können, aber in den Städten ist es zu hell, da muss man aufs Land fahren, denn dort ist es dunkler und man kann fast alle Sterne sehen, aber diesen zu finden ist bei der Vielzahl da oben schon schwieriger.- In Frieden
Lieber Holzapfel,
ist Dir eigentlich nicht aufgefallen, dass sich ein und dieselbe immer selbst antwortet. Liebe Hausmeisterinkrause,
oder sollte ich besser sagen Christian1110-7, Katinkajutta1110-20 oder vielleicht doch den urspünglichen Nick verwenden - Austria1-41 -.
Dieses Inserat hat ja schon Altertumswert und wurde im Dez.06 auggegeben und das nur aus Gefallen für die Besitzerin der HP. Das Inserat musste sie auch bezahlen und irgenwie wäre es doch blöde auf der HP die priv. Tel.Nr. anzugeben und im Inserat auf die HP hinzuweisen, aber was solls, wenn Du Dich einmal wirklich outen solltest, dann würde es vielen wie Schuppen von den Augen fallen. Auch kann ich Dir noch einen Nick von Dir angeben, aber dann hast Du wirklich langsam ein Problem.
Was hast Du bis jetzt vollbracht in Deinem Leben, ausser Leuten das Geld für dubiose Beratungen aus der Tasche zu ziehen? Katinka hat Leute geheilt, Menschen, die im Rollstuhl nach Zürich kamen und diesen hier nicht mehr gebraucht hatten und auch jetzt nicht mehr benutzen, ah nicht ganz richtig, denn sonst werde ich wieder einer angeblichen "Falschaussage" überführt, sie haben den Rollstuhl noch gebraucht, um das Gepäck zu transportieren.
- alease_12917783
Deine Tipps
sind leider nicht gratis, sondern nur umsonst. - alease_12917783
Was Du nicht
alles siehst? Bist Du Seher, denn Hellseher kannst nicht sein, die sind doch hell, oder? - vonda_12554253
Also das Lesen hast Du sicher
nicht erfunden. Katzologin hat niemanden als psychisch krank bezeichnet, sondern nur als multiple Persönlichkeit und einer Deiner multiplen hat ja auch schon darauf geantwortet. Aber es gibt ja noch etwas anderes, denn wenn Du Deine Beleidigungen als Humor abwertest, dann solltest Du ja gerade bei soetwas auch Humor beweisen, oder meinst Du, dass nur das was Du an Beleidigungen schreibst, Humor ist, und bei allen Anderen eine Beleidigung ist? - an0N_1198318899z
Zeig mir den Beitrag, wo ich
auf Berater schimpfe, weil sie Geld für ihre Dienste nehmen, ansonsten zeigst Du doch wie Du mit der Wahrheit umgehst. Also damit meinst Du,
dass Du ein Berater bist? Nein, Du bist nur ein Telefonist, der Andere ausnehmen will, sonst sicher nichts, dieser Meinung bin ich und wahrscheinlich noch viele AndereEndlich wieder einmal ein
guter Thread und die Fakes von Katinkajutta und ChristianC23 wollen hier das anscheinend nicht annehmen.
Lieber goan131 ( Gerold ), ich habe schon einiges von Manuela gehört, aber irgendwie bin ich noch skeptisch
- an0N_1230439299z
Liebe kleinberta,
Katinkajutta1117 ist ein Fake und sie will nur Unruhe stiften um die wirkliche Katinkajutta und mich zu denunzieren und zu verleumden. SIe ist nur hier um andere zu beleidigen, damit die Leute glauben, dass das Katinkajutta ist.
Das Selbe ist mit Christian1117.
LG Christian
und das Gehacke geht wieder los. Ich bitte hiermit, alle Berater, die ehrlich sind, hier helfend einzusteigen, sonst wird wieder einmal der Anschein erweckt, dass alle Berater in einen Topf gehören.
Diese Fake Threads werden jetzt natürlich bis Dienstag hier stehenbleiben, und deswegen wurden sie unter den Nicks, Christian 11.. und katinkajutta 11.., eröffnet.
LG Christian
- an0N_1295815199z
Und gerade damit hast
Du den Tatbestand erfüllt, ausser Du lebst, was stark anzweifle, wirklich in der Schweiz. Und das StGB greift natürlich nur in Deutschland, aber wenn die Tat in Deutschland (gofem - deutsches Forum) begangen wird, dann tritt das StBG in Kraft.
Sorry, aber Du hast den Bogen jetzt überspannt!
Diese Ausage wird zuwenig sein, denn
Tatbestand des 186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tathandlungen:
Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)
Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine wirklich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit).
In beiden Fällen muss dies in Beziehung auf einen anderen geschehen. Es muss sich bei dem Empfänger um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmt sein muss.
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach 193 StGB - Wahrnehmung berechtigter Interessen - gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.
Wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung gegenüber dem Adressaten geäußert, liegt 185 StGB Beleidigung vor.
Die Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht erweislich wahr ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung.
(Wikipedia)Glaub mir, das zu schreiben ist zu wenig
Tatbestand des 186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tathandlungen:
Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)
Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine wirklich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit).
In beiden Fällen muss dies in Beziehung auf einen anderen geschehen. Es muss sich bei dem Empfänger um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmt sein muss.
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach 193 StGB - Wahrnehmung berechtigter Interessen - gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.
Wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung gegenüber dem Adressaten geäußert, liegt 185 StGB Beleidigung vor.
Die Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht erweislich wahr ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung.
(Wikipedia)Einfach zum nachdenken
Tatbestand des 186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tathandlungen:
Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)
Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine wirklich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit).
In beiden Fällen muss dies in Beziehung auf einen anderen geschehen. Es muss sich bei dem Empfänger um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmt sein muss.
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach 193 StGB - Wahrnehmung berechtigter Interessen - gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.
Wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung gegenüber dem Adressaten geäußert, liegt 185 StGB Beleidigung vor.
Die Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht erweislich wahr ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung.
(Wikipedia)Einfach zu nachdenken
Tatbestand des 186 StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tathandlungen:
Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung)
Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine wirklich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit).
In beiden Fällen muss dies in Beziehung auf einen anderen geschehen. Es muss sich bei dem Empfänger um eine andere Person handeln, oder um eine Personengruppe, die genau bestimmt sein muss.
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach 193 StGB - Wahrnehmung berechtigter Interessen - gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.
Wird eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung gegenüber dem Adressaten geäußert, liegt 185 StGB Beleidigung vor.
Die Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht erweislich wahr ist. Ist sie unwahr und weiß dies der Täter auch, handelt es sich um eine Verleumdung.
(Wikipedia)- minta_12262956
Es gibt hier noch eine andere
Art des Fakespieles und zwar die des "guter Bulle, böser Bulle". Einige hier benützen ihrer Doppelnicks so, dass sie mit einem Nick fürchterlich auf alle Berater einschlagen und mit dem anderen Nick als netter sympatischer User auftreten, und so habe sie Kontakt zu den frustrierten Kunden, wie auch zu den zufriedenen Kunden und den Beratern.
Das alles nennt sich ganz einfach Manipulation und da beginnt es wirklich verwerflich zu werden.
Schöne Pfingsten
Christian
- ziv_12965712
UMSONST ist
hier ja vielleicht das richtige Wort, aber ich könnte mir vorstellen, dass Du gratis meintest. Hallo Rosenkriegerin,
ich sehe Deinen "Feldzug" gegen Berater mit gemischten Gefühlen, denn dass es in dieser Branche viele schwarze Schafe gibt ist bekannt, aber alle über einen Kamm zu scheren kann man auch nicht.
Auch sagte Jesus, dass man verzeihen soll und muss, also gib doch allen eine 2. Chance, denn jeder kann sich selbst läutern, falls man es machen sollte.
LG Christian