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basile_12551935

  • 20. Jan 2012
  • Beitritt 9. Dez 2011
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  • delma_12482742

    Wenn man sich auf andere verlässt, ist man verlassen
    Wenn man selbst studiert hat weiß man, dass man selbst auch nicht alles weiß..leider.
    Ärtze, Juristen, Lehrer...die meisten studieren und haben dann aufgehört zu lesen.
    Versuch doch die Verfahrenpflegerin los zu werden egal ob jetzt ein Termin ansteht. Das wird mit Sicherheit nicht der letzte Gerichtstermin sein..
    Lass die Frau doch quatschen...soll doch ein Gutachten gemacht werden. Würde ich bei Gericht verwenden und sagen das du nichts dagegen hast, dann können sie bei ihm auch gleich eines machen. Das sind zum einen Gerichtskosten die auch von deinem Ex getragen werden müssen, zum Anderen hast du erst einmal wieder Zeit geschunden.
    Versuch in den Gesprächen nichts schlechtes über deinen Ex zu sagen. Versuch dich in ihn hineinzuversetzen und Verständnis für seine Belange zu haben, dennoch mach klar das für dich die Sicherheit deines Kindes an erster Stelle steht.


    Das Gericht und auch die Verfahrenpflegerin soll dir wissenschaftlich begründen, warum der Umgang ausgeweitet werden soll. Lass dir Bücher empfehlen, worauf sie ihre Aussagen stützen.


    Macht sie sich eigentlich schriftliche Notizen?
    Mach dir selbst welche wenn du mit der Verfahrenpflegerin ein Gespräch hast, nach Möglichkeit handschriftlich.


    Vielleicht sprichst du mit deiner Anwältin, ob es auch eine Möglichkeit gibt die Verfahrenpflegerin zu wechseln.
    Mach die Frau nicht schlecht. Sag nur, dass es eben manchmal menschlich nicht passt, dass sie ihre Arbeit sehr gewissenhaft betreibt, aber eine zwischenmenschliche Spannung herrscht, die du nicht für Förderlich empfindest Betreff der Situation.


    Ach und mach dir keine Vorwürfe...wir alle können uns mal irren, wir sind Menschen und das würde ich auch allen sagen die solche Sprüche drauf haben.
    Menschen können sich eine Zeit lang gut verstellen und man merkt erst mit der Zeit was für ein Mensch wirklich dahinter steckt.

    • delma_12482742

      ...
      Wenn du ihm das anbietest natürlich nur über die Verfahrenspflegerin, damit du eine Zeugin hast.


      Kennst du seine Gewohnheiten im Bezug auf die Drogen?
      Könnte dir eventuell auch ein Detektiv helfen. Den Umgang würdest du vermutlich nicht verhindern können, aber dann wenigstens unter Aufsicht. Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber es ist in so einen Fall vermutlich besser, wenn dein Kind wenigstens bis zur Einschulung geschützt wäre.


      Ich kenne deine Angst...man will nur sein Kind schützen

      • delma_12482742

        Frage?
        Nimmt dein Ex-Mann "nur" Drogen, oder ist er auch gewalttätig geworden?
        Und warum/wie kam es dazu, dass ein Verfahrenpfleger eingesetzt wurde?
        Tip!? Bezahl du doch den Drogentest. Wenn der etwas ergibt, oder dein Ex den nicht macht, obwohl du ihm Geld gibst kommt das doch einem Schuldeingeständnis gleich!?

        • basile_12551935

          ...2
          Guck doch erst einmal, wie er sich nach der Geburt verhält. Vielleicht ist er ja auch ein toller Papa und nach ein oder zwei Jahren ist vielleicht auch dein Vertrauen in ihn gewachsen.
          Du solltest jetzt erst einmal an dich denken jetzt vor der Geburt und dich nicht selbst unter druck setzen und auch nicht setzen lassen.
          Die Zeit nach der Geburt bist du erst einmal mit dir, deinem Körper und deinem Kind beschäftigt. Man ist sehr sensibel und verletzlich.
          Die Entscheidungen kannst du später treffen. Ich denke auch immer..ja gib nach dann hast du deine Ruhe, aber manchmal fängt der Stress damit erst richtig an.
          Beziehungen und Vertrauen müssen wachsen.

          • ..
            Ich kann dir nur raten...du musst die Entscheidung ja nicht heute und nicht morgen treffen.
            Wenn du wartest bis dein Kind kurz vor der Einschulung ist, etwa 5 Jahre alt, kann dir ja trotzdem eingefallen sein, wie der Vater heißt..verstehst du mich. Das ist dir doch jeder Zeit ungenommen.
            Dein Kind kann mit fünf Jahren auch mitentscheiden was ihr tut. Ich denke das die meisten Männer gut in der Lage sind auf ein Kind ab dem 5ten oder 6ten Lebenjahr aufzupassen und wenn nicht kann dein Kind auch schon telefonieren und dich anrufen.

            • basile_12551935

              ...
              Ich denke dass dieses Forum dir ein falsches Bild vermittelt.
              Hier treffen sich Frauen die tatsächlich Probleme haben, denn alle anderen, die Lösunge gefunden haben werden sich wohl kaum in dieses Forum verirren.
              Die nächste Frage..warum sollte hier jemand Lügen?
              Wir sind hier alle unter einem Pseudonym wir haben keine Gründe etwas zu schreiben, was nicht stimmt. Wir unterhalten uns, damit wir nicht das Gefühl haben allein zu sein mit unseren Ansichten und Problemen, vielleicht sind auch einige dabei die nur Helfen wollen, so wie du.


              Darüber hinaus ist es ein Diskussionsforum. Wir alle haben das Recht auf freie Meinungsäußerungen, wie wir im Leben handeln steht auf einem anderen Blatt.


              Darüber hinaus ist das hier fordergründig ein Frauenforum, was nichts darüber aussagt, dass Männer nicht auch ähnliche Probleme haben oder haben können, über diese Probleme wird aber nicht an dieser Stelle diskutiert.

            • Antwort..
              Es ist gut, dass du heute einen guten Kontakt zu deinem Vater hast.
              20Jahr sind eine lange Zeit in denen sich Menschen verändern können, vielleicht war dein Vater früher anders. Darüber hinaus ist es etwas anderes Verantwortung für seine Kinder im Kindesalter zu tragen und eine andere einen freundschaftlichen Kontakt im erwachsenen Alter zu haben.


              Deine Mutter hat schlechte Erfahrungen mit Männern gemacht, diese Erfahrung kannst du deiner Mutter nicht vorwerfen. Sie hat versucht dich zu schützen.


              Wir alle können nur Entscheidungen treffen die wird auch verantworten können, ob das immer die richtigen sind sei dahin gestellt.


              Darüber hinaus kannst du nicht wirklich beurteilen ob diese Entscheidung deiner Mutter die richtige war, denn du weißt nicht wie dein Leben anders verlaufen wäre.


              Zu verurteilen ist jedoch aus psychologischer Sicht, dass deine Mutter deinen Vater schlecht gemacht hat. Unsere Kinder sind zu gleichen Teilen genetisch und auch gesellschaftlich aus der mütterlichen und väterlichen Seite.
              Wenn man eine Seite schlecht macht, macht man sein ganzes Kind schlecht. Darüber hinaus ist es wohl ratsamer die Menschen so zu bespiegeln wie sie wirklich sind, denn wir alle haben gute und schlechte, sowie wiedersprüchliche Charaktereigenschaften.


              Ich denke mein Rat an dich ist nicht deine Mutter oder deinen Vater schlecht zu machen, denn dann bist du nicht anders als deine Mutter. Du solltes beide so begreifen wie sie sind.


              Mit der Pubertät lösen wir uns von unseren Eltern. Die werden vom göttlichen Podest gestoßen und werden nun zu Menschen mit Fehlern. Man merkt ganz deutlich, dass du dich in diesem Prozess befindest, denn das du nun deiner Mutter nur schlechte Charaktereigenschaften zusprichst lässt erkennen, dass du dich von ihr abgrenzen willst und diesen Lösungsprozess noch nicht abgeschlossen hast.


              Die Zeit wird zeigen ob dein Vater weiterhin so ein toller Mann bleibt und er dir auch zur Seite steht, wenn es dir schlecht geht.


              Wenn man Menschen nicht mehr als zwei oder drei Mal die Woche sieht ist es einfach nur die besten Seiten von sich zu zeigen.


              Abgerechtnet wird zum Schluß und du bist noch sehr jung.
              Wenn du in 30jahren noch immer so denkst, dann wird deine Beurteilung ihre Begründungen haben, jetzt ist es aber noch zu früh nur einen Menschen zu verurteilen.


              Die Frauen die hier schreiben haben alle selbst Kinder und ich denke, dass sich jeder von ihnen Wünschen würde, dass wir in einem Märchen leben und das in aller Welt Friede Freude und Eierkuchen ist. Kein Mensch mag Auseinandersetzungen. Viele Frauen leben in schierigen Situationen und haben das Gefühl von der Gesellschaft nicht unterstützt zu werden.


              Ich selbst fühle mich ausgegrenzt, weil ich es nicht geschafft habe mir einen Mann zu suchen mit den ich glücklich unsere gemeinsamen Kinder aufziehen kann, gemeinsam die Verantwortung zu tragen und sich jeden Tag gemeinsam über die Kinder zu freuen. Ich habe es nicht geschafft meinem Kind eine "normale" Familiensituation zu bieten und von der Gesellschaft werde ich dafür als Frau verantwortlich gemacht.
              Ich trage die Verantwortung jeden Tag und nicht nur für ein paar Stunden.
              Mein Expartner war gewalttätig gegenüber unserem Kind und ich bin gegangen um sie zu schützen. Jetzt werde ich von den Ämtern so dargestellt als wäre ich eine rachsüchtige Alte, dabei wünsche ich mir nichts sehnlicher als zumindest einen verantwortungsvollen Erzeihungspartner zu haben. Doch wie kann ich unser Kind einem gewaltätigen Menschen auszusetzen?
              Er ist kein grundsätzlich schlechter Mensch und er liebt sein Kind, dennoch ist er manchmal überfordert und aggressiv.

              • Umgangsrecht...
                Wenn der Vater die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat stehen im vom Gesetzgeber Umgangsrechte zu bzw. Umgangspflichten sowie natürlich auch den Unterhalt zu zahlen.


                Nach aktuellen Rechtssprechungen hat der Vater auch bei Säuglingen ein 14 tägiges Umgangsrecht. Ich habe vor kurzem eine Gerichtsentscheidung gelesen von einem Oberlandesgericht wobei einem Vater eines 1jährigen Kindes zugesprochen wurde, dass er es von Freitag nachmittag bis Sonntag abend alle zwei Wochen zu sich nehmen konnte. Des Weiteren in den Ferien 3 Wochen und im Wechsel zu den Feiertagen.


                Wenn keine akuten Kindeswohlgefährdungen bestehen wird von dieser Regelung kein Abstand genommen. Das Jugendamt und auch die Richter werden dich dazu drängen dem statt zu geben.
                Als Kindeswohlgefährdung wird aktuell nur berücksichtigt wenn schon ein tatsächlicher Schaden an dem Kind entstanden ist und diese auch nachweisbar sind. Wenn du also beobachtest, dass dein Kind geschüttelt wurde oder querr über die Couch geschmissen wurde, gilt das nicht als Kindeswohlgefährdung wenn das Kind keine Verletzungen zurück behält.


                Die Aussagen der Frauen, die diese Erfahrungen mit den Kindesvätern gemacht haben werden dabei immer als potentiell rachsüchtige Frauen deklariert die den armen Vater das Kind entziehen wollen.


                Wenn du den Vater nicht kennst und angeben kannst, kannst du trotzdem Beihilfe beim Jugendamt beantragen und es wird meist ausgezahlt.


                Wenn der Vater auftauchen würde und einen Vaterschaftstest machen will, kannst du ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat letztens einen Rechtsspruch getätigt, dass gegen den Willen der Mutter kein DNA-Test gemacht werden darf.


                Der Irrglaube, dass man als Frau mit Sorgerecht zu entscheiden hat wie lange und oft die Kinder bei ihren Vätern bzw. Müttern sind ist nicht mehr als ein Glaube und hat nichts mit unserem Rechtssystem zu tun.
                Die letzlich Entscheidenden sind die Jugendämter und Richter und die werden sich an die aktuellen Rechtssprechungen halten.


                Ob es den Kindern dabei gut geht ist irrelevant sie werden behandelt wie eine Ware, die man gerumschubsen kann.


                Versteht mich nicht falsch, es gibt ehemalige Paare, die gute Lösungen finden, die für alle Seiten akzeptabel sind, aber nicht jedes Elternpaar wird dazu im Stande sein.

                • ...
                  Du bekommst bis zum 12. Lebenjahr deines Kindes Unterhaltsvorschuß, nach meinem Kenntnisstand(Antrag beim Jugendamt). Den bekommst du auch ohne Angaben vom Vater.
                  Wenn du ihn angibst hat er Umgangsrecht und den wird er vermutlich dann auch einfordern.
                  Heut zu tage wird vom Gericht/Jugendamt fast immer entschieden, dass der Vater ein 14 tägiges Umgangsrecht hat von Freitag nachmittag bis Sonntag abend. Ferienaufenthalte, Feiertage usw.. Die Richter entscheiden das auch wenn die Kinder Säuglinge sind. Lies dir mal die Urteile durch.


                  Selbst wenn dir später auffallen sollte, dass dein ehemaliger Partner nicht in der Lage ist sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern oder sogar gewalttätig gegenüber dem Kind ist, wird es vom Jugendamt/Gericht abgetan als Streiterei zwischen ehemaligen Partnern und es wird trotzdem so entschieden.


                  Wenn du den Vater kennst und nicht angibst machst du dich aber auch unter umständen strafbar, weil du dann deinem Kind den Vater entziehst.


                  Die Erwähnung von betreuten Umgang ist nett, aber wird nur befristet vom Jugendamt und Gericht gewährt.
                  Die Rechte der Väter werden in diesem demokratischen Rechtsstatt hoch gehalten, denn wir sind alle gleichberechtigt.