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aura_12302685

  • 15. Nov 2017
  • Beitritt 15. Nov 2017
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  • Danke Sehr!


    ich meinte, er hätte mir sagen sollen (müssen), dass unser Gespräch Geld kosten würde und das so viel wäre! So kann man im Vorfeld entscheiden.
    Jede Leistung (Anwalt, Arzt...) soll im voraus bekannt sein oder?

  • aura_12302685

    Danke sehr!


    ich meinte, er hätte mir sagen sollen (müssen), dass unser Gespräch Geld kosten würde und das so viel wäre! So kann man im Vorfeld entscheiden.
    Jede Leistung (Anwalt, Arzt...) soll im voraus bekannt sein oder?

  • Danke Sehr!


    ich meinte, er hätte mir sagen sollen (müssen), dass unser Gespräch Geld kosten würde und das so viel wäre! So kann man im Vorfeld entscheiden.
    Jede Leistung (Anwalt, Arzt...) soll im voraus bekannt sein oder?

  • Danke Sehr!


    ich meinte, er hätte mir sagen sollen (müssen), dass unser Gespräch Geld kosten würde und das so viel wäre! So kann man im Vorfeld entscheiden.
    Jede Leistung (Anwalt, Arzt...) soll im voraus bekannt sein oder?

  • Hallo,


    ich war bei einem Rechtsanwalt wegen einer fristlosen Kündigung.
    ich hatte null Ahnung über die Anwaltskosten und wollte bloß fragen, was mir seine Vertrettung beim Gütertermin kostet.
    Ich habe ihm klar gesagt, dass ich eine Vertrettung nicht leisten kann und nicht unbedingt brauche, da ich finanzielle Schwierigkeiten habe.
    Er hat mir eine Rechnung (für das 35 Minuten Gespräch bzw. Beratung) in Höhe von ca. 249 € geschickt, wohlwissend dass ich die Erklärung bewusst nicht unterschrieben habe und die Beratung nicht wollte.
    Ich war alleine am Gütertermin und der Richter stellte fest, dass die Kündigung unwirksam ist und hat mir eine Prozesskostenhilfe angeboten bzw. bewilligt und mir einen guten Rechtsanwalt empfohlen.


    Soll ich dann ihm (dem ersten Anwalt) schreiben, dass ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin?


    ich bitte um Euren Rat, da ich leider nicht wissen, wie ich das zahlen kann.


    Danke im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen
    Ben

    • esra_12074542

      Hallo Cestra,


      ich war bei einem Rechtsanwalt wegen einer fristlosen Kündigung.
      ich hatte null Ahnung über die Anwaltskosten und wollte bloß fragen, was mir seine Vertrettung beim Gütertermin kostet.
      Ich habe ihm klar gesagt, dass ich eine Vertrettung nicht leisten kann und nicht unbedingt brauche, da ich finanzielle Schwierigkeiten habe.
      Er hat mir eine Rechnung (für das 35 Minuten Gespräch bzw. Beratung) in Höhe von ca. 249 € geschickt, wohlwissend dass ich die Erklärung bewusst nicht unterschrieben habe und die Beratung nicht wollte.
      Ich war alleine am Gütertermin und der Richter stellte fest, dass die Kündigung unwirksam ist und hat mir eine Prozesskostenhilfe angeboten bzw. bewilligt und mir einen guten Rechtsanwalt empfohlen.


      Soll ich dann ihm (dem ersten Anwalt) schreiben, dass ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin?


      ich bitte um Ihren Rat, da ich leider nicht wissen, wie ich das zahlen kann.


      Danke im Voraus!


      Mit freundlichen Grüßen
      Ben