Hallo liebe Mamas, kennt sich jemand von euch im Mietrecht aus? Unsere V.ermieterin (EFH, wir haben eine E.inliegerwohnung im 1. OG) verschließt tagsüber (!) die Hauseingangstür, wenn sie außer Haus geht. Und dass, obwohl sie weiß, dass mein Kind und ich Zuhause sind. Habe sie freundlichst drum gebeten, dies zu unterlassen, da ich ein mulmiges Gefühl habe, sollte doch mal etwas sein (Brand, Notarzt, etc.) und ich nicht schnell handlungsfähig bin. Es ist für uns der einzige F.luchtweg nach draußen! Beide Wohnungen im Haus sind separat abschließbar. Von ihr kam nur lediglich ein Zettel zurück, mit dem Hinweis, es ist ihr Eigentum und sie handelt so wie sie das möchte! Wie würdet ihr weiter vorgehen? Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt, dass zu akzeptieren. (bin sonst kein Krümelkacker... ;) ) Oder sehe ich das falsch?

Hallo :-)
Wir bekommen bald eine neue Haustür an unser 2-Familien-Miethaus. Der Verkäufer der Türen sagte uns, es gäbe neue Auflagen für Türen in Mehrfamilienhäusern. Diese dürfen nicht mehr von innen Verschlossen werden - weshalb sie auch innen kein Schloss hat. Sie veriegelt automitisch sodass man von innen immer raus, aber von außen nicht rein kann.


Habe mich aber nicht weiter damit auseinander gesetzt. Aber scheibar darf eure Vermieterin die Tür nicht abschließen.


LG

    avin_13023052

    Danke dir
    für deine Antwort! Sowas in der Art habe ich im Netz schon gelesen, bin aber nicht so richtig schlau geworden, ob das amtlich ist oder nicht. Aber das hilft mir schon mal... :super:

      sveta_12540128

      Jain
      Das wird dir nicht viel helfen, weil es i.A. eine recht lange Übergangsfrist oder Bestandsschutz gibt.


      Ich würde noch einmal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und versuchen, eine Lösung zu finden. Eventuell gibt es Schlösser wie oben genannt relativ günstig und igr teilt/ übernehmt die Kosten.

        Dafür gibt
        Es bestimmte Schlösser, die im Notfall von innen aufgehen, dann soll sie das machen.
        Im Fall eines brandes breitet sicb so schnell Rauch aus, ihr hättet keine Möglichkeit zu entkommen.
        Meine Mieter haben auch abgeschlossen, aus dem Grund gab ich sie geveten, das zu unterlassen.
        Fluchtwege müssen frei sein.
        LG