Haben heute einen bescheid vom Jugendamt bekommen uber die Förderung von Kindern in Tagespflege. Unsere Tochter 9 Monate geht seit Feb 16 zu einer Tagesmutter. Die Kosten für die Tagesmutter haben wir monatlich ganz normal an den zuständigen Träger bezahlt. Nun steht in diesem Brief irgend eine Festsetzung von 295 und weiß uberhaupt nicht was ich damit anfangen soll. Müssen wir den Betrag zahlen oder was hat diese Förderung zu Bedeuten ich versteh irgendwie nur Bahnhof. Kanns mir irgendjemand erklaren bitte :neutral:
Förderung von kindern in tagespflege
...
Hi du,
ich arbeite genau an einer Stelle, die solche Bescheide mit erlässt.
Allerdings sind die Regelungen für die Kindertagespflege von Bundesland zu Bundesland so dermaßen unterschiedlich, dass ich dir eigentlich nur weiterhelfen könnte, wenn du aus Bayern kommst.
Falls ja, kannst du mir den Bescheid gerne mal per PN schicken!
Tiri
:-)
Ach das ist ja toll, wir sind tatsächlich aus Bayern, ich schicke dir gleich mal eine Nachricht.
Wärd ihr
Trotzdem so lieb und postet die Antwort hier? Es sei denn, es ist zu privat, ansonsten würde es mich auch interessieren! :mrgreen:
:mrgreen:
Gerne Trinchen, sobald ich mehr weiß :-)
.
Tirima, Album ist Hochgeladen + Nachricht. Liebe Grüße
...
Hi du,
hab's gerade erst gesehen.
An das Album komm ich noch nicht ran ("muss noch vom Webmaster freigeschalten werden") und per Link geht's nicht vom Handy.
Ich versuchs heute Abend nochmal, okay?
Tiri
...
Hi du,
hab's gerade erst gesehen.
An das Album komm ich noch nicht ran ("muss noch vom Webmaster freigeschalten werden") und per Link geht's nicht vom Handy.
Ich versuchs heute Abend nochmal, okay?
Tiri
:-)
Alles klar das wär super :-D
...
Hi du,
hurra, vom PC aus hat es geklappt.
Der Bescheid ist "Standard", keine Besonderheiten.
Habt ihr denn die genannte Summe bisher bezahlt und ging die an diesen Träger? Wenn Nein - wieviel und wohin habt ihr gezahlt und wer hat euch das gesagt?
Dass der Bescheid deutlich nach Beginn des Tagespflegeverhältnisses erst kommt ist an sich (leider) nicht ungewöhnlich, das braucht euch nicht zu wundern.
Was genau verunsichert dich denn - die Nennung der Stundenlöhne oder der anderen Summe? (Das hat nur was mit der Aufspaltung der öffentlichen Förderung zu tun - das ist so verflixt kompliziert gemacht vom Gesetzgeber...)
Oder hast du noch ne "spezielle" Frage?
Lg,
Tiri
:-)
Super das es doch noch geklappt hat :-D ich weiß irgednwie mit diesem ganzen Schreiben nichts anzufangen. Wir haben bisher monatlich 180 für den Platz bei der Tagesmutter gezahlt. Das Geld geht direkt an den Träger also Nachbarschaftshilfe. Der Betrag ist nach Stunden in der Tabelle von denen festgelegt. In dem Brief sind irgendwelche Beträge von 295 aufgelistet und auf der zweiten Seite steht von ihnen Also uns Rückwirkend zu entrichten, was heißt das für uns? Bzw. was bedeutet diese Förderung, und was hat das genau mit uns zu tun? Und warum bekommen wir diesen Brief nur für die Betreuung für unser Kind in Tagespflege. Wir haben noch nen großen der in einer öffentlichen Einrichtung gibt es da sowas nicht? Und mein Freund nimmt an einer Bildungsmaßname finanziert vom arbeitsamt teil, hat der Brief was damit zu tun oder bekommt den jeder? Sorry ich hab so viele fragsn :-/
Aaaaaaalso...
Hi du,
ich hab mir die Nachbarschaftshilfe gerade im Internet angeschaut und auch den Bescheid nochmal.
Es ist leider von ausserhalb nicht genau zu durchblicken, wie das bei euch läuft. Ich muss leider mal etwas ausholen... :pcboy:
Normalerweise ist der "Träger der öffentlichen Jugendhilfe" - sprich: das Jugendamt zuständig für die Kindertagespflege. Dann läuft alles aus einer Hand, so ist es auch in der Kommune, für die ich arbeite.
Bestimmte Aufgaben kann das JA nun auch an einen freien Träger abgeben, das ist bei euch der Fall - nämlich an die Nachbarschaftshilfe.
Die Beantragung und Auszahlung der öffentlichen Förderung ist trotzdem in der Regel noch Sache des JA. Diese Förderung ist unterteilt in eine laufende Geldleistung, das ist der angegebene Stundensatz und in Kostenersatz für verschiedene Versicherungen, das ist der Betrag von 130 Euro.
Beides zahlt das JA an die Nachbarschaftshilfe aus. Diese bezahlt dann auch die Tagesmutter.
Dafür darf das JA dann von euch einen Kostenbeitrag verlangen - und über diesen Kostenbeitrag habt ihr nun den Bescheid bekommen, das sind die von dir schon genannten 295 Euro.
(Damit wäre in meiner Kommune die Sache nun erledigt - ihr zahlt ans JA, das örtliche JA zahlt die Tagesmutter und holt sich soviel wie möglich an Geldern vom Staat und der Wohnsitzgemeinde zurück.)
Jetzt kommt hier noch der freie Träger ins Spiel, und damit wird es schwierig. Es ist nämlich leider nicht ersichtlich, ob die Gebührentabelle einfach einen "Richtwert" darstellt (die genannten Beiträge sind ja grob dem ähnlich, was das JA euch schreibt), oder ob die Nachbarschaftshilfe einen Zusatzbeitrag erhebt. Ich befürchte eher letzteres, kann es dir aber leider nicht mit Sicherheit sagen... :roll:
Eigentlich sollte euch aber die Nachbarschaftshilfe (die ja die Tagesmutter vermittelt hat) im Voraus darüber aufklären, welche Kosten (ungefähr) auf euch zukommen...
Wenn die im Gespräch nur von den Gebühren gesprochen haben, die sie selber erheben, aber nicht aufgeklärt haben, dass da noch was vom JA kommt (so das denn der Fall ist), würde ich denen ganz schön was erzählen - das bedeutet ja deutlich höhere Ausgaben!!!
Mir ist aber noch aufgefallen, dass ihr offensichtlich Beiträge für zwei verschiedene Buchungskategorien zahlt - das JA hat berechnet auf der Grundlage 6-7h/tägl., die 180 die ihr momentan bezahlt entsprechen bis 5h/tägl. Das solltet ihr auf jeden Fall klären!
Dass ihr so einen Brief für euer grosses Kind nicht bekommt, passt schon so. Im Kita-Bereich ist es Aufgabe des Trägers der Kita, sich um die Finanzierung der Einrichtung zu kümmern. Ihr schliesst lediglich einen (privatrechtlichen) Vertrag mit der Kita ab und vereinbart somit u.a. die Höhe des Elternbeitrages. Das Ganze drumherum kann euch in dem Fall egal sein - aber natürlich erhält auch eine Kita öffentliche Förderung.
Tagesmütter sind in der Regel selbständig, somit ist die Finanzierung eines Pflegeverhältnisses in aller Regel komplizierter, da einzelfallbezogen. (In der Kita erfolgt die Förderung einrichtungsbezogen.) Deswegen gibt es für jedes Pflegeverhältnis einen solchen Bescheid.
Das Einkommen deines Partners ist für diesen Bescheid erstmal unerheblich, den bekommen alle Eltern. Sollte er aber derzeit kein/wenig Einkommen haben und du auch nicht sonderlich toll verdienen, würde ich beim JA nochmal nachfragen, ob euch der Elternbeitrag evtl erlassen werden kann. Ihr müsst dann einen Antrag stellen und viele Unterlagen dazu einreichen, aber wenn ihr Chancen auf nen Erlass habt, spart das u.U. ne Menge Geld!
Ufff, jetzt hab ich nen halben Roman geschrieben... Hoffe das ist verständlich so?
Frag ruhig nochmal nach, wenn noch was offen ist!!! :kikou:
Lg,
Tiri
:-/
Ohje das ist ja echt ein wenig kompliziert :-( aber ich danke dir recht herzlich ich habe jetzt tatsächlich ein wenig mehr verstanden und bin auch etwas geschockt uns hat niemand darüber aufgeklärt das noch zusätzliche kosten auf uns zu kommem. Auf mehrmaligen Nachfrage hieß es auch wir bezahlen die 180 der rest wird von der Gemeinde übernommen. Darauf haben wir uns verlassen, müssten wir um einiges mehr bezahlen, wäre der platz für uns nicht in Frage bekommen, weil es auf grund unserer finanziellen lage gar nicht möglich ist das bezahlen, geschweige den Rückwirkend irgendwas zu bezahlen :-/ Ich kenne das auch gar nicht, mein Sohn war damals auch in der gleichen Tagespflege und da hat alles geklappt und es gab sowas nicht. Ich bin gespannt ich hoffe wirklich das klärt sich alles noch irgednwie auf. :-(
...
Hi du,
wenn euer älteres Kind schon bei dieser Tagesmutter war - habt ihr dann damals einen Antrag ans JA gestellt und euer Einkommen angegeben? Noch andere Angaben machen müssen wie z.B. Höhe eurer Miete usw?
Habt ihr damals nur Beiträge laut Tabelle der Nachbarschaftshilfe gezahlt? Und wie lange ist das denn her?
Tiri
.
Das war 2012. Wir haben damals nur den Beitrag der Tabelle bezahlt und hatten nie irgend einen Schrieb oder sonstiges vom JA bekommen. Dementsprechend auch keine Nachweiße etc abgeben müssen. Hatten damals aber auch beide normal gut verdient.
...
Hi du,
das ist sehr komisch - ihr habt damals überhaupt keinen Bescheid vom Jugendamt bekommen??
Seltsam...
Was das nun bedeutet, kann ich dir leider nicht sagen - es hängt davon ab, wie das JA und die Nachbarschaftshilfe die Aufgaben untereinander aufgeteilt haben. Das sind kommunale Regelungen, d.h. es kann dir nur jemand ne sichere Auskunft erteilen, der auch dort tätig ist., sorry!
Frag auf jeden Fall auch mal nach, warum eine Stelle von 6-7h Betreuungszeit ausgeht und die andere von bis zu 5h. Selbst wenn "nur" das fällig wird, was das Landratsamt von euch verlangt (die 295, also nicht beides parallel), kann es sein, dass ihr die Differenz von dem was ihr aktuell bezahlt zu diesen 295 für die Zeit ab Februar nachzahlen müsst.
Tiri