Die Kinder waren im Garten draußen und es waren 2 Erzieherinnen anwesend (ich weiß nicht, wieviele Kinder zu dem Zeitpunkt da waren)...


Mein 5 jähriger und sein Freund haben gespielt.. Die kamen auf die glorreiche Idee, Steine über denn Geräteschuppen zu werfen...naja, wie es halt so ist, hat mein kleiner nicht über den Schuppen geworfen, sondern eine Scheibe eingeschlagen!


Mein Mann hat ihn nach der Arbeit abgeholt und ihm wurde das mitgeteilt...er hat es so hingenommen und keine fragen gestellt...


Nun bin ich der Meinung, dass die Aufsichtspflicht bei den Erziehern liegt und die Haftung beim Kindergarten liegt... Mein Mann meint, wir müssen es unserer Versicherung melden!


Was stimmt nun?

Meiner Meinung
Nach ist die Haftpflicht des Kindergartens zuständig...die Erzieherinnen hatten ja die Aufsichtspflicht.

Ruft
einfach bei eurer Haftpflichversicherung an und meldet es genauso... Die werden es nur bezahlen wenn sie zuständig sind. Ansonsten verweisen die euch eh an den Kindergarten... Und dann muss der das melden...

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Ich würde die Versicherung außen vor lassen. Das ersetzen einer Scheibe, wenn es Oberhaupt dazu kommt, kann nicht die Welt kosten. Vorteil: ihr seid weiterhin schadensfrei und könnt leichter mal in den nächsten jahren die Haftpflichtversicherung wechseln, als wenn ein Vorschaden besteht.

Ich...
... bring hier noch nen zusätzlichen Aspekt ins Spiel: Euer Kind gilt mit 5 Jahren noch als deliktunfähig.
Ihr müsstet also erstmal rausfinden, ob eure Haftpflichtversicherung Schäden die durch ein deliktunfähiges Kind verursacht werden überhaupt abdeckt ; das ist nicht immer der Fall!!
Dann ist die nächste entscheidende Frage, ob der Kiga in dem Moment die Aufsichtspflicht verletzt hat. Hat er das, wird keine Versicherung zahlen.
Dann würde ich mir überlegen wie ich vorgehe, ob ihr aus Kulanz bereit seid den Schaden aus eurer Tasche zu zahlen oder eben nicht.
Frage wäre dann, ob eure oder die Versicherung des Kiga zahlen muss, wenn die Aufsichtspflicht erfüllt wurde und trotzdem ein Schaden entsteht.
Ich kann dir sagen wie es wäre, wenn der Vorfall bei einer Tagesmutter passiert wäre, aber keine Ahnung ob das auf einen Kiga übertragbar ist: Es wäre eure Haftpflichtversicherung zuständig, die müsste den Schaden bezahlen.
Das Argument der Übertragung der Aufsichtspflicht zählt in dem Moment nicht, denn die wurde ja erfüllt...


Tiri

Das kann ich mir nicht vorstellen ;)
Wenn ich mit meinem Kind Radfahren gehe und der fährt auf ein Auto auf - dann ist die Aufsichtspflicht gegeben und der Autofahrer hat Pech ?!


Also wirklich - so läuft das nicht .


Die Aufsichtspflicht WURDE verletzt - die Angestellten des KIGAS hätten das verhindern müssen, dafür gibt man sein Kind ja in eine Institution, damit eine Beaufsichtigung stattfindet - sonst könnte ihn die Mutter ja zu Hause lassen, notfalls alleine ... wenn das alles egal ist ;)

Laut
meiner Versicherung gilt das nur bis das Kind 7 Jahre alt ist!? Es wäre mir auch neu wenn MEINE Haftpflicht bezahlt wenn irgend ein Kind mein Auto kaputt gemacht hat. Für sowas wäre wenn die Vollkasko zuständig. Die Haftpflicht haftet doch nur für Schäden die ICH verursache an anderen Autos.

Alles geklärt...
Also, es war der Schuppen vom kiga..da stehen die Fahrzeuge der Kinder drin :)


Und ich habe mit der Leiterin gesprochen..und die meinte, es ist schon alles geregelt, die kiga Versicherung übernimmt das, ich muss meiner Versicherung nix melden...


Wir haben extra eine Haftpflicht abgeschlossen, wo die kinderschäden abdeckt... Bei 3 Kindern im alter von 9 - 4 Jahren, kann man die Augen nicht überall haben ;)


Danke für eure antworten :*

    Das mag sein, dass ein Kind im Straßenverkehr
    als "deliktunfähig" gilt - d.h. aber nicht - dass es einen Schaden gemacht hat - den es gilt zu beheben .


    Daher greift das Gesetz auf die Aufsichtsperson zurück, außer das Kind läuft vor ein Auto ;)
    Logisch - es ist vom Straßenverkehr ausgenommen .


    ABER ein Kind das in ein parkendes Auto fährt - oder es streift, oder eine Fensterscheibe einschlägt (mit Steinen), dafür müssen die Eltern aufkommen, bzw. im Fall der TE - der Kindergarten.


    Es ist so wie Wachsperle es unten kurz und bündig schrieb und so weit ich mich entsinnen kann - ist sie juristisch ausgebildet .


    Einem Bekannten von uns schlug ein 7-jähriger die Autoscheibe ein und beschädigte das Fahrzeug erheblich mit dem Werfen von Steinen . Das Ganze passierte im Ausland . Der Bekannte ließ sich dazu überreden, dass das im Inland passiert ist - sonst wäre die Versicherung der Eltern ausgestiegen und sie hätten den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen .....