Hallo ihr Lieben!


Weiß zufällig jemand, ob es irgendwie möglich ist, die Kinderkrankentage des Partners (er ist bei der Bundeswehr und zählt bei meiner Krankenkasse somit als Privatversicherter) auf mich übertragen zu lassen (bin gesetzlich versichert)? Die Übertragung von privat zu gesetzlich Versicherten geht wohl laut meiner Krankenkasse nicht, aber vielleicht weiß ja hier doch irgendjemand, ob es da ne Möglichkeit gibt :-)


Viele liebe Grüße, Ullthorontina :FOU:

Am Ende
bekommst du das Geld von deiner Krankenkasse für diesen Sonderurlaub erstattet. also bringt es dir dann nichts, wenn du dann eine andere Möglichkeit suchst, weil du dann kein Geld für die ausgefallenen Arbeitstage bekommst. Es sei denn, dein AG gewährt dir Sonderurlaub unter Fortzahlung deines Gehalts, dann kannst du versuchen, dass du mit dessen Zustimmung die Tage übertragen kannst.

:-)
Du kannst die Kinder-Krankheitstage nur übernehmen,wenn sein Arbeitgeber und auch seine Kasse zusagt,aber das gilt nur für zwei gesetzlich versicherte


Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach 45 SGB V.


Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist, weil keine Familienversicherung Ihrer Kinder vorliegt.


Sind beide Eltern gesetzlich versichert, jedoch in unterschiedlichen Krankenkassen, so zahlt die Krankenkasse der Betreuungsperson das Krankengeld, unabhängig davon wo das Kind mitversichert ist.


Für privat Versicherte heißt das, sie müssen andere Wege gehen. Arbeitnehmer sind nach 616 BGB berechtigt, z. B. wegen der Krankheit eines Kindes, bei Entgeltfortzahlung vorübergehend zu Hause zu bleiben. Häufig ist diese Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag genauer geregelt, z. B. wie viele Tage pro Jahr möglich sind. Der Arbeitgeber ist hiervon nur befreit, wenn dies im Arbeit- oder Tarifvertrag explizit ausgeschlossen ist. Die Höhe der Zahlung beträgt ggf. 100 %


Heisst du kannst keine 10 Krankheitstage vom Partner übernehmen,weil dein Mann gesetzlich gesehen gar keine 10 Tage als Privatversicherter besitzt ;-)


Ausserdem würdest du 20 Tage auf Arbeit ausfallen,je nach Vertrag gibt es ja Lohnfortzahlung und bei einigen Branchen nicht,hast du also einen Vertrag mit Lohnfortzahlung müsste dein AG unnötig bezahlen,obwohl er es nicht müsste

Ja,
unsere Tochter ist bei mir mitversichert!Ich habe zwar die 10 Krankentage (auch bezahlt), aber so schnell wie die weg waren, kann ich gar nicht gucken :FOU: Blöde Kindergartenkeime :roll: An und für sich ist es auch kein großes Problem, dass mein Partner zu Hause bleibt, wenn die Kleine krank ist, aber 1. wollen sich die Mamis ja meistens lieber selber um ihre kranken Mäuse kümmern :shy: und 2. befindet er sich gerade in einer zweiter Ausbildung, da ist jeder Fehltag noch blöder, als bei mir...


Danke schonmal für eure Antworten!