Es
kommt ganz darauf an.
Bei Aufhebungsverträgen oder änderungskündigungen werden oftmals Abfindungen bezahlt. Die sollte in den meisten Fällen höher sein als die Sperre für das Alg1. Zumal du dies nach der Sperre für 12 monate bekommen wirst, was heisst du hättest 15 monaten zeit dich um einen Job zu bewerben.
Dich kündigen kann deine Chefin nur mit Grund, und das sieht im Lebenslauf nicht so schön aus.
Da würde ich eher kündigen und die frist mit Urlaub und Krankheit überbrücken.
Vergiss nicht ein qualifiziertes zeugnis zu erbitten. Und versuche die eine Abfindung zu verhandeln.
Alles liebe
Helen